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							               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 68 BMW AG                                                    Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 02.09.2022
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                               Fahrzeughersteller              BMW AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTY79GA42D726           PCD120 ET42            ohne                        72,6                     730      2180    12/17
               TTY79SA42D726           PCD120 ET42            ohne                        72,6                     730      2180    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 51284*08




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 1K2; 1K4; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJB1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 182; 346C; 187; Z85; 346L; 346R; 560X; 346X; 1C; 346K;
                                                            3/B
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJB1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : UKL-N1; UKL-C/X; UKL/X; 1C
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 68 BMW AG                                                    Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 02.09.2022
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               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : X83
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJB4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                                            110 Nm   für Typ : 3/B
                                                            120 Nm   für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 560X
                                                            120 Nm   ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                            140 Nm   für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C
                                                            140 Nm   ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                            140 Nm   ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 210 235/55R17 99                                       BMW X3; BMW X4;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 7AJ; 7BD;
                                                                                                            7NM; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74C; 75I;
                                                                                                            76S; 77E; 4DA; 4DL
§22 51284*08




               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 210 235/55R17 99                                       BMW X3; BMW X4;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74C; 75I; 76S; 77E;
                                                                                                            4DA

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17                 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/55R17 97                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                100 - 200 215/60R17                 51G; 52J                721; 725; 73C; 74C;
                                                          225/55R17 97              52J                     76R; 76S; 77E
                                                          235/55R17                 51G
                                                          235/55R17                 51G; 52J

               Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17                 51G                     Cabrio;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12M; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                            76T; 77E; 4DA




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 68 BMW AG                                                Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 02.09.2022
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                                                                                                                  Seite: 3 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91                                  Cabrio;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76T; 77E; 4DA

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 205/50R17 93W           12Q                     BMW 1er (F20 2011);
               1K4          e1*2007/46*0283*..          215/45R17 91            12Q; 51J                BMW 1er (F21 2012);
                                                        225/45R17 91            12Q                     Ab
                                                                                                        e1*2007/46*0283*04;
                                                                                                        Ab
                                                                                                        e1*2007/46*0273*04;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 6AA; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76S; 77E; 4DL
               1C            e1*2007/46*0277*..  100 - 125 215/45R17 87W        5ET                     1ER REIHE; bis
§22 51284*08




               182           e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17            11A; 24J; 51G           e1*2007/46*0277*07;
                                                            215/45R17   91                              Cabrio; Coupe;
                                                  100 - 240 205/50R17   89      11A; 24J; 52J           Heckantrieb;
                                                            M+S
                                                            215/45R17   91      52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            M+S
                                                            225/45R17   91      11A; 24J; 575           12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 744; 76R; 76S;
                                                                                                        77E; 4DL
               1K2           e1*2007/46*0273*..  66 - 120   215/45R17   87      11A;   24J              Nur bis
               1K4           e1*2007/46*0283*..  66 - 130   215/45R17   87W     11A;   24J              e1*2007/46*0283*03;
               187           e1*2001/116*0287*.. 66 - 195   205/50R17           11A;   24J; 51G         Nur bis
                                                            215/45R17   91      11A;   24J              e1*2007/46*0273*03;
                                                            225/45R17   90      11A;   24J              Ab
                                                                                                        e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                        Schrägheck 2-türig;
                                                                                                        Schrägheck 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 744; 76S; 77E;
                                                                                                        4DL




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 68 BMW AG                                                Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 02.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17      87                              Nur bis
                                                85 - 130 215/45R17      87W                             e1*2001/116*0287*09;
                                                85 - 195 205/50R17              51G                     4-türig;
                                                         215/45R17      91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/45R17      90                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        744; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 185 205/50R17 89Y          11A; 12A; 245; 248      2ER REIHE; ab
                                                         205/55R17 91W          11A; 12A; 245; 248;     e1*2007/46*0277*08;
                                                                                26P; 54A                Cabrio; Coupe;
                                                             215/45R17 91W      12O                     Allradantrieb;
                                                             215/50R17 91W      11A; 12A; 245; 248;     Heckantrieb;
                                                                                26P; 54A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R17 91W      GA1; 11A; 12A; 245;     51A; 6AA; 7NM; 71C;
                                                                                248                     71K; 721; 725; 73C;
                                                             225/50R17 94       11A; 12A; 245; 248;     74C; 76S; 77E; 4DL
                                                                                26B; 26N; 27H; 54A;
                                                                                6A6
                                                             235/45R17 94       11A; 12A; 245; 248;
§22 51284*08




                                                                                26P
               1C            e1*2007/46*0277*..   240 - 250 205/50R17 M+S       11A; 12A; 248; 52J      2ER REIHE; ab
                                                            205/55R17 M+S       11A; 12A; 248; 26P;     e1*2007/46*0277*08;
                                                                                52J                     Cabrio; Coupe;
                                                             215/45R17 M+S      12O; 52J                Allradantrieb;
                                                             225/45R17 M+S      11A; 12A; 248; 52J      Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 6AA; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76S; 77E; 4DL

