Gutachten 366-0278-17-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747 ANLAGE: 33 RENAULT Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZK0BP35EB661 PCD114.3 ET35 ohne 66,1 625 1975 12/17 TTZK0BP35EC661 PCD114.3 ET35 ohne 66,1 625 1975 12/17 TTZK0BP35EO661 PCD114.3 ET35 ohne 66,1 625 1975 12/17 TTZK0GA35EB661 PCD114.3 ET35 ohne 66,1 625 1975 12/17 TTZK0GA35EC661 PCD114.3 ET35 ohne 66,1 625 1975 12/17 TTZK0GA35EO661 PCD114.3 ET35 ohne 66,1 625 1975 12/17 TTZK0SA35EB661 PCD114.3 ET35 ohne 66,1 625 1975 12/17 TTZK0SA35EC661 PCD114.3 ET35 ohne 66,1 625 1975 12/17 §22 51747*09 TTZK0SA35EO661 PCD114.3 ET35 ohne 66,1 625 1975 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RFB Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RJK; RFK; AG Zubehör : OE-Schraube Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : AG 120 Nm für Typ : RFK; RJK 130 Nm für Typ : RFB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747 ANLAGE: 33 RENAULT Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: KANGOO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFK e2*2018/858*00001*.. 55 - 96 195/65R15 91 12R Frontantrieb; 195/70R15 97 12R 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 12R 51A; 71C; 71K; 721; 205/65R15 94 12R 725; 73C; 74D; 74U; 215/60R15 94 12N 76Q; 77E 225/60R15 96 12A RFK e2*2018/858*00002*.. 55 - 96 195/65R15 95 12R Frontantrieb; 195/70R15 97 12R 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 95 12R 51A; 71C; 71K; 721; 205/65R15 94 12R 725; 73C; 74D; 75I; 215/60R15 94 12N 76Q; 77E 225/60R15 96 12A Verkaufsbezeichnung: Kangoo Express, Express Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RJK e2*2007/46*0717*.. 55 - 75 185/65R15 92 12Q Frontantrieb; 195/60R15 92 121 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74U; 77E §22 51747*09 Verkaufsbezeichnung: Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 103 195/65R15 12K; 51G Kombi; Limousine; 195/65R15 91 11A; 12A; 26P Schräghecklimousine; 205/60R15 91 11A; 12A; 26N; 26P Frontantrieb; 215/55R15 89 11A; 12A; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 51A; 7MN; 71C; 71K; 225/55R15 92 11A; 12A; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74C; 26J; 27H 74U; 76Q Verkaufsbezeichnung: RENAULT ZOE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AG e2*2007/46*0251*.., 51 185/65R15 92 124 Frontantrieb; Elektro; e2*2007/46*0681*.. 195/60R15 92 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 12A; 245; 26P 51A; 7MN; 7OV; 71C; 225/50R15 91 11A; 12A; 241; 246; 71K; 721; 725; 73C; 248; 26B; 26N; 27H 74D; 74U; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747 ANLAGE: 33 RENAULT Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFI ZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. §22 51747*09 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließ lich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747 ANLAGE: 33 RENAULT Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sei n. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO §22 51747*09 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747 ANLAGE: 33 RENAULT Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 di eser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der §22 51747*09 Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 407000435R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747 ANLAGE: 33 RENAULT Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: AG Genehm.Nr.: e2*2007/46*0681*.. Handelsbez.: RENAULT ZOE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 20 VA §22 51747*09 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 280 20 HA 27H x = 285 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747 ANLAGE: 33 RENAULT Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFB Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*.. Handelsbez.: Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 260 VA 26P x = 240 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 260 8 VA §22 51747*09 26J x = 290 y = 260 30 VA 27H x = 270 y = 330 8 HA 27F x = 270 y = 330 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0278-17-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747 ANLAGE: 33 RENAULT Radtyp: TTZK_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: AG Genehm.Nr.: e2*2007/46*0251*.. Handelsbez.: RENAULT ZOE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 20 VA §22 51747*09 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 280 20 HA 27H x = 285 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.