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							               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 18 SEAT                                                      Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.04.2022
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                               Fahrzeughersteller              SEAT, SEAT, S.A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTYP8GA35D571           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730      2160    09/17
               TTYP8GA35571            PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730      2160    09/17
               TTYP8SA35D571           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730      2160    09/17
               TTYP8SA35571            PCD112 ET35            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        730      2160    09/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 51283*07




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 5F; 5FP; 1PN; 1P; 3R; 3RN; KL; 5PN; 7N; 5P
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : 7MS
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJA4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL; 1P; 1PN; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN
                                                            140 Nm für Typ : 5FP; 7N
                                                            170 Nm für Typ : 7MS
                Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C;                    Nicht Altea Freetrack;
                                                                      24M                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C;                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                      24M; 52J                               71K; 721; 725; 73C;
                                                         215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22P;                    74A; 74P; 76U; 77E
                                                                      24C; 24M
                                                         225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22Q;
                                                                      24C; 24D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 18 SEAT                                                  Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 205/55R16 91         11A; 24J                  Altea 4 Freetrack;
                                                         205/60R16 92         11A; 24J                  Allradantrieb;
                                                         215/55R16 93         11A; 22P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R16 92         11A; 22P; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/55R16 95         11A; 22P; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E
               5PN           e9*2007/46*0012*..   77 - 155 205/55R16    91    11A;   24J                Altea Freetrack;
                                                           205/60R16    92    11A;   24J                Frontantrieb;
                                                           215/55R16    93    11A;   22P; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R16    92    11A;   22P; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/55R16    95    11A;   22P; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
               5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 205/55R16 91  11A; 21P; 22P; 24C;              Nicht Altea Freetrack;
                                                                       24M                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/55R16 91 11A; 21P; 22P; 24C;              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                       24M; 52J                         71K; 721; 725; 73C;
                                                          215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22P;              74A; 74P; 76U; 77E
                                                                       24C; 24M
§22 51283*07




                                                          225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22Q;
                                                                       24C; 24D
               5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 205/55R16 91 11A; 24J                         Altea 4 Freetrack;
                                                          205/60R16 92 11A; 24J                         Allradantrieb;
                                                          215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          225/55R16 95 11A; 22P; 24J; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E
               5P            e9*2001/116*0050*.. 77 - 155   205/55R16   91    11A;   24J                Altea Freetrack;
                                                            205/60R16   92    11A;   24J                Frontantrieb;
                                                            215/55R16   93    11A;   22P; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R16   92    11A;   22P; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/55R16   95    11A;   22P; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               5FP          e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 215/60R16       95                              Allradantrieb;
                                                        215/65R16       98                              Frontantrieb;
                                                        225/55R16       95    11A;   245                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/60R16       98    11A;   245                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        235/55R16       98    11A;   24J;   248         721; 725; 73C; 74A;
                                                        235/60R16       100   11A;   24J;   248         74P; 76U; 77E
                                                        245/50R16       97    11A;   24J;   248
                                                        245/55R16       100   11A;   24J;   248




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 18 SEAT                                                  Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.04.2022
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                                                                                                                  Seite: 3 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 155 205/55R16 91                                   Kombi; Frontantrieb;
               3RN          e9*2007/46*0011*..           215/55R16 93         11A; 22H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R16 92         11A; 21P; 22H; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              248                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E
               3R            e9*2001/116*0072*.. 75 - 147   205/55R16 91                                Stufenheck;
               3RN           e9*2007/46*0011*..             215/55R16 93      11A; 22H                  Frontantrieb;
                                                            225/50R16 92      11A; 21P; 22H; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              248                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  105 - 110 195/60R16         51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     LEON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1P           e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/55R16            11A; 22P; 24C; 24D;       Schrägheck;
               1PN          e9*2007/46*0013*..                                51G                       Frontantrieb;
                                                         215/55R16 93         11A; 21B; 22F; 24C;       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                              24D; 51J                  11H; 12A; 51A; 71C;
                                                            225/50R16 92      11A; 21B; 22F; 24C;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              24D                       74A; 74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
§22 51283*07




