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							Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                     Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.08.2021
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                Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                Europe




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TTYG0GA34671            PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      750      2181    09/17
TTYG0SA34671            PCD114,3 ET34          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      750      2181    09/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                             Europe
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BJ; BJD; ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF;
                                             KFE; LW; LWD; SE
                                             120 Nm für Typ : BL; BLE; GH; GJ; LW
                                             125 Nm für Typ : DR
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP; BPE
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                             135 Nm für Typ : DM
                                             140 Nm für Typ : BL
 Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
 DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 225/50R18 95             11A; 241; 246; 248;       Kombilimousine;
                                                                    26P                       Allradantrieb;
                                                 235/45R18 94       11A; 24J; 248; 26P        Frontantrieb; inkl.
                                                 235/50R18 97       11A; 24C; 244; 26B        Hybrid;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18 98        11A; 24J; 248             inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           225/60R18 100       11A; 24J; 248             5; Allradantrieb;
                                           235/55R18 100       11A; 24J; 24M; 26P;       Frontantrieb;
                                                               27I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/60R18 103     11A; 24J; 24M; 26P;       12A; 51A; 573; 7AS;
                                                               27I                       71C; 71K; 721; 725;
                                             245/50R18 100     11A; 24M; 241; 246;       73C; 74A; 74P; 76O;
                                                               26P; 27I                  77E
                                             255/50R18 102     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 27B
                                             255/55R18 105     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 27B
KFE           e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/55R18 98       11A; 24J; 248             nur CX-5;
                                             225/60R18 100     11A; 24J; 248             Allradantrieb;
                                             235/55R18 100     11A; 24J; 24M; 26P;       Frontantrieb;
                                                               27I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/60R18 103     11A; 24J; 24M; 26P;       12A; 51A; 573; 71C;
                                                               27I                       71K; 721; 725; 73C;
                                             245/50R18 100     11A; 24M; 241; 246;       74A; 74P; 76O
                                                               26P; 27I
                                             255/50R18 102     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 27B
                                             255/55R18 105     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 27B

