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							               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 25 SEAT                                                      Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              SEAT, SEAT, S.A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 41
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTYZ8GA41EN571          PCD112 ET41            ohne                        57,1                     730      2172    02/20
               TTYZ8GA41EO571          PCD112 ET41            ohne                        57,1                     730      2172    02/20
               TTYZ8SA41EN571          PCD112 ET41            ohne                        57,1                     730      2172    02/20
               TTYZ8SA41EO571          PCD112 ET41            ohne                        57,1                     730      2172    02/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52973*08




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL; 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
                                                            140 Nm für Typ : KL; 5FP
                Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 205/55R16 91                                        Altea Freetrack;
                                                         205/60R16 92                                        Frontantrieb;
                                                         215/55R16 93                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R16 92               11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/55R16 95               11A; 24J                 721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                             76U; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 25 SEAT                                                  Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 91                                   Altea 4 Freetrack;
                                                         205/60R16 92                                   Allradantrieb;
                                                         215/55R16 93                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R16 92           11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/55R16 95           11A; 24J                721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E
               5PN           e9*2007/46*0012*..   63 - 147 205/55R16    91      11A;   24J; 52J         Nicht Altea Freetrack;
                                                           205/55R16    91      11A;   24J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/55R16    93      11A;   21P; 24J; 24M    12A; 51A; 573; 71C;
                                                           225/50R16    92      11A;   22P; 24C; 24M    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
               5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 205/55R16 91 11A; 24J; 52J                     Nicht Altea Freetrack;
                                                         205/55R16 91 11A; 24J                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/55R16 93 11A; 21P; 24J; 24M                12A; 51A; 573; 71C;
                                                         225/50R16 92 11A; 22P; 24C; 24M                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76U; 77E
               5P            e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91                                 Altea 4 Freetrack;
                                                            205/60R16   92                              Allradantrieb;
§22 52973*08




                                                            215/55R16   93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R16   92      11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/55R16   95      11A; 24J                721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E
               5P            e9*2001/116*0050*.. 77 - 155   205/55R16   91                              Altea Freetrack;
                                                            205/60R16   92                              Frontantrieb;
                                                            215/55R16   93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R16   92      11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/55R16   95      11A; 24J                721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5FP          e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 215/60R16       95      122                     Allradantrieb;
                                                        215/65R16       98      122                     Frontantrieb;
                                                        225/55R16       95      122                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/60R16       98      122                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                        235/55R16       98      12A                     725; 73C; 74C; 76U;
                                                        235/60R16       100     12A                     77E

               Verkaufsbezeichnung:     LEON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1P           e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/55R16              11A; 22P; 24J; 24M;     Schrägheck;
               1PN          e9*2007/46*0013*..                                  51G                     Frontantrieb;
                                                         215/55R16 93           11A; 22P; 24J; 24M;     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                51J                     11H; 12A; 51A; 71C;
                                                            225/50R16 92        11A; 22P; 24C; 24D      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76U; 77E



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 25 SEAT                                                  Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
               5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 205/55R16 91                                    ab
                                                                                                        e9*2007/46*0094*01;
                                                            215/50R16 90        11A; 245; 248; 26P      nicht Leon X-Perience;
                                                            215/55R16 93        11A; 245; 248; 26P      Kombi; 3-türig; 5-
                                                            225/50R16 92        11A; 245; 248; 26P;     türig; Allradantrieb;
                                                                                27H                     Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
               KL           e9*2007/46*3167*.. 110      205/55R16 89 12R                Leon Cupra; Leon
                                                        205/60R16 92 12R                Cupra Sportstourer;
                                                        215/50R16 90 12I                Kombi; Schrägheck;
                                                        215/55R16 93 12I                Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                        Hybrid;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74C; 76U;
§22 52973*08




                                                                                        77E
               KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 195/55R16 91 12M                nicht Cupra Leon;
                                                        195/60R16 89 12M                Kombi; Schrägheck;
                                                        205/55R16 91 12R                Allradantrieb;
                                                        205/60R16 92 12R                Frontantrieb; inkl.
                                                        215/50R16 90 12I                Hybrid;
                                                        215/55R16 93 12I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/50R16 92 11A; 12A; 26P      51A; 71C; 71K; 721;
                                                        225/55R16 95 11A; 12A; 26P      725; 73C; 74C; 76U;
                                                                                        77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 25 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2024
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               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienst and entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§22 52973*08




                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 25 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2024
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                      Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 52973*08




                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 25 SEAT                                                   Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 8
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
§22 52973*08




               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführun gen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 25 SEAT                                                  Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     KL
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3167*..
                      Handelsbez.:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 265              y = 265                  VA
                            26P                     x = 215              y = 215                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 265        y = 265            20                VA
§22 52973*08




                            26N                  x = 265        y = 265             8                VA
                            27F                  x = 275        y = 275            20                HA
                            27H                  y = 275        y = 275             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0249-19-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
               ANLAGE: 25 SEAT                                                  Radtyp: TTYZ_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.08.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     5F
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*0094*..
                      Handelsbez.:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

                      Variante(n):     Frontantrieb, Kombi, 5-türig

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 300                 VA
                            26P                      x = 250              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 300        y = 300           25                VA
§22 52973*08




                            26N                   x = 300        y = 300            8                VA
                            27F                   x = 400        y = 310           25                HA
                            27H                   x = 400        y = 310            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.