Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeughersteller : RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTYG0GA34661 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 750 2181 09/17
TTYG0SA34661 PCD114,3 ET34 Ø71.6 Ø66.1 66,1 Kunststoff 750 2181 09/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RZG; Y
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJN4
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JZ
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJN6
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RFE; RFB; JZ; SR; RFD; R; Z
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR6
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : T; RFC
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJN6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : RFC
105 Nm für Typ : R; SR
108 Nm für Typ : RZG; Y
110 Nm für Typ : RFE
130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes
Anzugsmoment
155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 205/40R18 86 11A; 24J; 244; 247; Clio 4 ab Mj. 2012;
26P; 27F Schrägheck; Clio RS;
215/35R18 84W 11A; 24C; 24D; 26B; Clio RS TROPHY;
26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 7ME; 71C;
26N; 27F 71K; 721; 725; 73C;
225/35R18 83W 11A; 24C; 24D; 26B; 74A; 74P; 74U; 77E;
26N; 27F 4BS; 4B2
Verkaufsbezeichnung: ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFC e2*2007/46*0470*.. 96 - 165 235/60R18 103 124 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7MN; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 76O
Verkaufsbezeichnung: KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 225/50R18 95 11A; 245; 248 Allradantrieb;
235/45R18 94 Frontantrieb;
245/45R18 96 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 74U
Verkaufsbezeichnung: KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RZG e11*2007/46*3255*.., 96 - 130 225/60R18 100 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*2007/46*0269*.. 235/55R18 100 12A; 51A; 7MN; 71C;
235/60R18 103 71K; 721; 725; 73C;
245/55R18 103 11A; 248 74A; 74P; 74U; 76O
255/50R18 102 11A; 24J; 24M; 26P;
27I
Y e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/55R18 98 11A; 24M Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R18 99 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 4AI; 4CB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 225/40R18 92W 11A; 24J; 24M; 5GM erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0012*.. 235/40R18 91W 11A; 21P; 24J; 24M; 155 Nm; Kombi;
5GG Schrägheck;
81 - 150 245/40R18 93 11A; 21B; 22H; 22M; Frontantrieb; nicht
24D; 24J; 54F Allradlenkung;
81 - 175 225/40R18 92Y 11A; 24J; 24M; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 11A; 21P; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74A;
235/40R18 95 11A; 21P; 24J; 24M 74P; 74U; 740; 4CD
245/40R18 93Y 11A; 21B; 22H; 22M;
24D; 24J; 54F
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 131 225/40R18 92W 11A; 24J; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R18 91W 11A; 24J; 248; 5GG 170 Nm; Coupe;
81 - 175 225/40R18 92Y 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
225/45R18 11A; 24J; 248; 51G Allradlenkung;
235/40R18 95 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71C; 71K;
54F 721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 740; 4CD
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 215/45R18 93 erhöhtes
Anzugsmoment
81 - 127 225/40R18 92 11A; 26P 170 Nm; Latitude
225/45R18 95 11A; 26P (Stufenheck);
81 - 177 235/40R18 95W 11A; 26P Frontantrieb;
235/45R18 94W 11A; 22M; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
54F 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93W 11A; 22M; 245; 248; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 26P 74P; 74U; 740; 4CD
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/50R18 92 11A; 22I; 22M; 24J; Duster bis MJ2017;
248; 56G Allradantrieb;
215/55R18 95 11A; 22I; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 56G 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R18 95 11A; 22H; 22I; 22M; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P; 74U; 77E
235/45R18 94 11A; 22I; 22M; 24J; 248
245/45R18 96 11A; 22H; 22I; 22M;
24J; 24M
255/45R18 99 11A; 22B; 22H; 22L;
24C; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 63 - 92 215/50R18 92 11A; 22H; 22M; 24C; Duster bis MJ2017;
24M; 56G Frontantrieb;
215/55R18 95 11A; 22H; 22M; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 56G 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R18 95 11A; 22H; 22M; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
244; 247 74P; 74U; 77E
235/45R18 94 11A; 22H; 22M; 24C;
24M
245/45R18 96 11A; 22H; 22M; 24C;
244; 247
255/45R18 99 11A; 22F; 22L; 24C;
24D
SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 110 225/50R18 95 11A; 22M; 24C; 24D; Duster ab MJ2017;
27H; 27I Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 22M; 24D; 242; Frontantrieb;
245; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 22M; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H; 27I 721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 77E
Verkaufsbezeichnung: Megane
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 97 205/40R18 86 11A; 26B; 26N; 27H; Schräghecklimousine;
5EM Frontantrieb; nicht
215/40R18 89 11A; 245; 248; 26B; Allradlenkung;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7MN; 71C;
26J; 27F 71K; 721; 725; 73C;
66 - 151 235/35R18 90 11A; 24J; 24M; 26B; 74A; 74P; 74U
26J; 27F
245/35R18 92 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/40R18 92 11A; 21P; 22B; 22H; erhöhtes
e2*2007/46*0011*.. 248 Anzugsmoment
130 Nm; Scenic; Grand
225/45R18 95 11A; 21P; 22B; 22H; Scenic; kurzer
248 Radstand; langer
235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22H; Radstand;
248 Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 21B; 21N; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22H; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93 11A; 21B; 21N; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
