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							               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 15 SAAB                                                        Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 24.02.2022
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                               Fahrzeughersteller               SAAB




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)         : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart               : Mittenzentrierung
               Verwendung von Lockreisversatzschrauben notwendig. Lochkreis(mm)/Lochzahl Verwendungsbereich: 110/5
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTY78GA40D651           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1       Kunststoff      730      2180    12/17
               TTY78SA40D651           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1       Kunststoff      730      2180    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 51284*07




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SAAB
               Befestigungsteile                           : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                                             Grad
               Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CADILLAC BLS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                YSCF????     e4*2001/116*0109*.. 110 - 188 235/45R17                 51G                       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                               725; 73C; 74A; 74I;
                                                                                                               74P

                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
                YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88                 11A; 22B                  nur bis
                                                        215/40R17                    SB7                       e4*95/54*0012*03;
                                                        215/40R17 87                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                               74I; 74P
                900/II        G511                      96 - 136 205/45R17 88        11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                900/II        G783                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                CABRIO                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                               74I; 74P


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 15 SAAB                                                  Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
               YS3D         e4*95/54*0012*.., 85 - 113 215/40R17 87      11A; 21B; 22L                  ab e4*95/54*0012*04;
                            e4*98/14*0012*..           215/45R17 87      11A; 21B; 21M; 22L;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         367                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 85 - 151 205/45R17 88   11A; 21B; 22L; 367             721; 725; 73C; 74A;
                                                 136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 22L                  74I; 74P
                                                           215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22L;
                                                                         367
                                                 165 - 169 215/45R17     11A; 21B; 22L; 51G
               YS3F          e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 215/50R17      51G                            Kombi; Limousine;
               YS3F????      e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/50R17      51G                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                           235/45R17     51G                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                 88 - 206 205/50R17      51G; 52J                       725; 73C; 74A; 74I;
                                                           215/50R17     51G; 52J                       74P; 4AW
                                                           225/45R17     51G

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W                                 Saab 9-3; Saab 9-3
                                                110 - 184 205/50R17     51G                             Aero;
                                                          225/45R17     51G                             10B; 11G; 11H; 12A;
§22 51284*07




                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74I;
                                                                                                        74P; 4AM

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17           11A; 21P; 22I; 22M;       Kombi; Limousine;
                                                                              24M; 51G                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                                            235/45R17         11A; 21P; 22I; 22M;       11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                              24J; 24M; 51G             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74I; 74P; 4AN
               YS3EXXXX      e11*96/27*0073*..    88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B                       Kombi; Limousine;
                                                  88 - 184 225/45R17     11A; 22B; 51G                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74I; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 15 SAAB                                                   Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
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                      FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti gung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist dies e und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§22 51284*07




                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Rei fen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 15 SAAB                                                   Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
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                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 131 72 5 67 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 133 48 3 93 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4AW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 51284*07




                    Nr.: 128 25 0 85 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 15 SAAB                                                   Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
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               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74I)   Es sind Lochkreisveränderungsschrauben zu verwenden. Diese Befestigungsmittel werden vom
                      Radhersteller mitgeliefert.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               SB7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 51284*07




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.