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							               Gutachten 366-0250-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52974
               ANLAGE: 6 FORD                                                       Radtyp: TTY7_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 18.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              FORD




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 55
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTY7HGA55E16D6          PCD108 ET55            ohne                        63,4                     760      2251    06/20
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               TTY7HSA55E16D6          PCD108 ET55            ohne                        63,4                    760      2251     06/20
               34
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52974*03




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : DEH; BA7H; DFK; BA7-HEV; BA7; DFHK
               Zubehör                                    : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJC2


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WAH6; WA6
               Zubehör                                    : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJL1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm   für Typ : DEH; DFHK; DFK
                                                            140 Nm   für Typ : BA7; BA7H; BA7-HEV
                                                            180 Nm   ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
                                                            220 Nm   für Typ : WAH6
                Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                DEH          e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 205/50R17         89                               nicht FOCUS ACTIVE;
                                                          205/55R17         91                               Kombi; Limousine;
                                                          215/50R17         91                               Schrägheck;
                                                          215/55R17         94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/45R17         91                               12A; 51A; 7OC; 7PA;
                                                          225/50R17         94                               7PB; 71C; 71K; 721;
                                                          235/45R17         94                               725; 73C; 74C; 76S
                                                          235/50R17         96    11A; 26P
                                                          245/45R17         95


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0250-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52974
               ANLAGE: 6 FORD                                                   Radtyp: TTY7_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     FORD KUGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DFK          e13*2007/46*2188*.. 88 - 140 225/65R17 101        12I                       Allradantrieb;
                                                         235/60R17 102        12I                       Frontantrieb; inkl.
                                                         235/65R17 104        12I                       Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7PA; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S

               Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BA7          e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/50R17 95        12I                       ab
                                                          215/55R17 94        12I                       e13*2001/116*0249*26;
                                                          235/50R17 96        12A                       Kombi; Stufenheck;
                                                                                                        Schrägheck; Mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7AD; 7AX; 7BY;
                                                                                                        7OC; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76S
               BA7           e13*2001/116*0249*.. 85 - 177   215/50R17 95     12I                       ab
§22 52974*03




                                                             215/55R17 94     12I                       e13*2001/116*0249*26;
                                                             235/50R17 96     12A                       Kombi; Stufenheck;
                                                                                                        Schrägheck; Ohne
                                                                                                        Radhausverbreiter.
                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7AD; 7AX; 7BY;
                                                                                                        7OC; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     Galaxy, S-MAX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               WAH6         e13*2007/46*2374*.. 110 - 121 235/55R17 99        12T                       S-Max; Galaxy; inkl.
                                                          245/50R17 99        124                       Hybrid;
                                                          245/55R17 102       124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/55R17           51G                       ab
                                                                                                        e13*2001/116*0185*24;
                                                                                                        Galaxy; S-MAX;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 7AD; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        4A9



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0250-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52974
               ANLAGE: 6 FORD                                                     Radtyp: TTY7_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 18.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 6

               Verkaufsbezeichnung:     Kuga
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DFHK         e13*2018/858*00042*. 112          225/65R17 101     12I                       Frontantrieb; Hybrid;
                             .
                                                              235/60R17 102     12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/65R17 104     12I                       51A; 7PA; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                          76S

               Verkaufsbezeichnung:     MONDEO HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BA7H         e13*2007/46*1485*.. 85 - 177 215/50R17 95           12I                       Kombi; Stufenheck;
               BA7-HEV      e13*2007/46*1485*..          215/55R17 94           12I                       Schrägheck; Ohne
                                                         235/50R17 96           12A                       Radhausverbreiter.
                                                                                                          Serie;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 7AX; 7BY; 7OC;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74C; 76S


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 52974*03




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Be trieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereit s in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0250-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52974
               ANLAGE: 6 FORD                                                    Radtyp: TTY7_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.02.2022
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               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einsc hließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mi t Sensoren Art.
                    Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 52974*03




               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0250-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52974
               ANLAGE: 6 FORD                                                   Radtyp: TTY7_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.02.2022
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               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: JX7T-1A 180-CA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 52974*03




                    werden.
               7PB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: FR3V-1A180-DA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0250-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52974
               ANLAGE: 6 FORD                                                   Radtyp: TTY7_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 6


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FORD
                      Fahrzeugtyp:     DEH
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1911*..
                      Handelsbez.:     FOCUS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
                            26B                     x = 200              y = 350                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52974*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 350            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.