Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0085-20-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001711 ANLAGE: 9.5 Radtyp: TTYY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTYY0GA50ED671 TTYY_ET50 ohne 67,1 740 2208 03/20 TTYY0GA50EN671 TTYY_ET50 ohne 67,1 740 2208 03/20 TTYY0SA50ED671 TTYY_ET50 ohne 67,1 740 2208 03/20 TTYY0SA50EN671 TTYY_ET50 ohne 67,1 740 2208 03/20 R124 E1*124R00/03*1711*09 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : SX2; SX2E 127 Nm für Typ : OS; OSE Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OSE e4*2007/46*1522*.. 26 - 28 215/55R17 12K; 51G KONA EV; 10B; 11H; 11N; 51A; 7NL; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V SX2 e4*2018/858*00153*.. 74 - 146 215/60R17 12K; 51G inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 77E SX2E e4*2018/858*00168*.. 33 - 54 215/60R17 12K; 51G Frontantrieb; Elektro; Höchste Dreißig-Minuten- Leistung; 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0085-20-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001711 ANLAGE: 9.5 Radtyp: TTYY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai, Kona N, Kauai N Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OS e4*2007/46*1259*.. 85 - 146 215/55R17 12K; 51G nicht KONA EV; inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 7NL; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V OS e4*2007/46*1259*.. 26 - 28 215/55R17 12K; 51G KONA EV; 10B; 11H; 11N; 51A; 7NL; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SK3 R124 E1*124R00/03*1711*09 110 Nm für Typ : JF 120 Nm für Typ : DE Verkaufsbezeichnung: Niro, Niro Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2007/46*1139*.. 27 - 29 215/55R17 12K; 51G nicht Niro Plus; Frontantrieb; Elektro; Höchste Dreißig-Minuten- Leistung; 10B; 11H; 11N; 51A; 7MX; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 113 - 115 215/55R17 12K; 51G Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 7MX; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SK3 e4*2007/46*1365*.. 27 - 29 215/55R17 12K; 51G Höchste Dreißig- Minuten-Leistung; 10B; 11H; 11N; 51A; 7MX; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0085-20-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001711 ANLAGE: 9.5 Radtyp: TTYY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : GH; KE; KF 120 Nm für Typ : GH; GJ Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/65R17 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A; 7AS; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 77E KF e13*2007/46*1803*.. 110 - 143 225/65R17 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A; 7AS; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/55R17 12K; 51G ab e1*2001/116*0448*14; R124 E1*124R00/03*1711*09 bis e1*2001/116*0448*29; nur Mazda 6; 10B; 11H; 11N; 51A; 7AS; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 77E GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 141 225/65R17 12K; 51G nur CX-5; 10B; 11H; 11N; 51A; 7AS; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 77E GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/55R17 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A; 7AS; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0085-20-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001711 ANLAGE: 9.5 Radtyp: TTYY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des R124 E1*124R00/03*1711*09 Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.