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							               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 66 OPEL                                                        Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 24.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              OPEL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 42
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTY79GA42D671           PCD120 ET42            Ø72.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff      730      2180    12/17
               TTY79SA42D671           PCD120 ET42            Ø72.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff      730      2180    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 51284*07




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                0G-A         e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95                                       nicht SUPERSPORT;
                             e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                                       nicht CROSS
                                                                                                               COUNTRY;
                                                                  225/50R17   98                               Stufenheck;
                                                                  225/55R17   97                               Schrägheck;
                                                                  235/45R17   97                               Allradantrieb;
                                                                  235/50R17   96                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  235/55R17   99                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                  245/45R17   95                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                               74A; 74P; 76S; 4AC;
                                                                                                               4CY




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 66 OPEL                                                  Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               0G-A         e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95                                 nicht SUPERSPORT;
                            e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                                 nicht CROSS
                                                                                                        COUNTRY;
                                                           225/50R17     98                             Kombi; Allradantrieb;
                                                           225/55R17     97                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R17     97                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                           235/50R17     96                             71K; 721; 725; 73C;
                                                           235/55R17     99                             74A; 74P; 76S; 4AC;
                                                           245/45R17     95                             4CY
               0G-A          e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17     91                             nicht SUPERSPORT;
                             e1*2007/46*0374*..            215/55R17     94                             nicht CROSS
                                                                                                        COUNTRY;
                                                             225/50R17   94                             Stufenheck;
                                                             225/55R17   97                             Schrägheck;
                                                             235/45R17   94                             Frontantrieb;
                                                             235/50R17   96                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/55R17   99                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             245/45R17   95                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 4AC; 4CY
               0G-A          e1*2001/116*0475*.., 81 - 162   215/50R17 91W                              nicht SUPERSPORT;
                             e1*2007/46*0374*..              215/55R17 94                               nicht CROSS
§22 51284*07




                                                                                                        COUNTRY;
               0G-A/V        e1*2007/46*0860*..             225/50R17    94                             Kombi; Frontantrieb;
                                                            225/55R17    97                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R17    94                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/50R17    96                             721; 725; 73C; 74A;
                                                            235/55R17    99                             74P; 76S; 4AC; 4CY
                                                            245/45R17    95
               0G-A          e1*2007/46*0374*..   120       215/50R17    95   51J                       Cross Country; Kombi;
                                                            215/55R17    98   51J                       Allradantrieb;
                                                            215/60R17    96   51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  120 - 184 225/50R17    98                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/55R17    97                             721; 725; 73C; 74A;
                                                            235/45R17    97                             74P; 76S; 4AC; 4CY
                                                            235/50R17    96
                                                            235/55R17    99
                                                            245/45R17    95


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 66 OPEL                                                   Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
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                      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befes tigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 51284*07




               4CY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 028 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0344-16-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284
               ANLAGE: 66 OPEL                                                  Radtyp: TTY7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebene n
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 51284*07




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.