Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
							Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                     Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 18

                Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                Europe




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TTYG0GA40671            PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      750      2181    09/17
TTYG0SA40671            PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      750      2181    09/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                             Europe
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; KFE;
                                             NC1; NC1E; SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                             125 Nm für Typ : DR
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             130 Nm für Typ : BP; BPE
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                             135 Nm für Typ : DM
                                             140 Nm für Typ : BL
 Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
 DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 225/50R18 95             11A; 24J; 248; 26P        Kombilimousine;
                                           235/45R18 94             11A; 245                  Allradantrieb;
                                           235/50R18 97             11A; 22K; 24J; 248;       Frontantrieb; inkl.
                                                                    26P                       Hybrid;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 18
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18     98    122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           225/60R18     100   122                       5; Allradantrieb;
                                           235/55R18     100   11A; 122; 245             Frontantrieb;
                                           235/60R18     103   11A; 12A; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/50R18     100   11A; 12A; 24J; 248        51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76O; 77E
KFE           e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/55R18 98       122                       nur CX-5;
                                             225/60R18   100   122                       Allradantrieb;
                                             235/55R18   100   11A; 122; 245             Frontantrieb;
                                             235/60R18   103   11A; 12A; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/50R18   100   11A; 12A; 24J; 248        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103      11A; 24J; 24M             Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/55R18 105      11A; 22I; 24C; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100           235/45R18 94      Dieselmotor; 11A; 24J;    nur ab
                                                               24M; 51S                  e1*98/14*0118*02;
                                   100 - 104 235/40R18 95      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
DR           e13*2007/46*2300*.. 81          225/50R18 95      11A; 24J; 248             Frontantrieb; Elektro;
                                             245/45R18 96      11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7PK; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80        11A; 22I; 24C; 24D        MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85        11A; 22I; 24C; 24D        "Roadster Coupe";
                                           225/35R18 83        11A; 22B; 24C; 24D        Cabrio;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 3 von 18
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/40R18 91                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                            245/40R18 93                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA      TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..       91 - 149 235/50R18 97      11A; 24K                  Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..                 255/45R18 99     11A; 24K                  Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*..   145 - 149 235/60R18 103    11A; 24K; 54F             10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    225/40R18 88             11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/40R18 91             11A; 22B; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18 89                                    Mazda CX-3; Kombi;
                                         225/45R18 91          11A; 24J; 248             Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85         11A; 22I; 24J; 24M        Stufenheck;
                                          225/40R18 88         11A; 22B; 24J; 24M        Schrägheck;
                                          235/40R18 91         11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
BK            e1*2001/116*0234*.. 191        215/45R18 89      11A; 22B; 24J             Mazda 3 MPS;
                                             225/40R18 88      11A; 22B; 24J; 24M        Schrägheck;
                                             235/40R18 91      11A; 22B; 24C; 24M        Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 18
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 215/45R18 89   11A; 246; 248; 26B;            ab Mj.2013; ab
                                                          26N; 27I                       e11*2001/116*0262*10;
                                            225/40R18 88  11A; 24J; 248; 26B;            (Typ BM/BN);
                                                          26J; 27B                       Limousine; Schrägheck;
                                            225/45R18 91  11A; 24J; 248; 26B;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          26J; 27B                       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                            235/40R18 91  11A; 24J; 248; 26B;            71K; 721; 725; 73C;
                                                          26J; 27B                       74A; 74P; 77E
                                            245/40R18 93  11A; 242; 244; 245;
                                                          247; 26B; 26J; 27B;
                                                          27H
BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 11A; 21B; 21N; 22B;            bis Mj.2013;
BLE           e13*2007/46*1071*..                         22H; 24J; 248; 51J             Stufenheck;
                                            225/40R18 92  11A; 21B; 21N; 22B;            Schrägheck;
                                                          22H; 242; 245; 248             Frontantrieb;
                                            235/40R18 91  11A; 21B; 21J; 22B;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          22F; 24C; 248                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E
BL            e11*2001/116*0262*.. 191       225/40R18 92      11A; 21B;   21N; 22B;     bis Mj.2013;
                                                               22H; 242;   245; 248      Schrägheck;
                                             235/40R18 91      11A; 21B;   21J; 22B;     Frontantrieb;
                                                               22F; 24C;   248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91        11A; 21P; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
CW            e1*2007/46*0433*..   85 - 110 225/40R18 92       11A; 21B;   22B; 24C;     Kombi; Frontantrieb;
                                                               248; 271                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/35R18 90      11A; 21B;   22B; 24C;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                               24M; 260;   271; 5GA      71K; 721; 725; 73C;
                                             235/40R18 91      11A; 21B;   22B; 24C;     74A; 74P
                                                               24M; 260;   271

