Gutachten 366-0249-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973 ANLAGE: 1 FIAT Radtyp: TTYZ_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller FIAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 39 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTYZ5GA39EN581 PCD98 ET39 ohne 58,1 730 2172 02/20 TTYZ5GA39EO581 PCD98 ET39 ohne 58,1 730 2172 02/20 TTYZ5SA39EN581 PCD98 ET39 ohne 58,1 730 2172 02/20 TTYZ5SA39EO581 PCD98 ET39 ohne 58,1 730 2172 02/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müss en nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 52973*08 Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 199; (Nur Fiat 500L) Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 932; 937; 199 Zubehör : OE-Schraube Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 932 100 Nm für Typ : 937 120 Nm für Typ : 199 120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0249-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973 ANLAGE: 1 FIAT Radtyp: TTYZ_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 147 / GT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 937 e3*98/14*0070*.. 74 - 125 205/50R16 87 nur Alfa 147 205/55R16 51G (Schrägheck); 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76U Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 156 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 932 e3*96/27*0034*.., 77 - 141 205/55R16 51G nicht Allradantrieb; e3*98/14*0034*.. 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76U Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 199 e3*2001/116*0217*.. 59 - 88 195/55R16 87 12A Fiat 500L; Fiat 500L 195/60R16 89 12A Living; Schrägheck; 205/55R16 12T; 51G Frontantrieb; 205/55R16 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R16 90 12A 51A; 7BB; 71C; 71K; §22 52973*08 215/55R16 93 12A 721; 725; 73C; 74D; 225/50R16 92 12A 74H; 76U; 4C9 199 e3*2001/116*0217*.. 62 - 88 195/55R16 87 12Q Fiat 500L Trekking; 195/60R16 89 12A Schrägheck; MPV; 205/55R16 12T; 51G Frontantrieb; 215/50R16 90 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12A 51A; 7BB; 71C; 71K; 225/50R16 92 12A 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76U; 4C9 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0249-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973 ANLAGE: 1 FIAT Radtyp: TTYZ_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 4C9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 51839114 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den §22 52973*08 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0249-19-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973 ANLAGE: 1 FIAT Radtyp: TTYZ_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungssc hrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 53104671 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 52973*08 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.