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							Gutachten 366-0299-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 20 HONDA                                                      Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 17.08.2021
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                Fahrzeughersteller               HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung           in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
TTYZ2GA40D561           PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1      Kunststoff        625      1990    10/17
TTYZ2GA40561            PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1      Kunststoff        625      1990    10/17
TTYZ2SA40D561           PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1      Kunststoff        625      1990    10/17
TTYZ2SA40561            PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1      Kunststoff        625      1990    10/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : HONDA
Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJH1


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                              GG6; GK; GP1; ZE2
                                              110 Nm für Typ : EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1;
                                              EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; GR
 Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
 EJ1          G623              74 - 92            195/45R16 80      HA8; 11A; 24J; 364;       10B; 11B; 11G; 11H;
 EJ2          G624                                                   51J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   205/45R16-83      HA8; 11A; 24J; 364;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                     54A                       74P
 EJ6           e6*93/81*0013*..          55 - 118 205/45R16-83       11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
 EJ8           e6*93/81*0014*..                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
 EJ9           e6*93/81*0006*..                                                                721; 725; 73C; 74A;
 EK1           e6*93/81*0008*..                                                                74P
 EK3           e6*93/81*0007*..
 EK4           e6*93/81*0009*..
 EM1           e6*93/81*0060*..




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 20 HONDA                                                 Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
EM2          e6*98/14*0080*..  88 - 92         205/50R16        51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EP1           e11*98/14*0173*..      66 - 81   205/50R16        51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
EP2           e11*98/14*0174*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
EP4           e11*98/14*0188*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
EU5           e11*98/14*0158*..                                                           74P
EU6           e11*98/14*0159*..
EU7           e11*98/14*0160*..
EU8           e11*98/14*0161*..
EU9           e11*98/14*0189*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA       JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
GD1          e6*98/14*0088*..        57 - 61   195/45R16 80                               10B; 11B; 11G; 11H;
GD5          e6*98/14*0087*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
GE2          e6*2001/116*0101*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
GE3          e6*2001/116*0102*..                                                          74P
GE6          e6*2001/116*0126*..,    66 - 73   185/55R16   83   11A;   24J; 24M           Steilheck; 5-türig;
              e6*2007/46*0011*..               195/50R16   84   11A;   21P; 24J; 24M      Frontantrieb;
GG1           e6*2001/116*0125*..,             205/45R16   83   11A;   24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
              e6*2007/46*0010*..               205/50R16   87   11A;   21P; 22I; 24C;     12A; 51A; 71C; 71K;
GG2           e6*2001/116*0127*..,                              24D                       721; 725; 73C; 74A;
              e6*2007/46*0015*..                                                          74P; 4DT
GG3           e6*2001/116*0128*..,
              e6*2007/46*0016*..
GG5           e6*2001/116*0131*..,
              e6*2007/46*0013*..
GG6           e6*2001/116*0132*..,
              e6*2007/46*0014*..

Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65            175/60R16 82     11A; 21N; 51J; 56G        Schrägheck 4-türig;
                                               185/55R16 83     11A; 21N; 24J; 248        Frontantrieb;
                                               195/50R16 84     11A; 21J; 22I; 24J; 248   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
GK           e6*2007/46*0162*..      75 - 96   185/50R16   81   11A; 24J; 26B; 26J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/55R16   83   11A; 24J; 26B; 26J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                               195/50R16   84   11A; 24J; 26B; 26J        721; 725; 73C; 74A;
                                               205/45R16   83   11A; 24J; 26B; 26J        74P; 77E
                                               205/50R16   87   11A; 24C; 248; 26B;
                                                                26J; 27I




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 20 HONDA                                                  Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GR           e6*2007/46*0415*..     72        185/55R16 83      11A; 24J; 26N; 26P        nicht CROSSTAR;
                                              195/50R16 84      11A; 24J; 248; 26J;       Frontantrieb; Hybrid;
                                                                26P                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83      11A; 24J; 26J; 26P        12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R16 87      11A; 24J; 248; 26B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                26J                       74P; 77E
GR            e6*2007/46*0415*..    72        185/60R16   86    11A; 26P                  CROSSTAR;
                                              195/55R16   87    11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16   87    11A; 26B; 26N             12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/55R16   91    11A; 26B; 26N             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GP1          e6*2007/46*0012*.. 65            185/55R16 83      11A; 24J; 24M             Steilheck; 5-türig;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4DT


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 20 HONDA                                                  Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 9
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 20 HONDA                                                  Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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                                                                                                    Seite: 5 von 9
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der i n den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 20 HONDA                                                  Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 9
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 20 HONDA                                                 Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     GR
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
       Handelsbez.:     JAZZ

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 240              y = 225                  VA
             26B                     x = 290              y = 275                  VA
             27I                     x = 195              y = 265                  HA
             27B                     x = 245              y = 315                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 290        y = 275             8                VA
             27H                  x = 245        y = 315             8                HA
             26J                  x = 290        y = 275            30                VA
             27F                  x = 245        y = 315            10                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 20 HONDA                                                 Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 8 von 9

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     GR
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
       Handelsbez.:     JAZZ

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 275                  VA
             26P                     x = 240              y = 225                  VA
             27B                     x = 250              y = 320                  HA
             27I                     x = 200              y = 270                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 275            20                VA
             26N                  x = 290        y = 275             8                VA
             27H                  x = 250        y = 320             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0299-16-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51287
ANLAGE: 20 HONDA                                                 Radtyp: TTYZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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                                                                                                   Seite: 9 von 9

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     GK
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0162*..
       Handelsbez.:     JAZZ

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 150              y = 250                  VA
             26B                     x = 200              y = 300                  VA
             27I                     x = 200              y = 300                  HA
             27B                     x = 250              y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 200        y = 300             8                VA
             26J                  x = 200        y = 300            30                VA
             27H                  x = 250        y = 350             8                HA
             27F                  x = 250        y = 350            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.