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							               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 33 RENAULT                                                   Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 08.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              RENAULT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTZK0BP35EB661          PCD114.3 ET35          ohne                        66,1                     625      1975    12/17
               TTZK0BP35EC661          PCD114.3 ET35          ohne                        66,1                     625      1975    12/17
               TTZK0BP35EO661          PCD114.3 ET35          ohne                        66,1                     625      1975    12/17
               TTZK0GA35EB661          PCD114.3 ET35          ohne                        66,1                     625      1975    12/17
               TTZK0GA35EC661          PCD114.3 ET35          ohne                        66,1                     625      1975    12/17
               TTZK0GA35EO661          PCD114.3 ET35          ohne                        66,1                     625      1975    12/17
               TTZK0SA35EB661          PCD114.3 ET35          ohne                        66,1                     625      1975    12/17
               TTZK0SA35EC661          PCD114.3 ET35          ohne                        66,1                     625      1975    12/17
§22 51747*12




               TTZK0SA35EO661          PCD114.3 ET35          ohne                        66,1                     615      1998    12/17
               TTZK0SA35EO661          PCD114.3 ET35          ohne                        66,1                     625      1975    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : RFK; RJK; AG
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : RFB
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJB1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : AG
                                                            120 Nm für Typ : RFK; RJK
                                                            130 Nm für Typ : RFB




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 33 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Kangoo Express, Express
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RJK          e2*2007/46*0717*.. 55 - 75 185/65R15 92             12Q                     Frontantrieb;
                                                       195/60R15 92             121                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/60R15 91             12A                     51A; 7PS; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     KANGOO, KANGOO VAN E-TECH ELECTRIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
               RFK          e2*2018/858*00001*.. 51 - 96 195/65R15 95 12R                               ab
                                                         195/70R15 97 12R                               e2*2018/858*00001*07;
                                                         205/60R15 95 12R                               Frontantrieb; inkl.
                                                         225/60R15 96 11A; 12A; 24M                     Elektro;
                                                 55 - 96 205/65R15 94 12R; 5HI                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/60R15 94 11A; 12A; 248; 5HI                51A; 7PS; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74U; 75I; 76Q; 77E;
                                                                                                        S47
               RFK           e2*2018/858*00001*.. 51 - 96   195/65R15   95      12R                     bis
                                                            195/70R15   97      12R                     e2*2018/858*00001*06;
                                                            205/60R15   95      12R                     Frontantrieb; inkl.
                                                            205/65R15   99      12R                     Elektro;
§22 51747*12




                                                            215/60R15   98      12N                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/60R15   96      12A                     51A; 7PS; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        74U; 75I; 76Q; 77E;
                                                                                                        S47

               Verkaufsbezeichnung:     KANGOO, KANGOO VAN, KANGOO VAN E-TECH ELECTRIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
               RFK          e2*2018/858*00002*.. 51 - 96 195/65R15 95 12R                bis
                                                         195/70R15 97 12R                e2*2018/858*00002*07;
                                                         205/60R15 95 12R                Frontantrieb; inkl.
                                                         205/65R15 94 12R                Elektro;
                                                         215/60R15 94 12N                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/60R15 96 12A                51A; 7PS; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         75I; 76Q; 77E; S47
               RFK          e2*2018/858*00002*.. 51 - 96 195/65R15 95 12R                ab
                                                         195/70R15 97 12R                e2*2018/858*00002*08;
                                                         205/60R15 95 12R                Frontantrieb; inkl.
                                                         205/65R15 94 12R                Elektro;
                                                         215/60R15 94 11A; 12A; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/60R15 96 11A; 12A; 24M      51A; 7PS; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         74U; 75I; 76Q; 77E;
                                                                                         S47




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 33 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
               RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 110 195/65R15       12K; 51G                        Kombi; Limousine;
                                                        195/65R15 91    11A; 12A; 26P                   Schräghecklimousine;
                                                        205/60R15 91    11A; 12A; 26N; 26P              Frontantrieb;
                                                        215/55R15 89    11A; 12A; 26B; 26N;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        27H                             51A; 7MN; 71C; 71K;
                                                        225/55R15 92    11A; 12A; 248; 26B;             721; 725; 73C; 74C;
                                                                        26J; 27H                        74U; 76Q; 84V

               Verkaufsbezeichnung:     RENAULT ZOE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AG           e2*2007/46*0251*.., 51          185/65R15   92      124                     Frontantrieb; Elektro;
                             e2*2007/46*0681*..             195/60R15   92      11A; 12A; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/60R15   91      11A; 12A; 245; 26P      51A; 7MN; 7OV; 71C;
                                                            225/50R15   91      11A; 12A; 241; 246;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                248; 26B; 26N; 27H      74D; 74U; 76Q


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
§22 51747*12




                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 33 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlic h Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 51747*12




                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durc h
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannt en Bereich
                    abgedeckt sein.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 33 RENAULT                                                Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
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               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 51747*12




               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 33 RENAULT                                                Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
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                                                                                                                    Seite: 6 von 9
               74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
                    Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
                    werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 407000435R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 51747*12




                    werden.
               84V) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 296mm an der
                    VA nicht zulässig.
               S47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektronischer Parkbremsanlage.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 33 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      RENAULT
                      Fahrzeugtyp:     AG
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0251*..
                      Handelsbez.:     RENAULT ZOE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 305              y = 255                  VA
                            26P                     x = 255              y = 205                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 255            20                VA
§22 51747*12




                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 280            20                HA
                            27H                  x = 285        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 33 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      RENAULT
                      Fahrzeugtyp:     AG
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0681*..
                      Handelsbez.:     RENAULT ZOE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 305              y = 255                  VA
                            26P                     x = 255              y = 205                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 255            20                VA
§22 51747*12




                            26N                  x = 305        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 280            20                HA
                            27H                  x = 285        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 33 RENAULT                                               Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      RENAULT
                      Fahrzeugtyp:     RFB
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0546*..
                      Handelsbez.:     Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid

                      Variante(n):     Frontantrieb, nicht Allradlenkung

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 290              y = 260                 VA
                            26P                      x = 240              y = 210                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 290        y = 260            8                VA
§22 51747*12




                            26J                   x = 290        y = 260           30                VA
                            27H                   x = 270        y = 330            8                HA
                            27F                   x = 270        y = 330           30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.