22F; 24J; 244 74P; 74U; 740; 4CD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/40R18 92 11A; 248; 26P; 27B; erhöhtes
27H Anzugsmoment
130 Nm; Frontantrieb;
225/45R18 95 11A; 248; 26P; 27B; J-Cross; X-Mod;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91W 11A; 248; 26B; 27B; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74A;
235/45R18 94 11A; 248; 26B; 26N; 74P; 74U; 740; 4CD
27B; 27H
245/40R18 93 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 215/40R18 89 11A; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
63 - 132 225/40R18 88W 11A; 22H; 24J; 24M 130 Nm; Coupe; 2-
235/40R18 91 11A; 22H; 24J; 24M türig; Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 21P; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 740; 4CD
Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 132 215/40R18 89W erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 92 11A; 245; 248 130 Nm; Cabrio;
235/35R18 90W 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
245/35R18 92 11A; 21P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 740; 4CD
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/45R18 89 11A; 22H; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 225/40R18 88W 11A; 22H; 248 130 Nm; Fluence
225/45R18 91 11A; 22H; 248 (Stufenheck); 4-türig;
235/40R18 91 11A; 22F; 244; 247 Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 21P; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 247 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93 11A; 21P; 22F; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
244; 247 74P; 74U; 740; 4CD
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22L; erhöhtes
e2*2007/46*0010*.. 248 Anzugsmoment
130 Nm; Kombi;
225/40R18 88W 11A; 21P; 22F; 22L; Frontantrieb;
245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21P; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
245/35R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L; 74P; 74U; 740; 4CD
24J; 244
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/40R18 89 11A; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 63 - 132 225/40R18 88W 11A; 22H; 24J; 24M 130 Nm; Schrägheck; 4-
235/40R18 91 11A; 22H; 24J; 24M türig; Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 21P; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 74U; 740; 4CD
Verkaufsbezeichnung: TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 96 215/45R18 89 11A; 26P Kombi; Limousine;
e2*2007/46*0653*.. 81 - 165 225/45R18 95 11A; 248; 26N; 26P Frontantrieb;
225/50R18 95 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 7MN; 71C;
235/45R18 94 11A; 248; 26N; 26P; 71K; 721; 725; 73C;
27H 74A; 74P; 74U; 76O
235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27F
245/40R18 93 11A; 245; 248; 26B;
26J; 27H
245/45R18 96 11A; 245; 248; 26B;
26J; 27H
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
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242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4BS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 77 01 478 868 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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4CB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 JY 00C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 70 004 35 R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
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Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 375 y = 310 VA
26P x = 325 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 375 y = 310 20 VA
26N x = 375 y = 310 8 VA
27F x = 265 y = 230 25 HA
27H x = 265 y = 230 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFB
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*..
Handelsbez.: Megane
Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 260 VA
26P x = 240 y = 210 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 260 8 VA
26J x = 290 y = 260 30 VA
27F x = 270 y = 330 30 HA
27H x = 270 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: T
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0363*..
Handelsbez.: LAGUNA, LATITUDE
Variante(n): Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 360 y = 360 VA
26P x = 310 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 375 y = 360 22 HA
27H x = 375 y = 360 8 HA
26J x = 360 y = 360 13 VA
26N x = 360 y = 360 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFD
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0653*..
Handelsbez.: TALISMAN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 270 8 VA
26J x = 290 y = 270 30 VA
27H x = 290 y = 320 8 HA
27F x = 290 y = 320 27 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: JZ
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*..
Handelsbez.: MEGANE SCENIC
Variante(n): J-Cross, X-Mod
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 335 VA
26B x = 350 y = 385 VA
27I x = 350 y = 325 HA
27B x = 400 y = 375 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 385 10 VA
27H x = 400 y = 375 10 HA
27F x = 400 y = 375 10 HA
26N x = 350 y = 385 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RZG
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0269*..
Handelsbez.: KOLEOS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Seite: 18 von 20
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: SR
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0323*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 270 y = 280 HA
27V y = 270 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 200 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RZG
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3255*..
Handelsbez.: KOLEOS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 68 RENAULT Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 17.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFD
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*..
Handelsbez.: TALISMAN
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 320 8 HA
27F x = 290 y = 320 27 HA
26N x = 290 y = 270 8 VA
26J x = 290 y = 270 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.