Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284 ANLAGE: 66 OPEL Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller OPEL Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTY79GA42D671 PCD120 ET42 Ø72.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2180 12/17 TTY79SA42D671 PCD120 ET42 Ø72.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 730 2180 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 51284*08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95 nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 98 nicht CROSS COUNTRY; 225/50R17 98 Stufenheck; 225/55R17 97 Schrägheck; 235/45R17 97 Allradantrieb; 235/50R17 96 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 12A; 51A; 573; 71C; 245/45R17 95 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4AC; 4CY Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284 ANLAGE: 66 OPEL Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95 nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 98 nicht CROSS COUNTRY; 225/50R17 98 Kombi; Allradantrieb; 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 97 12A; 51A; 573; 71C; 235/50R17 96 71K; 721; 725; 73C; 235/55R17 99 74A; 74P; 76S; 4AC; 245/45R17 95 4CY 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91 nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 94 nicht CROSS COUNTRY; 225/50R17 94 Stufenheck; 225/55R17 97 Schrägheck; 235/45R17 94 Frontantrieb; 235/50R17 96 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R17 95 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4AC; 4CY 0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W nicht SUPERSPORT; e1*2007/46*0374*.. 215/55R17 94 nicht CROSS §22 51284*08 COUNTRY; 0G-A/V e1*2007/46*0860*.. 225/50R17 94 Kombi; Frontantrieb; 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R17 96 721; 725; 73C; 74A; 235/55R17 99 74P; 76S; 4AC; 4CY 245/45R17 95 0G-A e1*2007/46*0374*.. 120 215/50R17 95 51J Cross Country; Kombi; 215/55R17 98 51J Allradantrieb; 215/60R17 96 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 184 225/50R17 98 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R17 97 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 97 74P; 76S; 4AC; 4CY 235/50R17 96 235/55R17 99 245/45R17 95 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderlic he Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284 ANLAGE: 66 OPEL Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, s o ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den §22 51284*08 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nac hrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 028 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0344-16-WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51284 ANLAGE: 66 OPEL Radtyp: TTY7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebene n Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. §22 51284*08 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.