Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 79 BMW AG Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTYP9GA40D726 PCD120 ET40 ohne 72,6 730 2160 09/17 TTYP9GA40726 PCD120 ET40 ohne 72,6 730 2160 09/17 TTYP9SA40D726 PCD120 ET40 ohne 72,6 730 2160 09/17 TTYP9SA40726 PCD120 ET40 ohne 72,6 730 2160 09/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K2; 187; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03) Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schrauben Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 182; 346R; Z85; 346L; 346K; R/C; 3/C; 3 B; 346X; 3/B; 3 C; 187; 346C; 1C; 3/CG Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schrauben Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04) Zubehör : ZJBC ww. OE-Schrauben Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL/X; UKL-N1; 1C; UKL-C/X Zubehör : ZJBC ww. OE-Schrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187 120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187 140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; 1C 140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4 Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 205/55R16-88 11A; 21B nur bis 225/45R16-89 11A; 21B e1*93/81*0029*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 79 BMW AG Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 205/55R16 51G nur bis 225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; e1*93/81*0029*07; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16 51G ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 110 205/55R16-88 11A; 21B; 22B Pkw geschlossen; 225/45R16-89 11A; 24J; 24M Cabrio; 141 205/55R16 11A; 21B; 22B; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R16 11A; 24J; 24M; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C 3C F547 73 - 110 205/55R16-88 11A; 21B; 22B Stufenheck; 4-türig; 225/45R16-89 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 141 205/55R16 11A; 21B; 22B; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R16 11A; 24J; 24M; 631 721; 725; 73C; 74C 3C F547 75 205/55R16-88 11A; 21B; 22B Schrägheck 2-türig; 225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M Compact; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B Pkw geschlossen; 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M Cabrio; 225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 51G; 57T 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M Limousine; Stufenheck; 66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M Touring; 66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/55R16-88 11A; 21B; 22B Compact; e1*98/14*0017*.. 225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 79 BMW AG Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 51G Kompakt; Cabrio; e1*98/14*0112*.. 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; Coupe; Limousine; 346K e1*2001/116*0167*.., 24M; 57T Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0167*.. 10B; 10S; 11B; 11G; 346L e1*97/27*0097*.., 11H; 12A; 51A; 7ED; e1*98/14*0097*.. 71C; 71K; 721; 725; 346R e1*2001/116*0146*.., 73C; 74C; 744; 76U e1*98/14*0146*.. 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 142 205/55R16 51G Touring; e1*98/14*0097*.. 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 10S; 11B; 11G; 24J; 24M; 57T 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 76U; 4CE 346X e1*2001/116*0144*.., 141 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12A; e1*98/14*0144*.. 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U; 4KG Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 24J; 248; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 52J 12A; 51A; 7BD; 71C; 205/55R16 91 11A; 24J; 248; 51J 71K; 721; 725; 73C; 205/60R16 11A; 24J; 248; 270; 74C; 76U; 77E; 4DA 51G 215/55R16 93 11A; 24J; 244; 51J 215/60R16 95 11A; 24J; 244; 270; 51J 225/50R16 92 11A; 24C; 244; 51J 225/55R16 95 11A; 24C; 244; 270; 51J Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 24J; 248; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 52J 12A; 51A; 7BD; 71C; 205/55R16 91 11A; 24J; 248; 51J 71K; 721; 725; 73C; 205/60R16 11A; 24J; 248; 270; 74C; 76U; 77E; 4DA 51G 215/55R16 93 11A; 24J; 244; 51J 215/60R16 95 11A; 24J; 244; 270; 51J 225/50R16 92 11A; 24C; 244; 51J 225/55R16 95 11A; 24C; 244; 270; 51J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 79 BMW AG Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 24J; 248; 51G; ab 52J e1*2007/46*0563*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 24J; 248; 51J 12A; 51A; 7BD; 71C; 205/60R16 11A; 24J; 248; 270; 71K; 721; 725; 73C; 51G 74C; 76U; 77E; 4DA 215/55R16 93 11A; 24J; 244; 51J 215/60R16 95 11A; 24J; 244; 270; 51J 225/50R16 92 11A; 24C; 244; 51J 225/55R16 95 11A; 24C; 244; 270; 51J Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Cabrio; 110 - 160 225/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 170 205/55R16 51G; 52J 12M; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 51G; 52J 721; 725; 73C; 74C; 77E; 4DA Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Cabrio; 110 - 160 225/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 170 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 51G; 52J 721; 725; 73C; 74C; 76U; 77E; 4DA Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 125 195/55R16 12T; 51G BMW 1er (F20 2011); 1K4 e1*2007/46*0283*.. 70 - 147 195/55R16 12T; 51G; 52J BMW 1er (F21 2012); 205/55R16 91 12T Ab e1*2007/46*0283*04; 215/55R16 93 11A; 12A; 245; 248; Ab 26P e1*2007/46*0273*04; Kombilimousine; 225/50R16 92 11A; 12A; 245; 248; Allradantrieb; 26P; 57T Heckantrieb; 70 - 175 205/55R16 12T; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 6AA; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76U; 77E; 4DL 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 130 205/55R16 91 11A; 24J 1ER REIHE; bis 182 e1*2001/116*0352*.. 225/50R16 92 11A; 24M; 57F; 57T e1*2007/46*0277*07; 100 - 160 195/55R16 51G Cabrio; Coupe; 205/55R16 11A; 24J; 51G; 52J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 76R; 76U; 77E; 4DL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 79 BMW AG Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 130 195/55R16 51G Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 205/55R16 11A; 24J; 51G e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. Nur bis e1*2007/46*0273*03; Ab e1*2001/116*0287*10; Schrägheck 2-türig; Schrägheck 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 76U; 77E; 4DL 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 51G Nur bis 205/55R16 51G e1*2001/116*0287*09; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 744; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 155 205/50R16 91W 12O 2ER REIHE; ab 205/55R16 91W 12O e1*2007/46*0277*08; 205/60R16 92 11A; 12A; 26P Cabrio; Coupe; 215/50R16 90W 11A; 12A; 245; 248 Allradantrieb; 215/55R16 93 11A; 12A; 245; 248; Heckantrieb; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 12A; 245; 248; 51A; 7NM; 71C; 71K; 26P 721; 725; 73C; 74C; 225/55R16 95 11A; 12A; 245; 248; 76U; 77E; 4DL 26B; 26N; 27H 235/50R16 95 11A; 12A; 241; 244; 26B; 26N Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 79 BMW AG Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 79 BMW AG Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 79 BMW AG Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4CE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 11 8 378 682 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4KG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0144*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 79 BMW AG Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7ED) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0112*..,e1*2001/116*0146*..,e1*2001/116*0167*..,e1*97/27*0097*..,e1*98/14*0097*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 79 BMW AG Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 170 y = 240 HA 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 190 y = 220 25 VA 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0343-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51283 ANLAGE: 79 BMW AG Radtyp: TTYP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.06.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*.. Handelsbez.: 2ER REIHE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 370 30 HA 27H x = 280 y = 370 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.