Gutachten 366-0250-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52974 ANLAGE: 6 FORD Radtyp: TTY7_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTY7HGA55E16D6 PCD108 ET55 ohne 63,4 760 2251 06/20 34 TTY7HSA55E16D6 PCD108 ET55 ohne 63,4 760 2251 06/20 34 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 52974*04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DEH; BA7H; DFK; BA7-HEV; BA7; DFHK Zubehör : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJC2 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WAH6; WA6 Zubehör : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJL1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm für Typ : DEH; DFHK; DFK 140 Nm für Typ : BA7; BA7H; BA7-HEV 180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6 220 Nm für Typ : WAH6 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 205/50R17 89 nicht FOCUS ACTIVE; 205/55R17 91 Kombi; Limousine; 215/50R17 91 Schrägheck; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 7OC; 7PA; 225/50R17 94 7PB; 71C; 71K; 721; 235/45R17 94 725; 73C; 74C; 76S 235/50R17 96 11A; 26P 245/45R17 95 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52974 ANLAGE: 6 FORD Radtyp: TTY7_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: FORD KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DFK e13*2007/46*2188*.. 88 - 140 225/65R17 101 12I Allradantrieb; 235/60R17 102 12I Frontantrieb; inkl. 235/65R17 104 12I Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/50R17 95 12I ab 215/55R17 94 12I e13*2001/116*0249*26; 235/50R17 96 12A Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Ohne Radhausverbreiter. Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AD; 7AX; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/50R17 95 12I ab §22 52974*04 215/55R17 94 12I e13*2001/116*0249*26; 235/50R17 96 12A Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Mit Radhausverbreiterung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AD; 7AX; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S Verkaufsbezeichnung: Galaxy, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WAH6 e13*2007/46*2374*.. 110 - 121 235/55R17 99 12T S-Max; Galaxy; inkl. 245/50R17 99 124 Hybrid; 245/55R17 102 124 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52974 ANLAGE: 6 FORD Radtyp: TTY7_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/55R17 51G ab e13*2001/116*0185*24; Galaxy; S-MAX; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 7AD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4A9 Verkaufsbezeichnung: Kuga Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DFHK e13*2018/858*00042*. 112 225/65R17 101 12I Frontantrieb; Hybrid; . 235/60R17 102 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/65R17 104 12I 51A; 7PA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S Verkaufsbezeichnung: MONDEO HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7H e13*2007/46*1485*.. 85 - 177 215/50R17 95 12I Kombi; Stufenheck; §22 52974*04 BA7-HEV e13*2007/46*1485*.. 215/55R17 94 12I Schrägheck; Ohne 235/50R17 96 12A Radhausverbreiter. Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AX; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderlic he Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amt lich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52974 ANLAGE: 6 FORD Radtyp: TTY7_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese §22 52974*04 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewicht e angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52974 ANLAGE: 6 FORD Radtyp: TTY7_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet §22 52974*04 werden. 7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: JX7T-1A 180-CA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: FR3V-1A180-DA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52974 ANLAGE: 6 FORD Radtyp: TTY7_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.07.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 200 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 52974*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA 26N x = 200 y = 350 8 VA 26J x = 200 y = 350 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.