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Prüfbericht 366-0166-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001709
ANLAGE: 9.4                                                           Radtyp: TTY7_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 09.02.2021
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                Fahrzeughersteller                          : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
               Kennzeichnung                     Kennzeichnung         in mm                    last      umf.      Fertig
               Rad                               Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
TTY70GA40ED601 TTY7_5 ET40                       ohne                        60,1                   760      2251    06/20
TTY70SA40ED601 TTY7_5 ET40                       ohne                        60,1                   760      2251    06/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZE1EE(EU,M e6*2007/46*0316*.. 72 - 97 225/45R17                      12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
)
                                                                                               7OQ; 711; 714; 721;
                                                                                               73C; 74C; 76V
ZE1EE(EU,M e13*2007/46*2013*..         72 - 97     225/45R17         12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
)-TMG
                                                                                               7OQ; 711; 714; 721;
                                                                                               73C; 74C; 76V
ZE1HE(EU,M e6*2007/46*0318*..          72 - 112 225/45R17            12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
)
                                                                                               7OQ; 711; 714; 721;
                                                                                               73C; 74C; 76V
ZE1HE(EU,M e13*2007/46*2012*..         72 - 112 225/45R17            12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
)-TMG
                                                                                               7OQ; 711; 714; 721;
                                                                                               73C; 74C; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0166-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001709
ANLAGE: 9.4                                                       Radtyp: TTY7_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 09.02.2021
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      zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
      nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7OQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607-02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.