Gutachten 366-0039-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51527 ANLAGE: 46 KIA Radtyp: TTYF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller KIA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTYF0GA38671 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 670 2037 07/17 TTYF0SA38671 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 610 2254 07/17 TTYF0SA38671 PCD114.3 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 670 2037 07/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SK3; DE; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GE; JE; TF; SLS; FG; JF; DE; PS; JES; PSEV; AM; SL Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 107 Nm für Typ : FG; SK3; SL; SLS 108 Nm für Typ : PS; PSEV; TF 110 Nm für Typ : GE; JE; JES; JF 120 Nm für Typ : DE Verkaufsbezeichnung: CARENS,UN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FG e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 225/40R18 92 11A; 22M Frontantrieb; 225/45R18 91 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51527 ANLAGE: 46 KIA Radtyp: TTYF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e4*2001/116*0100*.. 100 - 138 215/45R18 89 nur bis 225/40R18 92 e4*2001/116*0100*06; 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 106 - 138 225/40R18 88W 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JE e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 225/50R18 95 11A; 24K Allradantrieb; JES e4*2001/116*0120*.. 235/45R18 94 Frontantrieb; 235/50R18 97 11A; 24D; 24O 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24K 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Niro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2007/46*1139*.. 77 205/45R18 86 Frontantrieb; 215/45R18 89 11A; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 11A; 26P; 27H 12A; 51A; 7MX; 71C; 225/45R18 91 11A; 26B; 27H 71K; 721; 725; 73C; 235/45R18 94 11A; 248; 26B; 26N; 74A; 74P 27H DE e4*2007/46*1139*.. 27 - 29 215/45R18 89 11A; 26P; 27H Frontantrieb; 225/45R18 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 51G 12A; 51A; 7MX; 71C; 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 27H 74A; 74P 235/45R18 94 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 126 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P Kombi; Limousine; 99 - 180 225/45R18 91W 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 24J; 24M; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 7MX; 71C; 245/45R18 96 11A; 24M; 241; 246; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26N; 27H 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 225/40R18 92 Limousine; Stufenheck; 225/45R18 91 Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4CQ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51527 ANLAGE: 46 KIA Radtyp: TTYF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: Soul Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PS e4*2007/46*0825*.. 24 - 113 205/45R18 86 11A; 245; 248 Ohne PSEV e9*2007/46*6160*.. 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26P Radhausverbreiter. 215/50R18 92 11A; 241; 244; 246; Serie; Frontantrieb; 247; 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A; 235/45R18 94 11A; 241; 244; 246; 74P; 4B9 247; 26B; 26N; 27H 245/45R18 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 205/45R18 86 nur mit Radabdeckung 215/45R18 89 11A; 248; 26P Serie; Frontantrieb; 215/50R18 92 11A; 248; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 88 11A; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A; 225/45R18 91 11A; 248; 26P 74P; 4B9 235/45R18 94 11A; 248; 26B; 26N; 27H 245/45R18 96 11A; 244; 245; 26B; 26N; 27F Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 51J Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R18 11A; 24J; 248; 51G 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4CQ SK3 e4*2007/46*1365*.. 27 - 29 215/45R18 89 11A; 245; 248 Frontantrieb; 215/50R18 92 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 7MX; 71C; 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P 71K; 721; 725; 73C; 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26P; 74A; 74P 27H 245/45R18 96 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SL e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 215/55R18 95 51J Allradantrieb; 225/50R18 95 51J Frontantrieb; 225/55R18 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 22I 12A; 51A; 573; 7AM; 235/55R18 11A; 22I; 51G 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AY Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51527 ANLAGE: 46 KIA Radtyp: TTYF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL,SLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 215/55R18 95 51J Allradantrieb; 225/50R18 95 51J Frontantrieb; 225/55R18 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 22I 12A; 51A; 573; 7AM; 235/55R18 11A; 22I; 51G 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AY Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51527 ANLAGE: 46 KIA Radtyp: TTYF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51527 ANLAGE: 46 KIA Radtyp: TTYF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51527 ANLAGE: 46 KIA Radtyp: TTYF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4B9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 B2100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51527 ANLAGE: 46 KIA Radtyp: TTYF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51527 ANLAGE: 46 KIA Radtyp: TTYF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: SK3 Genehm.Nr.: e4*2007/46*1365*.. Handelsbez.: SOUL Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 280 VA 27B x = 300 y = 255 HA 26P x = 250 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 280 20 VA 26N x = 300 y = 280 8 VA 27F x = 300 y = 255 20 HA 27H x = 300 y = 255 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51527 ANLAGE: 46 KIA Radtyp: TTYF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: DE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*.. Handelsbez.: Niro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 220 VA 26B x = 250 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 270 y = 280 8 HA 27F x = 270 y = 280 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51527 ANLAGE: 46 KIA Radtyp: TTYF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: DE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*.. Handelsbez.: Niro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 270 VA 26P x = 200 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 270 8 VA 26J x = 250 y = 270 24 VA 27H x = 270 y = 280 8 HA 27F x = 270 y = 280 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51527 ANLAGE: 46 KIA Radtyp: TTYF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JF Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*.. Handelsbez.: Optima Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 28 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51527 ANLAGE: 46 KIA Radtyp: TTYF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: TF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0255*.. Handelsbez.: OPTIMA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 270 VA 26P x = 230 y = 220 VA 27B x = 300 y = 380 HA 27I x = 250 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 270 21 VA 26N x = 280 y = 270 8 VA 27F x = 300 y = 380 26 HA 27H x = 300 y = 380 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0039-17-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51527 ANLAGE: 46 KIA Radtyp: TTYF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: PS Genehm.Nr.: e4*2007/46*0825*.. Handelsbez.: Soul Variante(n): Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 340 HA 26P x = 290 y = 240 VA 26B x = 340 y = 290 VA 27I x = 250 y = 290 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 340 y = 290 8 VA 26J x = 340 y = 290 23 VA 27H x = 300 y = 340 8 HA 27F x = 300 y = 340 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.