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							Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 62 HONDA                                                     Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.08.2021
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                Fahrzeughersteller              HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TTYG0GA34641            PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff      750      2181    09/17
TTYG0SA34641            PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff      750      2181    09/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3;
                                             FK; FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RW
                                             110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
                                             EV1; ZF1
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
 CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91            11A; 21P; 24J; 24M        Kombi; Frontantrieb;
 CW3          e6*2001/116*0122*..           235/40R18 91            11A; 21P; 22I; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 235/45R18 94       11A; 21B; 21S; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24C; 24M                  74P; 4DT
                                                 245/40R18 93       11A; 21B; 21S; 22I;
                                                                    24C; 24D

 Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
 FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88             11A; 26B; 26N             CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
 FK           e6*2007/46*0256*..           235/40R18 91             11A; 245; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26J; 27I                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 245/35R18 88       11A; 24J; 248; 26B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                    26J; 27H; 27I             74P; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 62 HONDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    205/45R18 86           11A; 21B; 56G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/40R18 85           11A; 21B; 22I; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/40R18 88           11A; 21B; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24M                       74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89    11A; 24J; 26B; 26N;           ab
FK2          e11*2001/116*0256*..                          27H; 27I                      e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/35R18 87W   11A; 24J; 248; 26B;           ab
                                                           26J; 27B; 27H; 5ET            e11*2001/116*0256*07;
                                             225/40R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;           ab
                                                           26J; 27B; 27H                 e11*2001/116*0257*06;
                                             235/35R18 90  11A; 24C; 248; 26B;           CIVIC TOURER;
                                                           26J; 27B; 27F                 Schrägheck;
                                             235/40R18 91  11A; 24C; 248; 26B;           Frontantrieb;
                                                           26J; 27B; 27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/35R18 88W 11A; 24C; 248; 26B;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           26J; 27B; 27F                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..    107 - 142 235/60R18 103     11A; 24J                  Allradantrieb;
                                             245/55R18 103     11A; 24C; 24M; 26N;       Frontantrieb;
                                                               27I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/55R18 105     11A; 24C; 24M; 26N;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               27I                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89     205/40R18 82      11A; 21B; 22I; 24J        2-türig; Frontantrieb;
                                             215/35R18 80      11A; 21B; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               248; 260                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                             215/40R18 85      11A; 21B; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               248; 260                  74P
                                             225/35R18 83      11A; 21B; 22B; 241;
                                                               246; 248; 260

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/45R18 91        11A; 21P; 24J; 24M        Stufenheck;
CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R18 91        11A; 21P; 22I; 24C;       Frontantrieb;
                                                               24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R18 94      11A; 21B; 21S; 22I;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               24C; 24D                  721; 725; 73C; 74A;
                                             245/40R18 93      11A; 21B; 21S; 22I;       74P; 4DT
                                                               24C; 24D




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 62 HONDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA      CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..      66 - 118 215/35R18 84      11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                                 24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
EP4          e11*98/14*0188*..               215/40R18 85      11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
EU5          e11*98/14*0158*..                                 24M                       74P
EU6          e11*98/14*0159*..               225/35R18 83      11A; 21B; 22B; 22H;
EU7          e11*98/14*0160*..                                 24C; 24M
EU8          e11*98/14*0161*..               225/40R18 88      11A; 21B; 22B; 22H;
EU9          e11*98/14*0189*..                                 24C; 24M; 54F
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..      147      215/35R18 84      11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             225/35R18 83      11A; 21B; 21J; 22B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               22F; 24C; 24D             74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110           225/50R18 95      11A; 22B; 22H; 24C;       ab e11*98/14*0190*02;
                                                               24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R18 94      11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/50R18 97      11A; 22B; 22F; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24D                       74P
                                             245/45R18 96      11A; 22B; 22H; 24C;
                                                               24D
                                             255/45R18 99      11A; 22B; 22F; 24C;
                                                               24D
RD8           e11*98/14*0190*..     110      225/45R18   95    11A; 22B; 24C; 24M        nur bis
                                             235/45R18   94    11A; 22B; 24C; 24D        e11*98/14*0190*01;
                                             245/40R18   93    11A; 22B; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/45R18   96    11A; 22B; 22F; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               24D                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
RD9           e11*2001/116*0234*.. 103       225/50R18 95      11A;   22B; 22H; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/45R18 94      11A;   22B; 24C; 24D      721; 725; 73C; 74A;
                                             235/50R18 97      11A;   22B; 22F; 24C;     74P
                                                               24D
                                             245/45R18 96      11A;   22B; 22H; 24C;
                                                               24D
                                             255/45R18 99      11A;   22B; 22F; 24C;
                                                               24D
RE5           e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100     11A;   22I; 24J; 24M      bis
RE6           e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97      11A;   22I; 24C; 24M      e11*2001/116*0301*05;
RE7           e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100     11A;   22I; 24C; 24M      bis
                                             245/50R18 100     11A;   22B; 24C; 24D      e11*2001/116*0302*05;
                                             255/45R18 99      11A;   22I; 24C; 24M      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 62 HONDA                                                  Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100        11A; 24C; 24M; 26P;       ab
RE6          e11*2001/116*0302*..                               27B                       e11*2001/116*0301*06;
                                           235/50R18 97         11A; 24C; 24M; 27I        ab
                                           235/55R18 100        11A; 24C; 24M; 26P;       e11*2001/116*0302*06;
                                                                27B                       Allradantrieb;
                                              245/50R18 100     11A; 24C; 24M; 26P;       Frontantrieb;
                                                                27B                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/45R18 99      11A; 24C; 24M; 27I        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      11A; 24J; 24M; 5EG        10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      11A; 21P; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                24M; 5FE                  74P
                                              225/40R18 92      11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                24M


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 62 HONDA                                                  Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzus tand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 62 HONDA                                                  Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 62 HONDA                                                  Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis z u einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 62 HONDA                                                  Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßi g laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 300                  VA
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             26J                  x = 300        y = 350            25                VA
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 62 HONDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 10 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FC
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 250              y = 300                  VA
             26B                     x = 300              y = 350                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 350             8                VA
             26J                  x = 300        y = 350            25                VA
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 62 HONDA                                                   Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RE5
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:     HONDA CR-V

       Variante(n):     Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
             26B                         x = 260              y = 270              VA
             26P                         x = 210              y = 220              VA
             27B                         x = 330              y = 450              HA
             27I                         x = 280              y = 420              HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 260        y = 270             15                VA
             26N                   x = 260        y = 270              8                VA
             27F                   x = 330        y = 450             15                HA
             27H                   x = 330        y = 450              8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 62 HONDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RW
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0265*..
       Handelsbez.:     CR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 300              y = 300                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 300            20                VA
             26N                  x = 300         y300               8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 62 HONDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK1
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 195              y = 320                  VA
             26B                     x = 245              y = 370                  VA
             27I                     x = 245              y = 360                  HA
             27B                     x = 295              y = 410                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 245        y = 370             8                VA
             26J                  x = 245        y = 370            27                VA
             27H                  x = 295        y = 410             8                HA
             27F                  x = 295        y = 410            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.