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
               3/B          e1*93/81*0016*..  75 - 142 235/40R17                10N; 11A; 22B; 51G; Pkw geschlossen;
                                                                                57F; 66A; 684       Cabrio;
                                                             235/40R17 90       11A; 22B; 57F; 66A; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                684                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             245/40R17 91       11A; 22B; 57F; 66B; 721; 725; 73C; 74C;
                                                                                681; 687            FKA
               346C          e1*2001/116*0112*.., 77 - 110   235/40R17-90       11A; 22B; 24J; 24M; Kompakt; Cabrio;
                             e1*98/14*0112*..                                   66A                 Coupe; Limousine;
               346K          e1*2001/116*0167*.., 77 - 170   205/50R17 93                           Stufenheck 4-türig;
                             e1*98/14*0167*..                225/45R17 91                           10B; 11B; 11G; 11H;
               346L          e1*97/27*0097*..,               245/40R17-91       11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 51J; 7ED;
                             e1*98/14*0097*..                                   66B; 687            71C; 71K; 721; 725;
               346R          e1*2001/116*0146*.., 120 - 170 235/40R17-90W       11A; 22B; 24J; 24M; 73C; 74C; 744; FKA
                             e1*98/14*0146*..                                   66A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 68 BMW AG                                                Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 02.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
               346L         e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90             11A; 21B; 22L; 5GA; Touring;
                             e1*98/14*0097*..                                   66A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  85 - 170 205/50R17 93                             12A; 51A; 51J; 71C;
                                                           225/45R17 91                             71K; 721; 725; 73C;
                                                           245/40R17 91         11A; 22B; 22L; 24M; 74C; 744; FKA; 4CE
                                                                                57F; 66B; 687
                                                  120 - 135 235/40R17 90W       11A; 21B; 22L; 5GA;
                                                                                66A
                                                  141 - 170 235/40R17 90Y       11A; 21B; 22L; 5GA;
                                                                                66A
               346X          e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93                            10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0144*..               215/45R17 91                            12A; 51A; 51J; 71C;
                                                            225/45R17 91                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74C; 4KG

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17             51G                     nur Limousine
                                                          235/45R17 93Y                                 Allradantrieb;
                                                          245/45R17             51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
§22 51284*08




                                                                                                        76S; 77E
               560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17            51G                     nur Kombi
                                                            235/45R17 94                                Allradantrieb;
                                                            245/45R17           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17      91      11A; 24J; 244; 270      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/50R17      91      11A; 24J; 244; 270      12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                         215/55R17      94      11A; 24J; 244; 271      71K; 721; 725; 73C;
                                                         225/45R17      91      11A; 24J; 244           74C; 76S; 77E; 4DA
                                                         225/50R17      94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                                271
                                                            235/45R17 94        11A; 24J; 244; 270
                                                            245/45R17 95        11A; 21P; 24C; 244;
                                                                                270




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 68 BMW AG                                                Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 02.09.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 205/55R17      91      11A; 24J; 244; 270      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/50R17      91      11A; 24J; 244; 270      12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                         215/55R17      94      11A; 24J; 244; 271      71K; 721; 725; 73C;
                                                         225/45R17      91      11A; 24J; 244           74C; 76S; 77E; 4DA
                                                         225/50R17      94      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                                271
                                                            235/45R17 94        11A; 24J; 244; 270
                                                            245/45R17 95        11A; 21P; 24C; 244;
                                                                                270

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 205/55R17 91           11A; 24J; 244; 270      ab
                                                                                                        e1*2007/46*0563*01;
                                                            215/50R17   91      11A;   24J; 244; 270    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/55R17   94      11A;   24J; 244; 271    12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                            225/45R17   91      11A;   24J; 244         71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/50R17   94      11A;   21P; 24C; 244;   74C; 76S; 77E; 4DA
                                                                                271
                                                            235/45R17 94        11A;   24J; 244; 270
                                                            245/45R17 95        11A;   21P; 24C; 244;
                                                                                270
§22 51284*08




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                    Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Reifenfabrikate verwendet werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 68 BMW AG                                                 Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 02.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 13
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleit ung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
§22 51284*08




               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 68 BMW AG                                                 Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 02.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hecks chürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 51284*08




                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4CE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 11 8 378 682 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 68 BMW AG                                                 Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 02.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 13
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                      werden.
               4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4KG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0144*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
§22 51284*08




                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nic ht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1200kg.
               66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                    Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 68 BMW AG                                                Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 02.09.2022
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                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                    Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                    mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          215/45R17
                                   Hinterachse:                          245/40R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          215/45R17
                                   Hinterachse:                          235/40R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 51284*08




                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/45R17
                                   Hinterachse:                          245/40R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6A6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/50R17
                                   Hinterachse:                        245/45R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 68 BMW AG                                                 Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 02.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
§22 51284*08




                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                    unterschritten wird.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7ED) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art .
                    Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur
                    e1*2001/116*0112*..,e1*2001/116*0146*..,e1*2001/ 116*0167*..,e1*97/ 27*0097*..,e1*98/14*0097*..) (nur



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 68 BMW AG                                                 Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 02.09.2022
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                     wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert
                     werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R17
                    Hinterachse: 245/40R17
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 51284*08




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 68 BMW AG                                                Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 02.09.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     1C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0277*..
                      Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 51284*08




                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 370            30                HA
                            27H                  x = 280        y = 370             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.