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                            Prüfbericht 366-0085-20-WIRD/N8
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001711
                            ANLAGE: 9.6                                                          Radtyp: TTYY_5
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 23.05.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 2


                                            Fahrzeughersteller              Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR EUROPE




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 51
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TTYY0GA51ED671         TTYY_ET51               ohne                        67,1                     740      2208    03/20
                            TTYY0GA51EN671         TTYY_ET51               ohne                        67,1                     740      2208    03/20
                            TTYY0SA51ED671         TTYY_ET51               ohne                        67,1                     740      2208    03/20
                            TTYY0SA51EN671         TTYY_ET51               ohne                        67,1                     740      2208    03/20
R124 E1*124R00/03*1711*08




                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR EUROPE
                            Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, IX35
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             TL           e11*2007/46*2711*.. 85 - 136 225/60R17               12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                             TLE          e11*2007/46*2724*..                                                             7MI; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V
                             TL            e5*2007/46*1084*..      114 - 136 225/60R17         12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7MI; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V
                             TLE           e5*2007/46*1076*..      85 - 136 225/60R17          12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7MI; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V
                             TLE-HME       e13*2007/46*1612*.. 85 - 136      225/60R17         12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7MI; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0085-20-WIRD/N8
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001711
                            ANLAGE: 9.6                                                      Radtyp: TTYY_5
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.05.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
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                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindes terforderliche Tragfähigkeit,
                                  es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                  wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
R124 E1*124R00/03*1711*08




                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkont rollsystem verwendet
                                 werden.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.