Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 17 Fahrzeughersteller : AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTY78GA40D571 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 730 2180 12/17 TTY78SA40D571 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 730 2180 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5 120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 140 Nm für Typ : GA; 8U; 8U1 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M; 51J 721; 725; 73C; 74A; 215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 74P; 77E 24J; 24M; 51J 225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M 235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M; 54A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 17 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/50R17 93 11A; 245; 248; 26B Sportback (4-türig); 215/45R17 91 11A; 248; 26P inkl. S3; 2-türig; 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B Allradantrieb; 235/45R17 94 nicht e-tron; 11A; 245; Frontantrieb; 248; 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 206 - 228 205/50R17 93 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 52J 721; 725; 73C; 74A; 215/45R17 91 11A; 248; 26P; 52J 74P; 76S; 77E 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26B; 52J 235/45R17 94 nicht e-tron; 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27H; 52J 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/50R17 89 Cabrio; Limousine; 215/50R17 91 Allradantrieb; 77 - 228 225/45R17 91 Frontantrieb; 235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 245; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 206 - 228 205/50R17 M+S 52J 721; 725; 73C; 74A; 215/50R17 M+S 52J 74P; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 24J; 24M S3; Schrägheck 2- 8PB e13*2007/46*1082*.. 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET türig; 66 - 147 205/50R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 66 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 74A; 74P; 77E 24J; 24M 235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M 66 - 195 205/50R17 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51G; 52J 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; M+S 24J; 24M; 52J 235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M; 52J Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.., 195 225/45R17 51G Kombi; Limousine; e1*98/14*0013*.. Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 17 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 92 215/45R17 87 5ET Kombi; Limousine; e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 11A; 367 Allradantrieb; 110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 5ET; 10B; 11B; 11G; 11H; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 110 - 142 225/45R17 11A; 367; 631 721; 725; 73C; 74A; 74P B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 92 215/45R17 87 11A; 22B; 367 Kombi; Limousine; e1*98/14*0013*.. 110 - 132 215/45R17 nicht für TDI V6; 11A; Frontantrieb; 22B; 367; 5ET; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J Cabrio; e1*98/14*0177*.. 96 - 162 225/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 96 - 188 225/45R17 51G; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 7EB; 235/45R17 93 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J nur bis e1*98/14*0151*.. 74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*09; 74 - 162 225/45R17 91 51J Kombi; Limousine; 235/45R17 11A; 21B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4AU 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J ab 75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*2001/116*0151*10; 75 - 188 225/45R17 91 AFI; 51J Kombi; Limousine; 235/45R17 11A; 21B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4AU Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 17 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF6; AF8; 4AT 4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24M für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF5; AF8; 4AT 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 5GG ab e1*98/14*0051*17; e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24M Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF5; AF8; 4AT 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 ab e1*98/14*0051*17; e1*98/14*0051*.. 235/45R17 93 11A; 24M Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF6; AF8; 4AT 4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 367 nur bis e1*98/14*0051*.. e1*98/14*0051*16; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 17 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 367 nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 367 nur bis e1*98/14*0051*.. e1*98/14*0051*16; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 367 nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AT Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17 51G; 52J Nur Allroad Quattro; e13*2007/46*1080*.. 225/55R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z; 77E; 4BF 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/45R17 94Y Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 235/45R17 97 Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 225/50R17 51G Allradantrieb; Nicht 245/45R17 51G Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E; 4BF Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 17 Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 250 225/55R17-97 nicht für gepanzerte e1*98/14*0005*.. 110 - 265 225/55R17 51G Fz; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 171 235/55R17 51G; 51S Nicht für Fz. m. 154 - 257 235/55R17 51G; 52J Keramikbremse; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4AT Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 215/60R17 12I; 51G Kombilimousine; 8U1 e13*2007/46*1163*.. 225/55R17 97 12A; 51J Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 200 225/50R17 11A; 22M; 24J; 24M; bis 51G; 52J e1*2001/116*0369*16; Cabrio; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Z; 77E 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/45R17 93 bis e1*2001/116*0374*.. 245/45R17 95 11A; 22M; 24J; 24M e1*2001/116*0369*16; 118 - 184 225/50R17 11A; 22M; 24J; 24M; Cabrio; Coupe; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7FD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 17 Verkaufsbezeichnung: Q2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 205/50R17 89 Allradantrieb; 205/55R17 91 Frontantrieb; 215/50R17 91 ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71C; 71K; (Flap) Serie; 11A; 245; 721; 725; 73C; 74A; 248 215/50R17 91 mit 74P; 76S; 77E Radhausverbreiterung (Flap) Serie 215/55R17 94 mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie 215/55R17 94 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 245; 248 225/50R17 94 mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie 225/50R17 94 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 245; 248 225/55R17 97 mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie 225/55R17 97 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 245; 248 235/45R17 94 mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie 235/45R17 94 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 245; 248 235/50R17 96 11A; 241; 244; 246 245/45R17 95 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 245; 248 245/45R17 95 mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie 245/50R17 99 11A; 241; 244; 246 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 17 Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/50R17 M+S 11A; 26P; 52J ab 235/45R17 M+S 52J e1*2001/116*0369*17; 235/50R17 M+S 11A; 26B; 26N; 27U; Allradantrieb; 52J Frontantrieb; TT; TTS; 245/45R17 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 17 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 17 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 17 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 17 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 17 AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16". AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*.. Handelsbez.: AUDI Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA 27F x = 335 y = 400 30 HA 27H x = 335 y = 400 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 17 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 17 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 400 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 400 y = 400 8 HA 27F x = 400 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD zur Erteilung der ABE 51284 ANLAGE: 23 AUDI Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 17 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA 27H x = 350 y = 350 8 HA 27F x = 350 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.