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							Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 5 MARUTI, SUZUKI                                             Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.07.2021
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                Fahrzeughersteller              MARUTI, Suzuki, SUZUKI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TTYZ2GA35O541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff      590      2025    04/20
TTYZ2SA35O541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff      590      2025    04/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MARUTI, Suzuki, SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : EW; MF; (Kegelbund)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MM; (nur bis e4*98/14*0042*06)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : EG; ER; EZ; GF; AZ
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MM; H00; (MM ab e4*2001/116*0042*07)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 5 MARUTI, SUZUKI                                             Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.07.2021
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Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : EX; MH; MZ; NH
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EG; ER; EX; EZ; GF; MF; MH; MZ; NH
                                             100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
                                             100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : MM
                                             110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00; MM
Verkaufsbezeichnung:     ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*.. 50              195/40R16 76       11A; 21P; 22B; 22H;      4-türig; Frontantrieb;
                                                                    24C; 244; 247            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82          185/55R16 83       11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                    26N; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/50R16 84       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                    26N; 27B                 71K; 721; 725; 73C;
                                                 205/50R16 87       11A; 241; 244; 246;      74A; 74P
                                                                    26B; 26J; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
MF           e4*2007/46*1162*..        61 - 66   185/55R16 83       11A; 245; 248; 27I      Allradantrieb;
                                                 195/50R16 84       11A; 245; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/55R16 87       11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 6AA; 7AV;
                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69         195/45R16 80       11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                 195/50R16 84       11A; 21P; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24D                      12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                 205/45R16 83       11A; 21P; 22B; 24D;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                    24J                      74A; 74P
                                                 205/50R16 87       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                    24D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 5 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 195/45R16 80          11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/50R16 84          11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/45R16 83          11A; 22B; 24C; 24D        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
EG           e6*93/81*0024*..,  52 - 89 195/45R16-80           11A; 22I                  Frontantrieb;
              e6*95/54*0024*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
              e6*98/14*0024*..,                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
              H032                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73     195/45R16 80      11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/50R16 84      11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                             205/45R16 83      11A; 22B; 24C; 24D        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..   66 - 78      195/45R16 80      11A; 22L                  Stufenheck;
                                             195/50R16 84      11A; 21B; 21L; 22B;       Schrägheck;
                                                               22L                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 22L        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68          195/45R16 80      11A; 24M                  ab
                                             195/50R16 84      11A; 24J; 24M             e4*2001/116*0102*02;
                                             205/45R16 83      11A; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75    195/45R16   80                              nur bis
                                             195/50R16   84    11A; 21P; 22I; 24M        e4*2001/116*0102*01;
                                             205/45R16   83    11A; 24M                  Frontantrieb;
                                             205/50R16   87    11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 5 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 67 - 75      195/45R16   80                           ab
                                              195/50R16   84   11A; 21P; 22I; 24M      e4*2001/116*0102*02;
                                              205/45R16   83   11A; 24M                Frontantrieb;
                                              205/50R16   87   11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                       74P
EZ            e4*2001/116*0102*.. 68          195/45R16 80     11A; 24M                nur bis
                                              195/50R16 84     11A; 24J; 24M           e4*2001/116*0102*01;
                                              205/45R16 83     11A; 24J; 24M           Allradantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                       74P
FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   185/50R16 81     11A; 22I; 24J           Schrägheck;
              e4*2007/46*0294*..              185/55R16 83     11A; 22I; 24J           Allradantrieb;
NZ            e4*2007/46*0155*..              195/50R16 84     11A; 22I; 24J; 248; 270 Radschrauben;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83     11A; 22I; 24J           12A; 51A; 573; 7EO;
                                              205/50R16 87     11A; 21P; 22B; 241;     71C; 71K; 721; 725;
                                                               246; 248; 270           73C; 74A; 74P
FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   185/50R16 81     11A; 22I; 24J           Schrägheck;
              e4*2007/46*0294*..              185/55R16 83     11A; 22I; 24J           Allradantrieb;
NZ            e4*2007/46*0155*..              195/50R16 84     11A; 22I; 24J; 248; 270 Radmuttern;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83     11A; 22I; 24J           12A; 51A; 573; 7EO;
                                              205/50R16 87     11A; 21P; 22B; 241;     71C; 71K; 721; 725;
                                                               246; 248; 270           73C; 74A; 74P
MZ            e4*2001/116*0090*.. 51 - 75     195/45R16   80                           nur bis
                                              195/50R16   84   11A; 21P; 22I; 24M      e4*2001/116*0090*03;
                                              205/45R16   83   11A; 24M                Frontantrieb;
                                              205/50R16   87   11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                       74P
MZ            e4*2001/116*0090*.. 51 - 75     195/45R16 80     11A; 24J; 24M           ab
                                              195/50R16 84     11A; 21P; 22I; 24J;     e4*2001/116*0090*04;
                                                               24M                     Frontantrieb;
                                              205/45R16 83     11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16 87     11A; 21B; 22B; 24D;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               24J                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                       74P
NZ            e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   185/50R16 81     11A; 22I; 24J           Frontantrieb;
              e4*2007/46*0293*..              185/55R16 83     11A; 22I; 24J           Radschrauben;
                                              195/50R16 84     11A; 22I; 24J; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 7EM; 71C;
                                              205/45R16 83     11A; 22I; 24J           71K; 721; 725; 73C;
                                              205/50R16 87     11A; 21P; 22B; 241;     74A; 74P
                                                               246; 248; 270