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 205/55R16 91  11A; 245; 248; 26P;               ab
                                                                      27H                               e9*2007/46*0094*01;
                                                                                                        nicht Leon X-Perience;
                                                            215/50R16 90      11A;   241; 244; 246;     Kombi; 3-türig; 5-
                                                                              26B;   27H                türig; Allradantrieb;
                                                            215/55R16 93      11A;   241; 244; 246;     Frontantrieb;
                                                                              26B;   27H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R16 92      11A;   241; 244; 246;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              26B;   27F                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
               KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 195/55R16 91                     nicht Cupra Leon;
                                                        195/60R16 89                     Kombi; Schrägheck;
                                                        205/55R16 91 11A; 248; 26P       Allradantrieb;
                                                        205/60R16 92 11A; 248; 26P       Frontantrieb; inkl.
                                                        215/50R16 90 11A; 245; 248; 26P; Hybrid;
                                                                     27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/55R16 93 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     27H                 721; 725; 73C; 74A;
                                                        225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 74P; 76U; 77E
                                                                     26N; 27H
                                                        225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26B;
                                                                     26N; 27H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 18 SEAT                                                  Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
               7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 110 205/55R16 93        nicht Allradantrieb; 11A;   ab e1*98/14*0036*08;
                             e1*98/14*0036*..                                 21B; 22B; 22L; 24C;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M; 5HA; 51J               12A; 51A; 573; 71C;
                                                            225/50R16 92      VDM; 11A; 21B; 22B;         71K; 721; 725; 73C;
                                                                              22F; 22L; 24C; 24D          74A; 74P; 77E
                                                   66 - 150 215/55R16         11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                              24C; 24D; 51G
                                                            215/55R16 93      nicht Allradantrieb; 11A;
                                                                              21B; 22B; 22L; 24C;
                                                                              24D; 5HA
                                                            215/55R16 95      11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                              24C; 24D; 5HR
               7MS           e1*95/54*0036*..,     66 - 110 215/55R16         VDO; 11A; 21B; 22B;         nur bis
                             e1*98/14*0036*..                                 24D; 24J; 51G               e1*98/14*0036*07;
                                                            215/55R16 93      11A; 21B; 22B; 24D;         Frontantrieb;
                                                                              24J; 5HA                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/55R16 95      11A; 21B; 22B; 24D;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24J; 5HR                    721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/50R16 92      VDN; 11A; 21B; 21J;         74P; 77E
                                                                              22B; 22F; 24C; 24D
                                                            225/55R16 95      11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                              22F; 24C; 24D; 5HR;
§22 51283*07




                                                                              54A
               7N            e1*2007/46*0402*..,   85 - 162 205/60R16 96                                  Allradantrieb;
                             e1*2007/46*0435*..             215/55R16 97                                  Frontantrieb;
                                                            215/60R16 95                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76U; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 18 SEAT                                                   Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 10
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
§22 51283*07




                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 18 SEAT                                                   Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2022
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               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 51283*07




               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 18 SEAT                                                   Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2022
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               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
§22 51283*07




                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmess er und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 18 SEAT                                                   Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2022
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                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
                    kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
                    in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
§22 51283*07




               VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
                    kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
                    den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
               VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 18 SEAT                                                  Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.04.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     KL
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3167*..
                      Handelsbez.:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 265              y = 265                  VA
                            26P                     x = 215              y = 215                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 275        y = 275            20                HA
§22 51283*07




                            27H                  y = 275        y = 275             8                HA
                            26J                  x = 265        y = 265            20                VA
                            26N                  x = 265        y = 265             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0343-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283
               ANLAGE: 18 SEAT                                                  Radtyp: TTYP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.04.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     5F
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*0094*..
                      Handelsbez.:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

                      Variante(n):     Frontantrieb, Kombi, 5-türig

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 300                 VA
                            26P                      x = 250              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 400        y = 310           25                HA
§22 51283*07




                            27H                   x = 400        y = 310            8                HA
                            26J                   x = 300        y = 300           25                VA
                            26N                   x = 300        y = 300            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.