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							Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 48 MAZDA                                                     Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.03.2021
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                Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                Europe




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 42,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                Kennzeichnung                  Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                Rad                            Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
TTYZ0GA425EO67 PCD114.3 ET42.5                 ohne                        67,1                    730      2172    02/20
1
TTYZ0SA425EO671 PCD114.3 ET42.5                ohne                        67,1                   730      2172     02/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                             Europe
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; CA; CP; CPD; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY;
                                             GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP; BPE
                                             135 Nm für Typ : DM
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/65R16 98              124                       Kombilimousine;
                                          225/60R16 98              124                       Frontantrieb; inkl.
                                          225/65R16 100             12A                       Hybrid;
                                          235/60R16 100             12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 7OX; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              76S; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 48 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100            215/60R16          Dieselmotor; 51G         nur ab
                               100 - 104      225/55R16 95                                e1*98/14*0118*02;
                               104            205/55R16 94       Ottomotor                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R16 96       Ottomotor                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/55R16 95       Ottomotor                721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87          11A; 24J; 24M            MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/50R16 90          11A; 24C; 24D            "Roadster Coupe";
                                                                                          Cabrio;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; MCU

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/50R16 84              5EA                    10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/45R16 87                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                               74 - 96 205/45R16 83              nicht Dieselmotor; 5DW 721; 725; 73C; 74C
                               96      195/55R16 87              54F

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 205/50R16-86            11A; 22B; 22F            10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/55R16 93                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/50R16 92                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C
TA             e13*95/54*0002*..,   105 - 155 205/55R16          631                      Nur Vorderachslenkung;
               G517                           225/50R16-92       57T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/60R16 95            12Q                      Mazda CX-3; Kombi;
                                         225/55R16 95            12A                      Allradantrieb;
                                         225/60R16 98            12A                      Frontantrieb;
                                         235/55R16 98            11A; 12A; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 48 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16 91                                    Stufenheck;
                                          215/55R16 93           11A; 22B; 24J            Schrägheck;
                                          225/50R16 92           11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76U
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91                                 bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..           215/55R16 93        11A; 21P; 22I; 246       Stufenheck;
                                              225/50R16 92       11A; 21P; 22I; 24J;      Schrägheck;
                                                                 248; 57T                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76U; 77E
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/60R16 92        11A; 26P                 ab Mj.2013; ab
                                              215/55R16 93       11A; 26N; 26P; 27I       e11*2001/116*0262*10;
                                              225/55R16 95       11A; 246; 248; 26B;      (Typ BM/BN);
                                                                 26N; 27I                 Limousine; Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           G878             106             205/50R16          51G                      Schrägheck 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R16 93          11A; 22I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/50R16 92          11A; 22I; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76U
CW             e1*2007/46*0433*..   85 - 110 195/55R16 91        11A; 22I; 51J            Kombi; Frontantrieb;
                                             205/50R16 91        11A; 21P; 22I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/55R16 91        11A; 21P; 22I            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                             215/55R16 93        11A; 21P; 22B; 24J       71K; 721; 725; 73C;
                                             225/50R16 92        11A; 21P; 22B; 24J;      74C; 76U
                                                                 270




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 48 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 205/55R16             12N; 51G                  Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                                          Schrägheck;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                           76U
GG/GY          e1*98/14*0188*..     88 - 108 225/50R16 92        11A; 22B; 57T             Kombi; Stufenheck;
GG1            e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 205/55R16           51G                       Schrägheck;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74C; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91           11A; 245                  ab
GHE          e13*2007/46*1075*.. 88 - 132 195/65R16              51G; 52J                  e13*2007/46*1075*02;
                                          205/55R16 91W          11A; 245                  ab
                                          205/60R16 92           11A; 245                  e1*2001/116*0448*06;
                                          215/55R16 93           11A; 245                  bis Mj.2012;
                                          215/60R16 95           11A; 245                  Stufenheck;
                                          225/50R16 92           11A; 21P; 22I; 24J;       Schrägheck;
                                                                 248; 57T                  Frontantrieb; nur
                                              225/55R16 95       11A; 21P; 22I; 24J; 248   Mazda 6;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74C; 76U; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16 91       11A; 24J; 24M             nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..   88 - 136 195/65R16 92                                 e13*2007/46*1075*01;
                                              205/55R16 91W      11A; 24J; 24M             nur bis
                                              205/60R16 92       11A; 24J; 24M             e1*2001/116*0448*05;
                                              215/55R16 93       11A; 24J; 24M             Schrägheck;
                                              215/60R16 95       11A; 24J; 24M             Frontantrieb; nur
                                              225/50R16 92       11A; 22I; 24J; 24M;       Mazda 6;
                                                                 57T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R16 95       11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74C; 76U; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 48 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 215/60R16 95          12O; 52J                 ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..            215/65R16             12T; 51G; 52J            Mj.2015; Kombi;
                                           225/55R16 95          12N; 52J                 Stufenheck;
                                           225/60R16 98          12N; 52J                 Allradantrieb;
                                           235/60R16 100         12A; 52J                 Frontantrieb; nur
                                                                                          Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76U; 76Z; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 195/65R16 92                                bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..            205/55R16 91       11A; 24J; 24M            Frontantrieb; nur
                                              205/60R16 92       11A; 24J; 24M            Mazda 6;
                                              215/55R16 93       11A; 21S; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/60R16 95       11A; 21S; 24J; 24M       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                              225/50R16 92       11A; 21S; 22I; 24J;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 24M; 57T                 74C; 76U; 77E
                                              225/55R16 95       11A; 21S; 22I; 24J;
                                                                 24M
GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 215/60R16 95      12O; 52J                 Kombi; Stufenheck;
                                               215/65R16         12T; 51G; 52J            Frontantrieb;
                                               225/55R16 95      12N; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/60R16 98      12N; 52J                 51A; 7AS; 71C; 71K;
                                               235/60R16 100     12A; 52J                 721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76U; 76Z; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 205/50R16-86             11A; 21B; 22B; 24J;      Stufenheck;
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..                                    24M                      Schrägheck;
GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..      66 - 100 205/50R16-87       11A; 21B; 22B; 24J;      Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                                 24M                      zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/60R16 92           11A; 26P                 Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..          215/55R16 93           11A; 26P                 Schräghecklimousine;
                                          225/55R16 95           11A; 26B; 26N            Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 48 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
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                                                                                                    Seite: 6 von 13
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 48 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 48 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 48 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 13
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 48 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
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                                                                                                    Seite: 10 von 13
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
     17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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ANLAGE: 48 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
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                                                                                                    Seite: 11 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BPE
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2249*..
       Handelsbez.:    MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 325                     VA
             26P                      x = 340            y = 375                     VA
             27B                      x = 285            y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 325             30                VA
             26J                   x = 290       y = 325              8                VA
             27F                   x = 285       y = 365             22                HA
             27H                   x = 285       y = 365              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BP
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1972*..
       Handelsbez.:    MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 290            y = 325                     VA
             26P                      x = 340            y = 375                     VA
             27B                      x = 285            y = 365                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 325             30                VA
             26J                   x = 290       y = 325              8                VA
             27F                   x = 285       y = 365             22                HA
             27H                   x = 285       y = 365              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 48 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 370            y = 400                     VA
             27I                      x = 300            y = 370                     HA
             27B                      x = 350            y = 400                     HA
             26P                      x = 320            y = 375                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.