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							Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 19 SEAT                                                      Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.03.2021
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                Fahrzeughersteller               SEAT, SEAT, S.A.




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
TTYZ8GA33EO571 PCD112 ET33                     ohne                        57,1                    730      2172    02/20
TTYZ8SA33EO571 PCD112 ET33                     ohne                        57,1                    730      2172    02/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJV8


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : KL; 5F; 5P; 5PN
                                              140 Nm für Typ : KL; 5FP; 7N
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 91              11A; 24J                  Altea 4 Freetrack;
                                          205/60R16 92              11A; 24J                  Allradantrieb;
                                          215/55R16 93              11A; 22P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92              11A; 22P; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/55R16 95              11A; 22P; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              76U; 77E
5PN            e9*2007/46*0012*..        77 - 155 205/55R16 91      11A; 24J                  Altea Freetrack;
                                                  205/60R16 92      11A; 24J                  Frontantrieb;
                                                  215/55R16 93      11A; 22P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/50R16 92      11A; 22P; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  225/55R16 95      11A; 22P; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              76U; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91 11A; 24J                          Altea 4 Freetrack;
                                           205/60R16 92 11A; 24J                          Allradantrieb;
                                           215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M                721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76U; 77E
5P             e9*2001/116*0050*..   77 - 155 205/55R16 91       11A; 24J                 Altea Freetrack;
                                              205/60R16 92       11A; 24J                 Frontantrieb;
                                              215/55R16 93       11A; 22P; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       11A; 22P; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/55R16 95       11A; 22P; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 215/60R16 95            122                      Allradantrieb;
                                         215/65R16 98            122                      Frontantrieb;
                                         225/55R16 95            11A; 12A; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/60R16 98            11A; 12A; 245            51A; 71C; 71K; 721;
                                         235/55R16 98            11A; 12A; 24J; 248       725; 73C; 74C; 76U;
                                         235/60R16 100           11A; 12A; 24J; 248       77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 205/55R16 91  11A; 245; 248; 26P;                ab
                                                       27H                                e9*2007/46*0094*01;
                                                                                          nicht Leon X-Perience;
                                              215/50R16 90       11A; 244; 245; 26B;      Kombi; 3-türig; 5-
                                                                 27H                      türig; Allradantrieb;
                                              215/55R16 93       11A; 244; 245; 26B;      Frontantrieb;
                                                                 27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       11A; 241; 244; 246;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 26B; 27F                 721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 195/55R16 87                     nicht Cupra Leon;
                                         195/60R16 89                     Kombi; Schrägheck;
                                         205/55R16 91 11A; 248; 26P       Frontantrieb;
                                         205/60R16 92 11A; 248; 26P       Inkl.Hybrid;
                                         215/50R16 90 11A; 245; 248; 26P  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/55R16 93 11A; 245; 248; 26P  12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74C;
                                                      26N; 27H            76U; 77E
                                         225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26B;
                                                      26N; 27H




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
KL           e9*2007/46*3167*.. 110   195/55R16 M+S 52J                 Leon Cupra; Leon
                                      195/60R16 M+S 52J                 Cupra Sportstourer;
                                      205/55R16 M+S 11A; 248; 26P; 52J  Kombi; Schrägheck;
                                      205/60R16 M+S 11A; 248; 26P; 52J  Frontantrieb; nur
                                      215/50R16     11A; 245; 248; 26P; Hybrid;
                                                    52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      215/55R16 M+S 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    52J                 721; 725; 73C; 74C;
                                                                        76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
7N           e1*2007/46*0402*.., 85 - 162 205/60R16              51G                      Allradantrieb;
             e1*2007/46*0435*..           215/55R16 97                                    Frontantrieb;
                                          215/60R16              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R16 95                                    12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76U; 77E
7N             e1*2007/46*0435*..   100 - 110 205/60R16          51G                      Frontantrieb;
                                              215/60R16          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 75I;
                                                                                          77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 8
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
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                                                                                                    Seite: 5 von 8
      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
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                                                                                                     Seite: 6 von 8
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    KL
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3167*..
       Handelsbez.:    LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 265            y = 265                     VA
             26P                      x = 215            y = 215                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 265       y = 265             20                VA
             26N                   x = 265       y = 265              8                VA
             27F                   x = 275       y = 275             20                HA
             27H                   y = 275       y = 275              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 19 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 8


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    5F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0094*..
       Handelsbez.:    LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, 5-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             26P                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             25                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 400       y = 310             25                HA
             27H                   x = 400       y = 310              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.