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W 11A; 22B; 24J; 24M;             Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                        5ET                             Schrägheck;
                                           225/40R18 88W 11A; 22B; 22F; 24J;             Allradantrieb;
                                                         24M                             Frontantrieb;
                                           245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         57F; 68T                        12A; 51A; 573; 71C;
                                  122      215/45R18     11A; 22B; 24J; 24M;             71K; 721; 725; 73C;
                                                         51G                             74A; 74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 5 von 18
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GG1          e11*2001/116*0203*.. 191        215/45R18         11A; 22B; 24J; 24M;       Nur Mazda MPS;
                                                               51G                       Allradantrieb;
                                             225/40R18 92      11A; 22B; 24D; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91      11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91    11A; 21B; 21N; 22B;            ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                          22L; 241; 246; 248             e13*2007/46*1075*02;
                                          235/40R18 91    11A; 21B; 21N; 22B;            ab
                                                          22L; 24C; 244; 247             e1*2001/116*0448*06;
                                  88 - 132 215/45R18 93   11A; 21P; 22B; 22M;            bis Mj.2012;
                                                          24J; 248; 51J                  Stufenheck;
                                            225/40R18 92  11A; 21B; 21N; 22B;            Schrägheck;
                                                          22L; 241; 246; 248             Frontantrieb; nur
                                            225/45R18 91W 11A; 21B; 21N; 22B;            Mazda 6;
                                                          22L; 241; 246; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/40R18 91W 11A; 21B; 21N; 22B;            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                          22L; 24C; 244; 247             71K; 721; 725; 73C;
                                            235/45R18 94  11A; 21B; 21N; 22B;            74A; 74P; 77E
                                                          22L; 24C; 244; 247
GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W 11A; 21T; 22I; 24J;             bis Mj.2012; Kombi;
GHE           e13*2007/46*1075*..                         24M; 5FM; 51J                  Frontantrieb; nur
                                  83 - 136 215/45R18 93   11A; 21T; 22I; 24J;            Mazda 6;
                                                          24M; 51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/40R18 91  11A; 21T; 22B; 24C;            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                          24D                            71K; 721; 725; 73C;
                                            225/45R18 91  11A; 21T; 22B; 24C;            74A; 74P; 77E
                                                          24D
                                            235/40R18 91  11A; 21T; 22B; 24C;
                                                          24D
                                            235/45R18 94  11A; 21T; 22B; 24C;
                                                          24D
GH            e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R18 98  122                            inkl. Mj.2015; nur CX-
                                            225/60R18 100 122                            5; Allradantrieb;
                                            235/55R18 100 11A; 122; 245                  Frontantrieb;
                                            235/60R18 103 11A; 12A; 245                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/50R18 100 11A; 12A; 24J; 248             51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76O; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 6 von 18
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/45R18   91W                               ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..            225/50R18   95  11A; 26P; 27I                 Mj.2015; Kombi;
                                           235/45R18   94  11A; 26P; 27I                 Stufenheck;
                                           235/50R18   97  11A; 24J; 248; 26B;           Allradantrieb;
                                                           27B                           Frontantrieb; nur
                                             245/45R18 96  11A; 26P; 27I                 Mazda 6;
                                             255/45R18 99  11A; 24J; 248; 26B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           27B                           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76O; 77E
GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125   215/45R18 89W 11A; 21P; 22I; 22M;           nur bis
GHE           e13*2007/46*1075*..                          24J; 24M; 5FM; 51J            e13*2007/46*1075*01;
                                             225/40R18 91  11A; 21P; 22B; 22M;           nur bis
                                                           24C; 24D                      e1*2001/116*0448*05;
                                             225/45R18 91  11A; 21P; 22B; 22M;           Schrägheck;
                                                           24C; 24D                      Frontantrieb; nur
                                             235/40R18 91  11A; 21P; 22B; 22M;           Mazda 6;
                                                           24C; 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                   88 - 136 215/45R18 93   11A; 21P; 22I; 22M;           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                           24J; 24M; 51J                 71K; 721; 725; 73C;
                                             225/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;           74A; 74P; 77E
                                                           24C; 24D
                                             225/45R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
                                                           24C; 24D
                                             235/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
                                                           24C; 24D
                                             235/45R18 94  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                           24C; 24D
GJ            e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/45R18 91                                Kombi; Stufenheck;
                                             225/50R18 95  11A; 26P; 27I                 Frontantrieb;
                                             235/45R18 94  11A; 26P; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/50R18 97  11A; 24J; 248; 26B;           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                           27B                           71K; 721; 725; 73C;
                                             245/45R18 96  11A; 26P; 27I                 74A; 74P; 76O; 77E
                                             255/45R18 99  11A; 24J; 248; 26B;
                                                           27B

