Gutachten 366-0279-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749 ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK) Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZK2BP38B566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2BP38D566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2BP38O566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2GA38B566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2GA38D566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2GA38O566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2SA38B566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2SA38D566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2SA38O566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 588 1975 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KLAS; KL1M; KLAJ; CHIA; KL1T; CHIS; CHIV Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJD4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SUPJ; UU6J; KLAJ; SUPT; KLAT; KLEJ Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KLEJ; KL1M; SUPJ; SUPT; UU6J 120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749 ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO ESPERO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLEJ e13*93/81*0007*.., 66 - 77 185/55R15 82 FFY; 11A; 24M; 367; nur ABV; e13*95/54*0007*.., 51J 10B; 11B; 11G; 11H; H019 195/50R15 82 FFY; 11A; 24M; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: DAEWOO KALOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAS e4*98/14*0063*.. 53 - 69 185/55R15 82 11A; 24J Nicht Aveo; Schrägheck; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LANOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAT e4*96/27*0017*.., 55 - 78 185/55R15-81 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e4*97/27*0017*.., 195/50R15-82 11A; 21M; 22B; 22F 12A; 51A; 71C; 71K; e4*98/14*0017*.. 721; 725; 73C; 74A; SUPT e4*96/27*0002*.., 74P e4*98/14*0002*.. Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 195/50R15-82 nicht Kombi; 11A; 22B; Ab MJ 2000 (Facelift); e4*98/14*0018*.. 24J; 5DK Kombi; Stufenheck 4- 195/55R15-85 11A; 21B; 22B; 24J türig; 205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DF2 KLAJ e4*96/27*0018*.., 66 - 98 195/50R15-82 nicht Kombi; 11A; 22B; Bis MJ 1999; Kombi; e4*97/27*0018*.., 24J; 5DK Stufenheck 4-türig; e4*98/14*0018*.. 195/55R15-84 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; SUPJ e4*96/27*0025*.. 205/50R15-86 11A; 22B; 24J; 367 12A; 51A; 71C; 71K; UU6J e4*96/27*0004*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P; DF1 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET LANOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAT e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 185/55R15-81 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 21M; 22B; 22F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749 ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 185/55R15 82 Aveo Variante SN./ KLAS e4*2001/116*0063*.. 195/50R15 82 Version 4..; ab 205/50R15 86 11A; 24J e4*2001/116*0063*12; Stufenheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 185/55R15 82 11A; 21S Aveo Variante SH./ KLAS e4*2001/116*0063*.. 195/50R15 82 11A; 21S; 24J; 24M Version 5..; ab 195/55R15 85 11A; 21P; 21T; 24J; e4*2001/116*0063*18; 24M Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P CHIV e50*2007/46*0087*.. 63 185/65R15 88 12I; 51J Stufenheck; 195/60R15 88 12I Schrägheck; 195/65R15 12T; 51G Frontantrieb; 205/55R15 88 124 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 124 51A; 71C; 71K; 721; 215/60R15 94 12A 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4CU KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 185/55R15 82 11A; 24J Nicht Aveo; nur bis e4*2001/116*0063*17; Schrägheck; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 185/55R15 82 11A; 24J Nicht Aveo; nur bis e4*2001/116*0063*11; Stufenheck; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 74 185/65R15 88 12I; 51J Stufenheck; 195/60R15 88 12I Schrägheck; 195/65R15 12T; 51G Frontantrieb; 205/55R15 88 124 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 124 51A; 71C; 71K; 721; 215/60R15 94 12A 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4CU Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749 ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: SPARK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIS e50*2007/46*0006*.. 48 - 60 165/60R15 77 11A; 24J 4-türig; Frontantrieb; 175/50R15 75 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 175/55R15 77 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 185/55R15 82 11A; 21P; 22I; 242; 721; 725; 73C; 74A; 245; 248; 270 74P; 4CU 195/45R15 78 11A; 22I; 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: SPARK, M300, MATIZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1M e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 165/60R15 77 11A; 24J 4-türig; Frontantrieb; 175/50R15 75 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 175/55R15 77 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 185/55R15 82 11A; 21P; 22I; 242; 721; 725; 73C; 74A; 245; 248; 270 74P; 4CU 195/45R15 78 11A; 22I; 24J; 248 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749 ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749 ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4CU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 22853740 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749 ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999. Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und JW?/3?? für Kombi. DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000. Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und JW?/6?? für Kombi. FFY) Durch Verlegen der Tankleitungen im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.