Gutachten 366-0259-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52972 ANLAGE: 29 Ford, FORD Radtyp: TTYZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller FORD, Ford-Werke GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTYZ3GA40O634 PCD108 ET40 ohne 63,4 590 2025 04/20 TTYZ3SA40O634 PCD108 ET40 ohne 63,4 590 2025 04/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, Ford-Werke GmbH Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJFC Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : JA8; JA8-LPG; JR8 120 Nm für Typ : KAF 133 Nm für Typ : JN8; JU2; KAF 135 Nm für Typ : JGH; JHH; JHHL; JK8; JK8-LPG Verkaufsbezeichnung: B-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JK8-LPG e13*2007/46*1380*.. 55 - 103 185/55R16 83 Nur B-Max; Schrägheck; 185/60R16 86 Frontantrieb; 195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R16 51G 12A; 51A; 7AX; 7BY; 205/45R16 83 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52972 ANLAGE: 29 Ford, FORD Radtyp: TTYZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: B-MAX / EcoSport Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JK8 e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/55R16 87 11A; 12A; 24Q Nur ECOSPORT; 195/55R16 87 Mit Allradantrieb; Radhausverbreiterung Frontantrieb; Serie; 124 195/60R16 89 11A; 12A; 24Q 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R16 89 Mit 51A; 7AX; 7BE; 7BY; Radhausverbreiterung 7OC; 71C; 71K; 721; Serie; 12A 195/65R16 92 11A; 12A; 24Q 725; 73C; 74C; 74H; 195/65R16 92 Mit 76U Radhausverbreiterung Serie; 12A 205/55R16 91 Mit Radhausverbreiterung Serie; 12A 205/55R16 91 11A; 12A; 24Q 205/60R16 92 Mit Radhausverbreiterung Serie; 12A 205/60R16 92 11A; 12A; 24Q JK8 e9*2007/46*0092*.. 55 - 103 185/55R16 83 Nur B-Max; Schrägheck; 185/60R16 86 Frontantrieb; 195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R16 51G 12A; 51A; 7AX; 7BE; 205/45R16 83 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U Verkaufsbezeichnung: FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 195/45R16 51G Schrägheck 2-türig; JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L Frontantrieb; JR8 DE*2007/46*0072*.. 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 7EW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 195/45R16 51G Schrägheck 4-türig; JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L Frontantrieb; 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 7EW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; FHB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52972 ANLAGE: 29 Ford, FORD Radtyp: TTYZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 147 195/45R16 51G FL 2012; Schrägheck 2- JR8 e9*2007/46*0002*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L türig; Frontantrieb; 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 7EW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 134 195/45R16 51G FL 2012; Schrägheck 4- JR8 e9*2007/46*0002*.. 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 22L türig; Frontantrieb; 205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 7EW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; FHB JHH e9*2007/46*3142*.. 52 - 147 195/50R16 84 11A; 248 Fiesta Active; JHHL e13*2007/46*2148*.. 195/55R16 87 11A; 248 Schrägheck; 205/50R16 87 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R16 90 11A; 244; 245; 26N; 12A; 51A; 7GX; 7GY; 26P; 27H 7GZ; 7G1; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U Verkaufsbezeichnung: FIESTA AB MJ 2018 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JGH e9*2007/46*3159*.. 52 - 147 195/50R16 84 11A; 248 Fiesta Active; 195/55R16 87 11A; 248 Schrägheck; 205/50R16 87 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R16 90 11A; 244; 245; 26N; 12A; 51A; 7OC; 71C; 26P; 27H 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U Verkaufsbezeichnung: FORD KA, FORD KA+ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KAF e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 185/50R16 81 nicht KA+ ACTIVE; ab 195/45R16 80 e13*2007/46*1637*04; 195/50R16 84 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 77E KAF e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 185/50R16 81 11A; 26P nur KA+; bis 195/45R16 80 11A; 26P e13*2007/46*1637*03; 195/50R16 84 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16 83 11A; 26P 721; 725; 73C; 74C; 74H; 77E KAF e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 185/50R16 81 11A; 26P KA+ ACTIVE; 195/45R16 80 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R16 84 11A; 26B; 26N 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16 83 11A; 26P 721; 725; 73C; 74C; 74H; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52972 ANLAGE: 29 Ford, FORD Radtyp: TTYZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: TOURNEO COURIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JU2 e1*98/14*0194*.. 55 - 74 195/55R16 51G TOURNEO COURIER; ab 205/45R16 87 e1*98/14*0194*26; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BE; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H Verkaufsbezeichnung: TRANSIT COURIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JN8 e13*2007/46*1349*.. 55 - 74 195/55R16 51G TRANSIT COURIER; 205/45R16 87 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BE; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. W ird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52972 ANLAGE: 29 Ford, FORD Radtyp: TTYZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52972 ANLAGE: 29 Ford, FORD Radtyp: TTYZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52972 ANLAGE: 29 Ford, FORD Radtyp: TTYZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: DR3V-1A-180-DB ( nur e9*2001/116*0069*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7G1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-CB ( nur e13*2007/46*2148*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: FR3V-1A180-DA ( nur e9*2007/46*3142*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-DB ( nur e9*2007/46*3142*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: JX7T-1A180-CA ( nur e13*2007/46*2148*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte Fahrzeug-Varianten). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52972 ANLAGE: 29 Ford, FORD Radtyp: TTYZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Ford Fahrzeugtyp: JGH Genehm.Nr.: e9*2007/46*3159*.. Handelsbez.: FIESTA AB MJ 2018 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 30 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52972 ANLAGE: 29 Ford, FORD Radtyp: TTYZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: JHHL Genehm.Nr.: e13*2007/46*2148*.. Handelsbez.: FIESTA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 30 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52972 ANLAGE: 29 Ford, FORD Radtyp: TTYZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: KAF Genehm.Nr.: e13*2007/46*1637*.. Handelsbez.: FORD KA, FORD KA+ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 250 y = 270 HA 27I x = 200 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 270 25 HA 27H x = 250 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52972 ANLAGE: 29 Ford, FORD Radtyp: TTYZ_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.05.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: JHH Genehm.Nr.: e9*2007/46*3142*.. Handelsbez.: FIESTA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 30 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.