Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller : SKODA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTYP8GA35D571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 730 2160 09/17 TTYP8GA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 730 2160 09/17 TTYP8SA35D571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 730 2160 09/17 TTYP8SA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 730 2160 09/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 5E; (ab e11*2007/46*0243*01) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3T; 5L; 5E; NU; 3U; 1Z Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1Z; 3T; 3U; 5E; 5L 140 Nm für Typ : NU; 3T Verkaufsbezeichnung: KAROQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NU e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 205/60R16 92 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 205/65R16 95 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 215/60R16 95 11A; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A; 215/65R16 98 11A; 24J; 248 74P; 76U; 77E 225/55R16 95 11A; 241; 246; 248 225/60R16 98 11A; 241; 246; 248 235/55R16 98 11A; 24C; 244 235/60R16 100 11A; 24C; 244 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5E e8*2007/46*0318*.. 63 - 132 195/55R16 91 11A; 27I nicht Octavia Scout; 195/60R16 89W 11A; 27I Kombi; Limousine; 205/55R16 91 11A; 27I Allradantrieb; 215/50R16 90W 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 27B; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26P; 74P; 76U; 77E 27B; 27H 235/50R16 95 11A; 24J; 248; 26P; 27B; 27F 5E e8*2007/46*0318*.. 81 - 135 205/55R16 88 52J Octavia Scout; M+S 205/60R16 92 52J 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 215/55R16 89 52J 12A; 51A; 71C; 71K; M+S 215/60R16 94 52J 721; 725; 73C; 74A; M+S 225/50R16 92 11A; 27I; 52J 74P; 76U; 77E M+S 225/55R16 95 11A; 27I; 52J M+S Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G; Nur Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z; 77E 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91 11A; 22Q; 24C; 24M Limousine; e11*2007/46*0012*.. 215/55R16 93 11A; 22H; 22Q; 24C; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 22H; 22Q; 24C; 12A; 51A; 573; 71C; 24D 71K; 721; 725; 73C; 55 - 147 205/55R16 11A; 22Q; 24C; 24M; 74A; 74P; 76U; 77E 51G; 52J 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91 11A; 22L; 22Q; 24C; Nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 24M Kombi; Allradantrieb; 215/55R16 93 11A; 22H; 22L; 22Q; Frontantrieb; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 22H; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71C; 24C; 24D 71K; 721; 725; 73C; 55 - 147 205/55R16 11A; 22L; 22Q; 24C; 74A; 74P; 76U; 77E 24M; 51G; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5E e11*2007/46*0243*.. 81 - 135 205/55R16 88 52J Octavia Scout; M+S 205/60R16 92 52J 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 215/55R16 89 52J 12A; 51A; 71C; 71K; M+S 215/60R16 94 52J 721; 725; 73C; 74A; M+S 225/50R16 92 11A; 27I; 52J 74P; 76U; 77E M+S 225/55R16 95 11A; 27I; 52J M+S 5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 132 195/55R16 91 11A; 27I ab e11*2007/46*0244*.. 195/60R16 89W 11A; 27I e11*2007/46*0243*01; 205/55R16 91 11A; 27I ab 215/50R16 90W 11A; 24J; 248; 27B; e11*2007/46*0244*01; 27H nicht Octavia Scout; 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 27B; Kombi; Limousine; 27H Allradantrieb; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R16 95 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: SKODA SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3U e11*98/14*0187*.. 74 - 142 205/55R16 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92W 57T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG bis e11*2007/46*0014*.. 205/55R16 94 11A; 24J; 24M e11*2001/116*0326*31; 215/55R16 93W 11A; 21P; 24C; 24D Stufenheck; 225/50R16 92W 11A; 21P; 24C; 24D; Allradantrieb; 57T Frontantrieb; 235/50R16 95 11A; 21P; 22P; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 140 215/60R16 95 12Q ab e8*2007/46*0317*.. 225/55R16 95 12A e11*2001/116*0326*32; 225/60R16 98 12A Kombi; Limousine; 235/55R16 98 11A; 12A; 248; 26P; Allradantrieb; 27P Frontantrieb; 245/50R16 97 11A; 12A; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27P 51A; 71C; 71K; 721; 245/55R16 100 11A; 12A; 246; 248; 725; 73C; 74A; 74P; 26P; 27P 76U; 77E 255/50R16 99 11A; 12A; 24J; 244; 26B; 26N; 27H; 27P 3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 91 11A; 245; 248; 5GG bis e11*2007/46*0014*.. 205/55R16 94 11A; 245; 248 e11*2001/116*0326*31; 215/55R16 93W 11A; 21P; 241; 246; Kombi; Allradantrieb; 248 Frontantrieb; 225/50R16 92W 11A; 21P; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 57T 12A; 51A; 573; 71C; 235/50R16 95 11A; 21B; 21N; 22P; 71K; 721; 725; 73C; 241; 244; 246 74A; 74P; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: YETI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 81 205/55R16 89 11A; 24N Allradantrieb; e11*2007/46*0034*.. 77 - 125 205/55R16 11A; 24N; 51G; 52J Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 95 11A; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71C; 225/50R16 92 11A; 24J; 248 71K; 721; 725; 73C; 225/55R16 95 11A; 24J; 248 74A; 74P; 76U; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5E Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 280 HA 27I x = 220 y = 230 HA 26B x = 270 y = 320 VA 26P x = 220 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 250 10 HA 27H x = 280 y = 250 8 HA 26J x = 270 y = 275 10 VA 26N x = 270 y = 275 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5E Genehm.Nr.: e8*2007/46*0318*.. Handelsbez.: OCTAVIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 320 VA 26P x = 220 y = 270 VA 27B x = 270 y = 280 HA 27I x = 220 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 250 10 HA 27H x = 280 y = 250 8 HA 26J x = 270 y = 275 10 VA 26N x = 270 y = 275 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5E Genehm.Nr.: e11*2007/46*0244*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 170 y = 250 HA 27I x = 120 y = 200 HA 26B x = 220 y = 275 VA 26P x = 170 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 170 y = 250 30 HA 27H x = 170 y = 250 30 HA 26J x = 220 y = 275 30 VA 26N x = 220 y = 275 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5E Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 170 y = 250 HA 27I x = 120 y = 200 HA 26B x = 220 y = 275 VA 26P x = 170 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 170 y = 250 30 HA 27H x = 170 y = 250 30 HA 26J x = 220 y = 275 30 VA 26N x = 220 y = 275 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 300 y = 300 HA 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 300 23 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5E Genehm.Nr.: e8*2007/46*0318*.. Handelsbez.: OCTAVIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 275 VA 26P x = 170 y = 225 VA 27B x = 170 y = 250 HA 27I x = 120 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 220 y = 275 30 VA 26N x = 220 y = 275 30 VA 27F x = 170 y = 250 30 HA 27H x = 170 y = 250 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 17 SKODA Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e8*2007/46*0317*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27P x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 23 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.