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							               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 72 ALFA ROMEO, FCA                                            Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 24.08.2023
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                               Fahrzeughersteller               ALFA ROMEO S.p.A., FCA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)         : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart               : Mittenzentrierung
               Verwendung von Lockreisversatzschrauben notwendig. Lochkreis(mm)/Lochzahl Verwendungsbereich: 110/5
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
               TTY78GA35D651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                  65,1     Kunststoff      730      2180    12/17
               TTY78SA35D651           PCD112 ET35            Ø70.1 Ø65.1                  65,1     Kunststoff      730      2180    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 51284*09




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : ALFA ROMEO S.p.A., FCA
               Befestigungsteile                           : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60
                                                             Grad
               Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJFB


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : AV1; BU
                                                             135 Nm für Typ : MP
                Verkaufsbezeichnung:     JEEP COMPASS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
                MP           e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 205/60R17           93                                Allradantrieb;
                                                         205/65R17           96                                Frontantrieb; nicht
                                                         215/60R17           96      11A;   248                Hybrid;
                                                         215/65R17           99      11A;   248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/55R17           97      11A;   245; 248           12A; 51A; 7PE; 71C;
                                                         225/60R17           99      11A;   245; 248           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                               74A; 74H; 74I; 74P;
                                                                                                               76S
                MP            e3*2007/46*0508*..        96 - 132 215/60R17   96                                Allradantrieb; nur
                                                                 225/60R17   99                                Hybrid;
                                                                 225/65R17   101                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 235/60R17   102                               12A; 51A; 7PE; 71C;
                                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                               74H; 74I; 74P; 76S




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 72 ALFA ROMEO, FCA                                       Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.08.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     JEEP COMPASS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MP           e3*2007/46*0508*.. 96    215/60R17          96                              Frontantrieb; nur
                                                     225/60R17          99                              Hybrid;
                                                     225/65R17          101                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     235/60R17          102                             12A; 51A; 7PE; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74I; 74P;
                                                                                                        76S
               MP            e3*2007/46*0508*..   96        215/60R17 96                                Frontantrieb; nur
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PE; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74I; 74P;
                                                                                                        76S

               Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BU           e3*KS18/858*00007*.. 96  215/60R17 96                                       Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PE; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76S
§22 51284*09




               Verkaufsbezeichnung:     TONALE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AV1          e3*2018/858*00061*.. 96 - 132 215/60R17 96                                  Allradantrieb;
                                                          225/55R17 97                                  Frontantrieb; inkl.
                                                          235/55R17 99                                  Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7P6; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74I; 74P; 76S;
                                                                                                        77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 72 ALFA ROMEO, FCA                                       Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.08.2023
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               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
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                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 72 ALFA ROMEO, FCA                                        Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.08.2023
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               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74I)   Es sind Lochkreisveränderungsschrauben zu verwenden. Diese Befestigungsmittel werden vom
                      Radhersteller mitgeliefert.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7P6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 50155542 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 53386476 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 51284*09




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.