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 215/45R18 89         11A; 26B; 26N             Limousine;
BPE          e13*2007/46*2249*..          225/40R18 91         11A; 24J; 248; 26B;       Schräghecklimousine;
                                                               26N                       Allradantrieb;
                                             225/45R18 91      11A; 24J; 248; 26B;       Frontantrieb; inkl.
                                                               26N                       Hybrid;
                                             235/40R18 91      11A; 24J; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26J; 27H                  12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                  Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 18
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendende n Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                  Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 18
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunst stoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                  Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 18
       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotfl ügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b z ur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                  Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 18
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                  Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 18
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         225/40R18
                    Hinterachse:                         245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                  Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 18
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsy stems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nac hrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7PK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BDMC-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 13 von 18


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BPE
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
       Handelsbez.:     MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 325                  VA
             26P                     x = 340              y = 375                  VA
             27B                     x = 285              y = 365                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 325            30                VA
             26J                  x = 290        y = 325             8                VA
             27F                  x = 285        y = 365            22                HA
             27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 14 von 18

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     DM
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2041*..
       Handelsbez.:     MAZDA CX-30

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 320              y = 300                  VA
             26P                     x = 270              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 320        y = 300             8                VA
             26N                  x = 320        y = 300            10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 15 von 18

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BP
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
       Handelsbez.:     MAZDA3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 325                  VA
             26P                     x = 340              y = 375                  VA
             27B                     x = 285              y = 365                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 325            30                VA
             26J                  x = 290        y = 325             8                VA
             27F                  x = 285        y = 365            22                HA
             27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 16 von 18

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     BL
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:     MAZDA 3

       Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 370              y = 400                  VA
             27I                     x = 300              y = 370                  HA
             27B                     x = 350              y = 400                  HA
             26P                     x = 320              y = 375                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 370        y = 400             8                VA
             26J                  x = 370        y = 400            30                VA
             27H                  x = 350        y = 400             8                HA
             27F                  x = 350        y = 400            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 17 von 18

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     GH
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 385              y = 400                  VA
             26B                     x = 400              y = 400                  VA
             27I                     x = 215              y = 350                  HA
             27B                     x = 265              y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 400        y = 400             8                VA
             26J                  x = 400        y = 400            24                VA
             27H                  x = 265        y = 400             8                HA
             27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0040-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51528
ANLAGE: 90 MAZDA                                                 Radtyp: TTYG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 18 von 18

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     GJ
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 385              y = 400                  VA
             26B                     x = 400              y = 400                  VA
             27I                     x = 215              y = 350                  HA
             27B                     x = 265              y = 400                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 400        y = 400             8                VA
             26J                  x = 400        y = 400            24                VA
             27H                  x = 265        y = 400             8                HA
             27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.