Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 25 Fahrzeughersteller : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTYY8GA38D666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 670 2037 10/17 TTYY8GA38666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 670 2037 10/17 TTYY8SA38D666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 670 2037 10/17 TTYY8SA38666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 655 2074 10/17 TTYY8SA38666 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 670 2037 10/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 203 CL; 210; 203 K; 171; 170; 203; 168; 210 K; H0; 208 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 246; 169; 172; 117; 176; 204; 245G; 245; 204 K; 207; 212; F2A Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 211 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 168; 170; 171; 203; 203 CL; 203 K; 208; 210; 210 K 130 Nm für Typ : F2A; 117; 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 212; 245; 245G; 246 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 85 - 120 195/55R17 88 11A; 26N; 26P Kombilimousine; 205/50R17 89 11A; 26B; 26N Frontantrieb; 205/55R17 91 11A; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 245; 26B; 26J; 27I 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 74A; 74P; 76S 26J; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 25 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand; 22F; 24C; 24D langer Radstand; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76C; 915 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 60 - 142 205/45R17 84W 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R17 88 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 74P 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 205/50R17 93 11A; 248; 26P A-Klasse; 215/45R17 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 7AC; 7BU; 66 - 160 225/45R17 91 11A; 248; 26P 71C; 71K; 721; 725; 155 - 160 205/50R17 93 11A; 248; 26P; 52J 73C; 74A; 74P; 76S; 215/45R17 91 11A; 248; 26P; 52J 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 215/45R17 91 11A; 26P nicht Natural Gas 225/45R17 91 11A; 248; 26N; 26P Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R17 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 90 11A; 24J; 24M 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 25 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 215/45R17 91 11A; 26P nicht Natural Gas 225/45R17 91 11A; 248; 26N; 26P Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J CLA Limousine; CLA 215/45R17 91 11A; 248; 26B; 26J Shooting brake; 225/45R17 91 11A; 246; 248; 26B; Kombilimousine; 26J Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 205/50R17 M+S 11A; 26B; 26J CLA; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 12I Sportfahrwerk; GLA; 225/55R17 97 12A nicht Offroad- 225/60R17 99 11A; 12A; 27I Fahrwerk; Fahrdynamik- 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I Paket; Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 12A; 26P; 27I Frontantrieb; 245/50R17 99 11A; 12A; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 245/55R17 102 11A; 12A; 248; 26P; 71K; 721; 725; 73C; 27B; 27H 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 65 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011; 205/55R17 91 electric drive; Kombi; 215/50R17 91 Frontantrieb; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 248 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 25 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 12I nicht Sportfahrwerk; 225/55R17 97 12A GLA; nicht 225/60R17 99 12A Fahrdynamik Paket; 235/55R17 99 12A Offroad-Fahrwerk; 235/60R17 102 12A Allradantrieb; 245/50R17 99 11A; 12A; 248 Frontantrieb; 245/55R17 102 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26P CLA; nicht 215/45R17 91 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA 225/45R17 91 11A; 246; 248; 26N; Limousine; CLA 26P Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 12I nicht Sportfahrwerk; 225/55R17 97 12A GLA; nicht 225/60R17 99 11A; 12A; 27I Fahrdynamik Paket; 235/55R17 99 11A; 12A; 248; 26P; 27I nicht Offroad- Fahrwerk; 235/60R17 102 11A; 12A; 248; 26P; 27I Komfortfahrwerk; Allradantrieb; 245/50R17 99 11A; 12A; 246; 248; Frontantrieb; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 12A; 246; 248; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 26P; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R17 93 11A; 248; 26P A-Klasse; 215/45R17 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 248; 26P 12A; 51A; 7AC; 7BU; 66 - 160 225/45R17 91 11A; 248; 26P 71C; 71K; 721; 725; 155 - 160 205/50R17 93 11A; 248; 26P; 52J 73C; 74A; 74P; 76S; 215/45R17 91 11A; 248; 26P; 52J 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 225/45R17 Nacharbeit VA ab 10B; 11B; 11G; 11H; G363 Werk; 10N; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17-90 ohne Nacharbeit ab 721; 725; 73C; 74A; Werk; 11A; 21B; 21J 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 25 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Heckantrieb; 75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 170 225/45R17 91 10N; 68E; 687 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R 203 e1*98/14*0139*.. 125 - 170 225/45R17 91 Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 51J; 681; 684 Nur bis 75 - 160 225/45R17 91 10N; 68E; 687 e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684 Heckantrieb; 75 - 170 225/45R17 91 10N; 68E; 687 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Coupe; nicht Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. Allradantrieb; 11A; 26P neue C-Klasse; Cabrio; 215/50R17 95 nicht Coupe; nicht Kombilimousine; Coupe; Allradantrieb; 11A; 26N; Limousine; 26P Allradantrieb; 215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Heckantrieb; nicht Allradantrieb; 11A; 26N; Hybrid; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 245 225/50R17 98 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AC; 7FG; 26N; 67T 71C; 71K; 721; 725; 235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 76S; 26N; 6BB 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 225/45R17 91 Nur Baureihe 204; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 225/45R17 91 Nur Baureihe 204; Nur 4-MATIC; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 76U; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 25 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 225/45R17 91 11A; 26P bis e1*2001/116*0431*36; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 77E; 4B8 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/50R17 91 51J bis 225/45R17 91 e1*2001/116*0457*24; Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26P CLA; nicht 215/45R17 91 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA 225/45R17 91 11A; 246; 248; 26N; Limousine; CLA 26P Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 246; 248; 26B; CLA; Sportfahrwerk; 26J CLA Limousine; CLA 215/45R17 91 11A; 248; 26B; 26J Shooting brake; 225/45R17 91 11A; 246; 248; 26B; Kombilimousine; 26J Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19; 225/45R17 51G Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 25 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte 215/45R17 87 57E; 681; 684 Fz; Heckantrieb; 55 - 125 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 130 - 165 225/45R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 225/45R17-93W Heckantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 7AA; 7EC; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4B8 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 215/55R17 98 12O Baureihe W213; 225/50R17 98 12O Allradantrieb; 225/55R17 97 12O Heckantrieb; 235/50R17 100 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 12A; 26N; 26P 51A; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S; 76T; 4B8 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 205/50R17 93Y 51J Coupe; Heckantrieb; 215/45R17 91Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91Y 51J 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 25 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 631 Cabrio; Coupe; 100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 367; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17-90 11A; 21B; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 100 - 160 225/45R17 10N; 51G 721; 725; 73C; 74A; 74P 171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87 12G 10B; 11G; 11H; 51A; 225/45R17 12T; 51G 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4DM 171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87 10B; 11G; 11H; 12K; 225/45R17 90 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4DM Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 205/50R17 89 Cabrio; Heckantrieb; 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4B8 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 25 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 25 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 25 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 25 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 25 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R17 Hinterachse: 255/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 25 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 15 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0345-16-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51285 ANLAGE: 38 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTYY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.