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							               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 11 SAAB                                                        Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 04.04.2022
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                               Fahrzeughersteller               SAAB




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)        : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Verwendung von Lockreisversatzschrauben notwendig. Lochkreis(mm)/Lochzahl Verwendungsbereich: 110/5
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
               TTYP8GA35D651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                  65,1      Kunststoff        730      2160    09/17
               TTYP8GA35651            PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                  65,1      Kunststoff        730      2160    09/17
               TTYP8SA35D651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                  65,1      Kunststoff        730      2160    09/17
               TTYP8SA35651            PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                  65,1      Kunststoff        730      2160    09/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 51283*07




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SAAB
               Befestigungsteile                           : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                                             Grad
               Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
                YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/50R16                    11A; 22B; 24J; 24M;       nur bis
                900/II       G511                                                    51G                       e4*95/54*0012*03;
                900/II       G783                       225/45R16-89                 11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                CABRIO                                                               685                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                               74I; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
                YS3D         e4*95/54*0012*.., 85 - 151 225/45R16-89                 11A; 22B; 24J; 24M;       ab e4*95/54*0012*04;
                              e4*98/14*0012*..                                       685                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        85 - 169 205/50R16           11A; 22B; 24J; 24M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                               74I; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 11 SAAB                                                  Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 184    205/55R16         51G                       Kombi; Limousine;
               YS3F????     e4*2001/116*0065*.. 88 - 188    215/55R16         11A; 22L; 51G             Frontantrieb;
                                                88 - 206    205/55R16         51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/55R16         11A; 22L; 51G; 52J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74I; 74P; 76U; 4AW

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 205/55R16           51G                       Saab 9-3; Saab 9-3
                                                          215/55R16           11A; 22L; 51G             Aero;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74I; 74P; 4AM

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16           11A; 21P; 22I; 22M;       Kombi; Limousine;
                                                                              24J; 24M; 51G; 52J        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                            215/55R16         11A; 21P; 22I; 22M;       11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                              24D; 24J; 51G             71K; 721; 725; 73C;
§22 51283*07




                                                                                                        74A; 74I; 74P; 76U;
                                                                                                        4AN
               YS3EXXXX      e11*96/27*0073*..    88 - 147 205/55R16 91W 11A; 21B; 22B; 24J;            Kombi; Limousine;
                                                                         24M                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                  88 - 184 215/55R16     11A; 21B; 22B; 24J;            11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                         24M; 51G                       71K; 721; 725; 73C;
                                                  120 - 184 205/55R16    11A; 21B; 22B; 24J;            74A; 74I; 74P; 76U
                                                                         24M; 51G; 52J


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 11 SAAB                                                   Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2022
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                      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
§22 51283*07




                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürz e und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 11 SAAB                                                   Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2022
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               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               4AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 131 72 5 67 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 133 48 3 93 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4AW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 128 25 0 85 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 51283*07




               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          205/50R16
                                    Hinterachse:                          225/45R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutt er von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 11 SAAB                                                   Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2022
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                      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                      Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74I)   Es sind Lochkreisveränderungsschrauben zu verwenden. Diese Befestigungsmittel werden vom
                      Radhersteller mitgeliefert.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 51283*07




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.