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							               Gutachten 366-0257-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52971
               ANLAGE: 21 SKODA                                                     Radtyp: TTYP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 28.03.2024
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                               Fahrzeughersteller              SKODA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 43
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTYP8GA43EO571          PCD112 ET43            ohne                        57,1                     735      2135    02/24
               TTYP8SA43EO571          PCD112 ET43            ohne                        57,1                     735      2135    02/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52971*07




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : NX; 1Z; 3T; 5E; 5L
                                                            140 Nm für Typ : NU; NZ; 3T
                Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                NU           e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 205/60R16          92      12R                      inkl. SCOUT;
                                                         205/65R16          95      12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/60R16          95      12R                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                         215/65R16          98      12R                      725; 73C; 74C; 76U;
                                                         225/55R16          95      11A; 12A; 245; 248       77E
                                                         225/60R16          98      11A; 12A; 245; 248
                                                         235/55R16          98      11A; 12A; 24J; 248
                                                         235/60R16          100     11A; 12A; 24J; 248
                                                         245/50R16          97      11A; 12A; 241; 246;
                                                                                    248
                                                                245/55R16 100       11A; 12A; 241; 246;
                                                                                    248




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0257-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52971
               ANLAGE: 21 SKODA                                                 Radtyp: TTYP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91         11A; 22M; 22P; 24J      nicht Octavia Scout;
                             e11*2007/46*0012*..
                                                              215/55R16 93      11A; 22M; 22P; 24J      Kombi; Allradantrieb;
                                                              225/50R16 92      11A; 22M; 22P; 24J;     Frontantrieb;
                                                                                24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   55 - 147 205/55R16           11A; 22M; 22P; 24J;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                51G; 52J                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76U; 77E
               1Z            e11*2001/116*0230*.., 55 - 118   205/55R16 91      11A; 22P; 24J           Limousine;
                             e11*2007/46*0012*..
                                                            215/55R16 93        11A; 22P; 24J           Frontantrieb;
                                                            225/50R16 92        11A; 22P; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   55 - 147 205/55R16           11A; 22P; 24J; 51G;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                52J                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76U; 77E
               1Z            e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/55R16          51G; 52J                Nur Octavia Scout;
                             e11*2007/46*0012*..
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 76Z; 77E
               5E            e11*2007/46*0243*.., 81 - 140    205/55R16 88      52J                     Octavia Scout;
§22 52971*07




                                                              M+S
                             e8*2007/46*0318*..               205/60R16 92      52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              M+S
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E
               5E            e11*2007/46*0243*.., 63 - 140    195/55R16   91                            ab
                             e11*2007/46*0244*..,             195/60R16   89W                           e11*2007/46*0243*01;
                             e8*2007/46*0318*..               205/55R16   91    11A; 26P                ab
                                                              215/55R16   93    11A; 248; 26P; 27I      e11*2007/46*0244*01;
                                                              225/50R16   92    11A; 24M; 245; 26B;     nicht Octavia Scout;
                                                                                27I                     Kombi; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0257-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52971
               ANLAGE: 21 SKODA                                                 Radtyp: TTYP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               NX           e8*2007/46*0355*.. 81 - 110 205/60R16 92                                    inkl. Octavia Scout;
                                                        215/55R16 93 11A; 26P                           Kombilimousine;
                                                        215/60R16 95 11A; 26P                           Limousine;
                                                        225/55R16 95 11A; 26P                           Frontantrieb; inkl.
                                                        235/55R16 98 11A; 26P                           Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NZ           e8*2018/858*00106*.. 110          215/60R16 93      12R                     Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BN; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E
               3T            e11*2001/116*0326*.., 77 - 125   205/55R16         51G                     bis
                             e11*2007/46*0014*..
                                                              215/55R16 93W     11A; 245                e11*2001/116*0326*31;
                                                              225/50R16 92W     11A; 245; 57T           Kombi; Allradantrieb;
§22 52971*07




                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 573; 7HB;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 76U; 77E
               3T            e11*2001/116*0326*.., 88 - 147   215/60R16 95      12O                     ab
                             e8*2007/46*0317*..
                                                              225/55R16 95      12N                     e11*2001/116*0326*32;
                                                              225/60R16 98      12N                     Kombi; Limousine;
                                                              235/55R16 98      12A                     Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BN; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76U; 77E
               3T            e11*2001/116*0326*.., 77 - 125   205/55R16         51G                     bis
                             e11*2007/46*0014*..
                                                              215/55R16 93W     11A; 24J; 24M           e11*2001/116*0326*31;
                                                              225/50R16 92W     11A; 24J; 24M           Stufenheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7HB;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 76U; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0257-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52971
               ANLAGE: 21 SKODA                                                 Radtyp: TTYP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     YETI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5L           e11*2007/46*0010*.., 77 - 81 205/55R16      89                              Allradantrieb;
                            e11*2007/46*0034*.. 77 - 125 205/55R16              51G; 52J                Frontantrieb;
                                                         215/55R16      93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/60R16      95                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                         225/50R16      92      11A; 24N                71K; 721; 725; 73C;
                                                         225/55R16      95      11A; 24N                74C; 76U; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§22 52971*07




                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0257-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52971
               ANLAGE: 21 SKODA                                                  Radtyp: TTYP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2024
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               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschl ießlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrz euges genannt
                    wird, möglich.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
§22 52971*07




               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breit e der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0257-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52971
               ANLAGE: 21 SKODA                                                  Radtyp: TTYP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2024
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                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 52971*07




               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0257-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52971
               ANLAGE: 21 SKODA                                                  Radtyp: TTYP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2024
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                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 52971*07




               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7HB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e11*2001/116*0326*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0257-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52971
               ANLAGE: 21 SKODA                                                 Radtyp: TTYP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     5E
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0244*..
                      Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 220              y = 275                  VA
                            26P                     x = 170              y = 225                  VA
                            27B                     x = 170              y = 250                  HA
                            27I                     x = 120              y = 200                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52971*07




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 220        y = 275            30                VA
                            26N                  x = 220        y = 275            30                VA
                            27F                  x = 170        y = 250            30                HA
                            27H                  x = 170        y = 250            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0257-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52971
               ANLAGE: 21 SKODA                                                 Radtyp: TTYP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 11

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     5E
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0318*..
                      Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 220              y = 275                  VA
                            26P                     x = 170              y = 225                  VA
                            27B                     x = 170              y = 250                  HA
                            27I                     x = 120              y = 200                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52971*07




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 220        y = 275            30                VA
                            26N                  x = 220        y = 275            30                VA
                            27F                  x = 170        y = 250            30                HA
                            27H                  x = 170        y = 250            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0257-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52971
               ANLAGE: 21 SKODA                                                 Radtyp: TTYP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     5E
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0243*..
                      Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

                      Variante(n):     ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 220              y = 275                  VA
                            26P                     x = 170              y = 225                  VA
                            27B                     x = 170              y = 250                  HA
                            27I                     x = 120              y = 200                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52971*07




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 220        y = 275            30                VA
                            26N                  x = 220        y = 275            30                VA
                            27F                  x = 170        y = 250            30                HA
                            27H                  x = 170        y = 250            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0257-19-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52971
               ANLAGE: 21 SKODA                                                 Radtyp: TTYP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     NX
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0355*..
                      Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 240                  VA
                            26P                     x = 250              y = 190                  VA
                            27B                     x = 280              y = 270                  HA
                            27I                     x = 230              y = 220                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52971*07




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 240            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 240             8                VA
                            27F                  y = 280        y = 270            10                HA
                            27H                  y = 280        y = 270             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.