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							                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 82 CITROEN                                                   Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                                         Fahrzeughersteller              CITROEN




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 23
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         TTZK3BP23EB651          PCD108 ET23            ohne                        65,1                     588      1975    12/17
                         TTZK3BP23ED651          PCD108 ET23            ohne                        65,1                     588      1975    12/17
                         TTZK3BP23EO651          PCD108 ET23            ohne                        65,1                     588      1975    12/17
                         TTZK3GA23EB651          PCD108 ET23            ohne                        65,1                     588      1975    12/17
                         TTZK3GA23ED651          PCD108 ET23            ohne                        65,1                     588      1975    12/17
                         TTZK3GA23EO651          PCD108 ET23            ohne                        65,1                     588      1975    12/17
                         TTZK3SA23EB651          PCD108 ET23            ohne                        65,1                     588      1975    12/17
§22 51749*09, Korr. 01




                         TTZK3SA23ED651          PCD108 ET23            ohne                        65,1                     588      1975    12/17
                         TTZK3SA23EO651          PCD108 ET23            ohne                        65,1                     588      1975    12/17
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
                         Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm
                         Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPS


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : H
                                                                      100 Nm für Typ : S; S*****; SH; SH****; SH8FN; S*8FN
                          Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3, DS3
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          S*****       e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/60R15 84                                         C3; C3 bis MJ2016;
                                                                  185/65R15                   51G                      Schrägheck 4-türig;
                                                                  195/55R15 85                                         Frontantrieb;
                                                                  195/60R15 88                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 76Q; 77E




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 82 CITROEN                                               Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3, DS3
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         S*****       e2*2007/46*0003*.. 50 - 88 185/60R15 84                                     DS3; Schrägheck 2-
                                                                 185/65R15                51G                     türig; Frontantrieb;
                                                                 195/55R15 85                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 195/60R15 88                                     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74H; 76Q; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3, DS3, DS3 CABRIO,
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         S            e2*2007/46*0003*.. 50 - 88 185/60R15 84                                     DS3; Schrägheck 2-
                                                                 185/65R15                51G                     türig; Frontantrieb;
                                                                 195/55R15 85                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 195/60R15 88                                     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74H; 76Q; 77E
                         S             e2*2007/46*0003*..   44 - 88   185/60R15 84                                C3; C3 bis MJ2016;
                                                                      185/65R15           51G                     Schrägheck 4-türig;
                                                                      195/55R15 85                                Frontantrieb;
                                                                      195/60R15 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12K; 51A; 71C; 71K;
§22 51749*09, Korr. 01




                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74H; 76Q; 77E
                         S             e2*2007/46*0003*..   50 - 85   185/65R15   88      12O                     C3 ab MJ2016;
                                                                      185/70R15   89      12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/60R15   88      12R                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      195/65R15   91      12R                     725; 73C; 74A; 74H;
                                                                      205/60R15   91      12A                     76Q; 77E
                                                                      205/65R15   94      12A

                         Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 PICASSO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         SH           e2*2001/116*0371*.. 66 - 70 195/60R15               12T; 51G                Frontantrieb;
                         SH****       e2*2001/116*0371*..         205/55R15 88            12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                         SH8FN        e24*2007/46*0029*..         205/60R15 91            12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                                  76Q; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 PLURIEL
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         H            e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 185/65R15               12M; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  195/60R15 88            12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                                  744; 76Q
                         H             e2*2001/116*0266*.. 50 - 80    185/65R15           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/60R15 88                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74H; 744; 76Q




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 82 CITROEN                                               Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Verkaufsbezeichnung:     CITROEN DS3, C3
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         S*8FN        e24*2007/46*0028*.. 44 - 88 185/60R15 84                                    C3; Schrägheck 4-
                                                                  185/65R15               51G                     türig; Frontantrieb;
                                                                  195/55R15 85                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  195/60R15 88                                    12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74H; 76Q; 77E


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
§22 51749*09, Korr. 01




                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                              Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                         12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                              Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                              wird, möglich.
                         12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                              Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                              wird, möglich.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 82 CITROEN                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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                         12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                              Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Bet riebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                              wird, möglich.
                         12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                              Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                              Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße z u beachten.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
§22 51749*09, Korr. 01




                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                              entnehmen.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                              Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                         76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.