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103      11A; 22I; 24C; 24M        Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  88 - 90       245/40R18-93      11A; 24D; 24J             nur bis
LWD          e1*98/14*0165*..                                                            e1*98/14*0118*01;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
LW            e1*98/14*0118*..     100       235/45R18 94      Dieselmotor; 11A; 22I;    nur ab
                                                               24J; 24M; 51S             e1*98/14*0118*02;
                                   100 - 104 235/40R18 95      11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/40R18 97      11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DR           e13*2007/46*2300*.. 81          225/50R18 95      11A; 24J; 244; 26P        Frontantrieb; Elektro;
                                             235/50R18 97      11A; 24C; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26P                       12A; 51A; 7PK; 71C;
                                             245/45R18 96      11A; 24J; 244; 26P        71K; 721; 725; 73C;
                                             255/45R18 99      11A; 24C; 244; 247;       74A; 74P
                                                               26P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/40R18 91                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                            245/40R18 93       11A; 22I; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA      TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW      Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..       91      235/50R18    101                             Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..               255/45R18    103   11A; 24K                  Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*..   145     235/60R18    103                             10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*..           255/55R18    105                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18 89          11A; 24J; 248             Mazda CX-3; Kombi;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 11A; 21B; 21N; 22B;             bis Mj.2013;
BLE          e13*2007/46*1071*..                         22F; 242; 245; 248; 51J         Stufenheck;
                                           225/40R18 92  11A; 21B; 21J; 22B;             Schrägheck;
                                                         22F; 24C; 244                   Frontantrieb;
                                           235/40R18 91  11A; 21B; 21J; 22B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         22F; 24C; 244; 247              12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 215/45R18 89        11A; 24J; 248; 26B;       ab Mj.2013; ab
                                                               26J; 27B                  e11*2001/116*0262*10;
                                             225/40R18 88      11A; 242; 244; 245;       (Typ BM/BN);
                                                               247; 26B; 26J; 27B;       Limousine; Schrägheck;
                                                               27H
                                             225/45R18 91      11A; 242; 244; 245;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               247; 26B; 26J; 27B;       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                               27H
                                             235/40R18 91      11A; 24C; 244; 247;       71K; 721; 725; 73C;
                                                               26B; 26J; 27B; 27H        74A; 74P; 77E
                                             245/40R18 93      11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BJ           e1*98/14*0094*..  96            215/35R18 84      11A; 21B; 22B; 22F;       Schrägheck;
BJD          e1*98/14*0181*..                                  24D; 24J; 54A             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W 11A; 21P; 22B; 22F;             Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                        24C; 24D; 5ET                   Schrägheck;
                                           225/40R18 88W 11A; 21P; 22B; 22F;             Allradantrieb;
                                                         24C; 24D                        Frontantrieb;
                                           245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         57F; 68T                        12A; 51A; 573; 71C;
                                  122      215/45R18     11A; 22B; 22H; 24J;             71K; 721; 725; 73C;
                                                         24M; 51G                        74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/45R18 91W 11A; 26P; 27I                   ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..            225/50R18 95  11A; 24J; 248; 26B;             Mj.2015; Kombi;
                                                         26N; 27B; 27H                   Stufenheck;
                                           235/45R18 94  11A; 245; 26P; 27I              Allradantrieb;
                                           235/50R18 97  11A; 24J; 248; 26B;             Frontantrieb; nur
                                                         26N; 27B; 27H                   Mazda 6;
                                           245/45R18 96  11A; 24J; 248; 26B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26N; 27B; 27H                   12A; 51A; 7AS; 71C;
                                           255/45R18 99  11A; 24J; 248; 26B;             71K; 721; 725; 73C;
                                                         26N; 27B; 27H                   74A; 74P; 76O; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91    11A; 21B; 21N; 22B;            ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                          22H; 22L; 24C; 244;            e13*2007/46*1075*02;
                                                          247
                                            235/40R18 91  11A; 21B; 21J; 22B;            ab
                                                          22H; 22L; 24C; 244;            e1*2001/116*0448*06;
                                                          247
                                  88 - 132 215/45R18 93   11A; 21B; 21N; 22B;            bis Mj.2012;
                                                          22L; 241; 246; 248; 51J        Stufenheck;
                                            225/40R18 92  11A; 21B; 21N; 22B;            Schrägheck;
                                                          22H; 22L; 24C; 244;            Frontantrieb; nur
                                                          247
                                            225/45R18 91W 11A; 21B; 21N; 22B;            Mazda 6;
                                                          22H; 22L; 24C; 244;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          247
                                            235/40R18 91W 11A; 21B; 21J; 22B;            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                          22H; 22L; 24C; 244;            71K; 721; 725; 73C;
                                                          247
                                            235/45R18 94  11A; 21B; 21J; 22B;            74A; 74P; 77E
                                                          22H; 22L; 24C; 244;
                                                          247
GH            e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R18 98  11A; 24J; 248                  inkl. Mj.2015; nur CX-
                                            225/60R18 100 11A; 24J; 248                  5; Allradantrieb;
                                            235/55R18 100 11A; 24J; 24M; 26P;            Frontantrieb;
                                                          27I                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/60R18 103 11A; 24J; 24M; 26P;            12A; 51A; 573; 7AS;
                                                          27I                            71C; 71K; 721; 725;
                                            245/50R18 100 11A; 24M; 241; 246;            73C; 74A; 74P; 76O;
                                                          26P; 27I                       77E
                                            255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247;
                                                          26B; 27B
                                            255/55R18 105 11A; 24C; 244; 247;
                                                          26B; 27B
GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W 11A; 21T; 22B; 24C;             bis Mj.2012; Kombi;
GHE           e13*2007/46*1075*..                         24D; 5FM; 51J                  Frontantrieb; nur
                                  83 - 136 215/45R18 93   11A; 21T; 22B; 24C;            Mazda 6;
                                                          24D; 51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/40R18 91  11A; 21P; 21T; 22B;            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                          24C; 24D                       71K; 721; 725; 73C;
                                            225/45R18 91  11A; 21P; 21T; 22B;            74A; 74P; 77E
                                                          24C; 24D
                                            235/40R18 91  11A; 21P; 21T; 22B;
                                                          24C; 24D
                                            235/45R18 94  11A; 21P; 21T; 22B;
                                                          24C; 24D




