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							Gutachten 366-0249-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 58 MAZDA                                                          Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                             Stand: 17.08.2021
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                Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                Europe




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                           och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung               in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                         in kg      in mm     datum
TTYZ0GA45EO671          PCD114.3 ET45          ohne                             67,1                     730      2172    02/20
TTYZ0SA45EO671          PCD114.3 ET45          ohne                             67,1                     730      2172    02/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                             Europe
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm   für Typ : BA; CP; CPD; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E;
                                             TA
                                             120 Nm   für   Typ   : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                             126 Nm   für   Typ   : DJ1
                                             130 Nm   für   Typ   : BP; BPE
                                             135 Nm   für   Typ   : DM
                                             140 Nm   für   Typ   : BL
 Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen         Auflagen
 DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/65R16              98    12Q                        Kombilimousine;
                                           225/60R16              98    12Q                        Frontantrieb; inkl.
                                           225/65R16              100   12A                        Hybrid;
                                           235/60R16              100   12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   51A; 7OX; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                   76S; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 58 MAZDA                                                 Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100           215/60R16         Dieselmotor; 51G          nur ab
                               100 - 104     225/55R16   95                              e1*98/14*0118*02;
                               104           205/55R16   94    Ottomotor                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/60R16   96    Ottomotor                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                             215/55R16   95    Ottomotor                 721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87        11A; 24J; 24M             MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/50R16 90        11A; 24J; 24M             "Roadster Coupe";
                                                                                         Cabrio;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; MCU

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/50R16         84    5EA                    10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/45R16         87                           12A; 51A; 71C; 71K;
                               74 - 96 205/45R16         83    nicht Dieselmotor; 5DW 721; 725; 73C; 74C
                               96      195/55R16         87    54F

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/55R16 93                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/50R16 92                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/60R16       95    12I                       Mazda CX-3; Kombi;
                                         225/55R16       95    12A                       Allradantrieb;
                                         225/60R16       98    12A                       Frontantrieb;
                                         235/55R16       98    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16 91                                   Stufenheck;
                                          215/55R16 93         11A; 22B; 24J             Schrägheck;
                                          225/50R16 92         11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         76U




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 58 MAZDA                                                 Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91                                  bis Mj.2013;
BLE          e13*2007/46*1071*..           215/55R16 93        11A; 246                  Stufenheck;
                                           225/50R16 92        11A; 21P;   22I; 24J; 57T Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76U; 77E
BL            e11*2001/116*0262*.. 74 - 121   205/60R16 92                               ab Mj.2013; ab
                                              215/55R16 93     11A; 26P;   27I           e11*2001/116*0262*10;
                                              225/55R16 95     11A; 26B;   26N; 27I      (Typ BM/BN);
                                                                                         Limousine; Schrägheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76U; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
BA           G878              106            205/50R16        51G                       Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16           12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R16 93        11A; 12A; 22I             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 76U
CW            e1*2007/46*0433*..   85 - 110 195/55R16     91   51J                       Kombi; Frontantrieb;
                                            205/50R16     91   11A;   22I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                            205/55R16     91   11A;   22I                12A; 51A; 7AS; 71C;
                                            215/55R16     93   11A;   21P; 22I; 24J      71K; 721; 725; 73C;
                                            225/50R16     92   11A;   21P; 22B; 24J;     74C; 76U
                                                               270

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 205/55R16           12N; 51G                  Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                                        Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         76U




