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							Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 83 PEUGEOT                                                   Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.07.2020
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                Fahrzeughersteller              PEUGEOT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 23
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTZK3BP23EB651 PCD108 ET23                     ohne                        65,1                    588     1975    12/17
TTZK3BP23ED651 PCD108 ET23                     ohne                        65,1                    588     1975    12/17
TTZK3BP23EO651 PCD108 ET23                     ohne                        65,1                    588     1975    12/17
TTZK3GA23EB651 PCD108 ET23                     ohne                        65,1                    588     1975    12/17
TTZK3GA23ED651 PCD108 ET23                     ohne                        65,1                    588     1975    12/17
TTZK3GA23EO651 PCD108 ET23                     ohne                        65,1                    588     1975    12/17
TTZK3SA23EB651 PCD108 ET23                     ohne                        65,1                    588     1975    12/17
TTZK3SA23ED651 PCD108 ET23                     ohne                        65,1                    588     1975    12/17
TTZK3SA23EO651 PCD108 ET23                     ohne                        65,1                    588     1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Flachbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm
Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPS


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : K*****; W*****; 2; 2*****; 2*HFX; 2*HFY; 2*HFZ;
                                             2*KFU*; 2*KFW*; 2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFN*; 2*RFR; 2*RHY;
                                             2*WJY; 2*WJZ; 2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*; 3*KFU*; 3*KFW*;
                                             3*NFU*; 3*RHY*; 3*8HZ*; 3*9HV*; 3*9HY*; 3*9HZ*
                                             100 Nm für Typ : C
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 1007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
K*****       e2*2001/116*0300*.. 50 - 80 185/60R15 84                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/50R15 82                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                         195/55R15 85                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 744; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 83 PEUGEOT                                                Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
2*HFX        e2*98/14*0212*..  40 - 66        185/55R15 82       11A; 22I; 24J; 24M       Pkw geschlossen;
2*HFY        e2*93/81*0169*..                 195/50R15 82       11A; 22I; 24J; 24M       nicht Kombi;
2*HFZ        e2*93/81*0168*.., 66             195/55R15          11A; 21P; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0168*..                                  24M; 51G                 12A; 51A; 71C; 71K;
2*KFU*         e2*2001/116*0291*..                                                        721; 725; 73C; 74A;
2*KFW*         e2*98/14*0237*..                                                           74H
2*KFX          e2*93/81*0170*..
2*NFZ*         e2*93/81*0171*..,
               e2*98/14*0171*..
2*RHY          e2*93/81*0174*..,
               e2*98/14*0174*..
2*WJY          e2*93/81*0085*..,
               e2*98/14*0085*..
2*WJZ          e2*93/81*0173*..,
               e2*98/14*0173*..
2*8HX*         e2*98/14*0250*..
2*8HZ*         e2*2001/116*0311*..
2*HFX          e2*98/14*0212*..      44 - 80 185/55R15 82                                 Kombi;
2*KFU*         e2*2001/116*0291*..   44 - 100 195/50R15 82       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
2*KFW*         e2*98/14*0237*..               195/55R15          11A; 24J; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
2*NFU*         e2*98/14*0238*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
2*RFN*         e2*98/14*0239*..                                                           74H; 76Q
2*RHY          e2*98/14*0174*..
2*8HX*         e2*98/14*0250*..
2*8HZ*         e2*2001/116*0311*..
2*9HY*         e2*2001/116*0343*..
2*9HZ*         e2*2001/116*0310*..
2*NFU*         e2*98/14*0238*..      80 - 100 185/55R15 82                                Pkw geschlossen;
2*RFN*         e2*98/14*0239*..               195/50R15 82                                Cabrio; nicht Kombi;
2*RFR          e2*93/81*0172*..               195/55R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
2*9HY*         e2*2001/116*0343*..                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
2*9HZ*         e2*2001/116*0310*..                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
2*****       e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 185/55R15 82                                     Frontantrieb;
                                         185/60R15 84                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/50R15 82            11A; 22M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                         195/55R15 85            11A; 22M                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
W*****       e2*2001/116*0340*.. 50 - 88      185/65R15          51G                      Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 7AN; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 76Q; 4AQ




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 83 PEUGEOT                                                Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
W*****       e2*2001/116*0340*.. 54 - 88      185/65R15          51G                      nicht Escapade (Ausf.
                                                                                          WU****); Kombi;
                                                                                          Frontantrieb; nicht
                                                                                          m.erhöhter
                                                                                          Bodenfreiheit;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 7AN; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 76Q; 4AQ

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 307
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
3*KFU*       e2*2001/116*0288*.. 50 - 80      195/65R15 91                                Peugeot 307 SW;
                                                                                          Kombi;
3*KFW*         e2*98/14*0242*..               205/60R15 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU*         e2*2001/116*0243*..,                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
               e2*98/14*0243*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
3*RHY*         e2*98/14*0245*..                                                           74H; 76Q; 4AH; 4AQ
3*8HZ*         e2*98/14*0251*..
3*9HV*         e2*2001/116*0333*..
3*9HY*         e2*2001/116*0299*..
3*9HZ*         e2*2001/116*0287*..
3*KFU*         e2*2001/116*0288*.. 50 - 80    195/65R15 91                                Limousine;
3*KFW*         e2*98/14*0242*..               205/60R15 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU*         e2*2001/116*0243*..,                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
               e2*98/14*0243*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
3*RHY*         e2*98/14*0245*..                                                           74H; 76Q; 4AH; 4AQ
3*8HZ*         e2*98/14*0251*..
3*9HV*         e2*2001/116*0333*..
3*9HY*         e2*2001/116*0299*..
3*9HZ*         e2*2001/116*0287*..

Verkaufsbezeichnung:     208, 2008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
C            e2*2007/46*0070*..  50 - 88      185/60R15 84       11A; 12A; 26P            Schrägheck; Peugeot
                                              185/65R15          12T; 51G                 208; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          76Q; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 83 PEUGEOT                                                Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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                                                                                                    Seite: 4 von 7
       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 83 PEUGEOT                                                Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 83 PEUGEOT                                                Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 7
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 83 PEUGEOT                                                Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    C
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0070*..
       Handelsbez.:    208, 2008

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 275            y = 240                     VA
             27I                      x = 330            y = 320                     HA
             26B                      x = 325            y = 290                     VA
             27B                      x = 380            y = 370                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 325       y = 290             25                VA
             26N                   x = 325       y = 290              8                VA
             27F                   x = 380       y = 370             25                HA
             27H                   x = 380       y = 370              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.