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 5 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen    zu Reifen       Auflagen
NZ           e4*2007/46*0155*.., 55 - 69     185/50R16 81      11A; 22I;   24J             Frontantrieb;
              e4*2007/46*0293*..             185/55R16 83      11A; 22I;   24J             Radmuttern;
                                             195/50R16 84      11A; 22I;   24J; 248; 270   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 7EM; 71C;
                                             205/45R16 83      11A; 22I; 24J               71K; 721; 725; 73C;
                                             205/50R16 87      11A; 21P; 22B; 241;         74A; 74P
                                                               246; 248; 270

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
H00          e1*2001/116*0311*.. 39 - 69 195/40R16 76          11A; 21B; 21J; 22B;         ab
MM           e4*2001/116*0042*..                               22L; 24D; 24J; 367;         e4*2001/116*0042*07;
                                                               5CA; 80G                    Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           Radschrauben;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
MM            e4*98/14*0042*..     39 - 56   195/40R16 76      11A; 21B; 21J; 22B;         nur bis
                                                               22L; 24D; 24J; 367;         e4*98/14*0042*06;
                                                               80G
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           Radmuttern;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
AZ           e4*2007/46*1205*.. 61 - 82      185/55R16 83      11A; 24J; 248               Allradantrieb;
                                             195/50R16 84      11A; 24J; 248               Frontantrieb;
                                             205/50R16 87      11A; 24M; 241; 246;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27I                         12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 5 MARUTI, SUZUKI                                          Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 12
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigun g
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befest igungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 5 MARUTI, SUZUKI                                          Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kot flügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausrei chend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 5 MARUTI, SUZUKI                                          Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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                                                                                                    Seite: 8 von 12
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 5 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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                                                                                                   Seite: 9 von 12
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 800kg.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/ 46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 5 MARUTI, SUZUKI                                           Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 20.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI
       Fahrzeugtyp:     MF
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1162*..
       Handelsbez.:     IGNIS

       Variante(n):     Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
             27B                         x = 250              y = 290              HA
             27I                         x = 200              y = 240              HA
             26B                         x = 270              y = 230              VA
             26P                         x = 220              y = 180              VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250        y = 290              4                HA
             27F                   x = 250        y = 290              4                HA
             26N                   x = 270        y = 230              7                VA
             26J                   x = 270        y = 230              7                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 5 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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                                                                                                   Seite: 11 von 12

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI
       Fahrzeugtyp:     AZ
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1205*..
       Handelsbez.:     SWIFT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27I                     x = 150              y = 250                  HA
             27B                     x = 200              y = 300                  HA
             26P                     x = 150              y = 150                  VA
             26B                     x = 200              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 200        y = 300             8                HA
             27F                  x = 200        y = 300            15                HA
             26N                  x = 200        y = 200             8                VA
             26J                  x = 200        y = 200            15                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52972
ANLAGE: 5 MARUTI, SUZUKI                                          Radtyp: TTYZ_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI
       Fahrzeugtyp:     EW
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0177*..
       Handelsbez.:     BALENO

       Variante(n):     Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             27B                        x = 250              y = 300               HA
             27I                        x = 200              y = 250               HA
             26B                        x = 290              y = 300               VA
             26P                        x = 240              y = 200               VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 250        y = 300             8                HA
             27F                   x = 250        y = 300            25                HA
             26N                   x = 290        y = 300             8                VA
             26J                   x = 290        y = 300            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.