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 11A; 21P; 22B; 22M;              nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                         24C; 24D; 5FM; 51J              e13*2007/46*1075*01;
                                           225/40R18 91  11A; 21P; 22B; 22L;             nur bis
                                                         24C; 24D                        e1*2001/116*0448*05;
                                           225/45R18 91  11A; 21B; 22B; 22L;             Schrägheck;
                                                         24C; 24D                        Frontantrieb; nur
                                           235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 22L;             Mazda 6;
                                                         24C; 24D                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                 88 - 136 215/45R18 93   11A; 21P; 22B; 22M;             12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                         24C; 24D; 51J                   71K; 721; 725; 73C;
                                           225/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22L;             74A; 74P; 77E
                                                         24C; 24D
                                           225/45R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                         24C; 24D
                                           235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                         24C; 24D
                                           235/45R18 94  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                         24C; 24D
GJ           e1*2007/46*1001*..  107 - 141 225/45R18 91  11A; 26P; 27I                   Kombi; Stufenheck;
                                           225/50R18 95  11A; 24J; 248; 26B;             Frontantrieb;
                                                         26N; 27B; 27H                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R18 94  11A; 245; 26P; 27I              12A; 51A; 7AS; 71C;
                                           235/50R18 97  11A; 24J; 248; 26B;             71K; 721; 725; 73C;
                                                         26N; 27B; 27H                   74A; 74P; 76O; 77E
                                           245/45R18 96  11A; 24J; 248; 26B;
                                                         26N; 27B; 27H
                                           255/45R18 99  11A; 24J; 248; 26B;
                                                         26N; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 215/45R18 89         11A; 24J; 248; 26B;       Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..                               26J                       Schräghecklimousine;
                                          225/40R18 91         11A; 24J; 248; 26B;       Allradantrieb;
                                                               26J; 27H                  Frontantrieb; inkl.
                                             225/45R18 91      11A; 24J; 248; 26B;       Hybrid;
                                                               26J; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91      11A; 24C; 24M; 26B;       12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                               26J; 27H                  71C; 71K; 721; 725;
                                             245/40R18 93      11A; 24C; 244; 247;       73C; 74A; 74P
                                                               26B; 26J; 27F


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                  Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                  Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustel len. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmit te herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw. )
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreit e des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustell en.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                  Radtyp: TTYG
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       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Bet riebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Berei ch
       abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz eugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/40R18



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 83 MAZDA                                                  Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
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                    Hinterachse:                         245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 12 von 22
7PK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruc k Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDMC-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 13 von 22


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BPE
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
       Handelsbez.:     MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 325                  VA
             26P                     x = 340              y = 375                  VA
             27B                     x = 285              y = 365                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 325             8                VA
             27F                  x = 285        y = 365            22                HA
             26J                  x = 290        y = 325            30                VA
             27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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                                                                                                   Seite: 14 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     DM
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2041*..
       Handelsbez.:     MAZDA CX-30

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 320              y = 300                  VA
             26P                     x = 270              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 320        y = 300            10                VA
             26J                  x = 320        y = 300             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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                                                                                                   Seite: 15 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BP
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
       Handelsbez.:     MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 325                  VA
             26P                     x = 340              y = 375                  VA
             27B                     x = 285              y = 365                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 325             8                VA
             27F                  x = 285        y = 365            22                HA
             26J                  x = 290        y = 325            30                VA
             27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 16 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     KF
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1803*..
       Handelsbez.:     MAZDA CX-5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 345              y = 400                  VA
             27I                     x = 290              y = 360                  HA
             27B                     x = 340              y = 410                  HA
             26P                     x = 295              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 340        y = 410             7                HA
             26N                  x = 345        y = 400             6                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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                                                                                                   Seite: 17 von 22

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     DR
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2300*..
       Handelsbez.:     MAZDA MX-30

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 270              y = 295                  VA
             26P                     x = 220              y = 245                  VA
             27B                     x = 330              y = 360                  HA
             27I                     x = 280              y = 310                  HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BL
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:     MAZDA 3

       Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 370              y = 400                  VA
             27I                     x = 300              y = 370                  HA
             27B                     x = 350              y = 400                  HA
             26P                     x = 320              y = 375                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 370        y = 400            30                VA
             27H                  x = 350        y = 400             8                HA
             26N                  x = 370        y = 400             8                VA
             27F                  x = 350        y = 400            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     GH
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 345              y = 400                 VA
             27I                      x = 290              y = 360                 HA
             27B                      x = 340              y = 410                 HA
             26P                      x = 295              y = 350                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 340        y = 410            7                HA
             26N                   x = 345        y = 400            6                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     KE
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1247*..
       Handelsbez.:     MAZDA CX-5

       Variante(n):     Allradantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 345              y = 400                  VA
             27I                     x = 290              y = 360                  HA
             27B                     x = 340              y = 410                  HA
             26P                     x = 295              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 340        y = 410             7                HA
             26N                  x = 345        y = 400             6                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     GH
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 385              y = 400                  VA
             26B                     x = 400              y = 400                  VA
             27I                     x = 215              y = 350                  HA
             27B                     x = 265              y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 400        y = 400            24                VA
             27H                  x = 265        y = 400             8                HA
             26N                  x = 400        y = 400             8                VA
             27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 83 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     GJ
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 385              y = 400                  VA
             26B                     x = 400              y = 400                  VA
             27I                     x = 215              y = 350                  HA
             27B                     x = 265              y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 400        y = 400            24                VA
             27H                  x = 265        y = 400             8                HA
             26N                  x = 400        y = 400             8                VA
             27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.