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 58 MAZDA                                                 Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA      6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..       88 - 108 225/50R16 92      11A; 22B; 57T             Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..   88 - 122 205/55R16         51G                       Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 215/60R16     95    12O; 52J                  ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..            215/65R16           12T; 51G; 52J             Mj.2015; Kombi;
                                           225/55R16     95    12N; 52J                  Stufenheck;
                                           225/60R16     98    12N; 52J                  Allradantrieb;
                                           235/60R16     100   12A; 52J                  Frontantrieb; nur
                                                                                         Mazda 6;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         76U; 76Z; 77E
GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 136   195/65R16   92                              bis Mj.2012; Kombi;
GHE           e13*2007/46*1075*..            205/55R16   91                              Frontantrieb; nur
                                             205/60R16   92                              Mazda 6;
                                             215/55R16   93    11A; 21S;   24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/60R16   95    11A; 21S;   24J; 24M      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                             225/50R16   92    11A; 21S;   22I; 24J;     71K; 721; 725; 73C;
                                                               24M; 57T                  74C; 76U; 77E
                                             225/55R16 95      11A; 21S;   22I; 24J;
                                                               24M
GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125   205/55R16   91                              ab
GHE           e13*2007/46*1075*.. 88 - 132   195/65R16         51G; 52J                  e13*2007/46*1075*02;
                                             205/55R16   91W                             ab
                                             205/60R16   92                              e1*2001/116*0448*06;
                                             215/55R16   93  11A;     245                bis Mj.2012;
                                             215/60R16   95  11A;     245                Stufenheck;
                                             225/50R16   92  11A;     22I; 24J; 248; 57T Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb; nur
                                             225/55R16 95      11A;   22I; 24J; 248      Mazda 6;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76U; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 58 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA      6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*..    88 - 125 205/55R16  91                                nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..    88 - 136 195/65R16  92                                e13*2007/46*1075*01;
                                             205/55R16  91W                               nur bis
                                             205/60R16  92                                e1*2001/116*0448*05;
                                             215/55R16  93  11A; 24J; 24M                 Schrägheck;
                                             215/60R16  95  11A; 24J; 24M                 Frontantrieb; nur
                                             225/50R16  92  11A; 22I; 24J; 24M;           Mazda 6;
                                                            57T                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R16 95  11A; 22I; 24J; 24M            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76U; 77E
GJ            e1*2007/46*1001*..    107 - 141 215/60R16   95    12O; 52J                  Kombi; Stufenheck;
                                              215/65R16         12T; 51G; 52J             Frontantrieb;
                                              225/55R16   95    12N; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/60R16   98    12N; 52J                  51A; 7AS; 71C; 71K;
                                              235/60R16   100   12A; 52J                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76U; 76Z; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/60R16 92          12T                       Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..          215/55R16 93          11A; 12A; 26P             Schräghecklimousine;
                                          225/55R16 95          11A; 12A; 26N; 26P        Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7G3; 7OX; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 58 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 58 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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       nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
       kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hecksc hürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B . Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 58 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 58 MAZDA                                                  Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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                                                                                                    Seite: 9 von 12
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsys tem verwendet
     werden.
MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
     17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 58 MAZDA                                                 Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BPE
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
       Handelsbez.:     MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 285              y = 365                  HA
             26B                     x = 290              y = 325                  VA
             26P                     x = 340              y = 375                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 285        y = 365            22                HA
             27H                  x = 285        y = 365             8                HA
             26J                  x = 290        y = 325            30                VA
             26J                  x = 290        y = 325             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 58 MAZDA                                                 Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BP
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
       Handelsbez.:     MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 325                  VA
             26P                     x = 340              y = 375                  VA
             27B                     x = 285              y = 365                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 285        y = 365            22                HA
             27H                  x = 285        y = 365             8                HA
             26J                  x = 290        y = 325            30                VA
             26J                  x = 290        y = 325             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0249-19-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52973
ANLAGE: 58 MAZDA                                                 Radtyp: TTYZ_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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                                                                                                   Seite: 12 von 12

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BL
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:     MAZDA 3

       Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 370              y = 400                  VA
             27I                     x = 300              y = 370                  HA
             27B                     x = 350              y = 400                  HA
             26P                     x = 320              y = 375                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 350        y = 400             8                HA
             27F                  x = 350        y = 400            15                HA
             26N                  x = 370        y = 400             8                VA
             26J                  x = 370        y = 400            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.