Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 64 DACIA Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.07.2020
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Fahrzeughersteller AUTOMOBILES DACIA S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTZK2BP38B601 PCD100 ET38 ohne 60,1 588 1975 12/17
TTZK2BP38D601 PCD100 ET38 ohne 60,1 588 1975 12/17
TTZK2BP38O601 PCD100 ET38 ohne 60,1 588 1975 12/17
TTZK2GA38B601 PCD100 ET38 ohne 60,1 588 1975 12/17
TTZK2GA38D601 PCD100 ET38 ohne 60,1 588 1975 12/17
TTZK2GA38O601 PCD100 ET38 ohne 60,1 588 1975 12/17
TTZK2SA38B601 PCD100 ET38 ohne 60,1 588 1975 12/17
TTZK2SA38D601 PCD100 ET38 ohne 60,1 588 1975 12/17
TTZK2SA38O601 PCD100 ET38 ohne 60,1 588 1975 12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SD; (Kegelbund)
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJR1
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : SD
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SD
110 Nm für Typ : SD
120 Nm für Typ : SD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 64 DACIA Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.. 66 - 77 185/65R15 88 12I Logan Stepway;
185/70R15 89 12A Frontantrieb;
195/60R15 88 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 91 12A 51A; 7ME; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 76Q; 77E; 4B2
SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 96 185/65R15 88 12O; 5FE nur Dokker; nicht
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 92 12O Dokker Stepway; Kombi
195/60R15 88 12O; 5FE u. Lkw geschl. Kasten;
195/60R15 92 12O Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 27H 51A; 7ME; 71C; 71K;
205/65R15 94 11A; 12A; 27H 721; 725; 73C; 74C;
215/60R15 94 11A; 12A; 248; 27F 74U; 76Q; 77E; 4B2
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 175/65R15 84 51J Sandero bis Mj 2012;
e2*2007/46*0030*.. 185/60R15 84 Frontantrieb;
50 - 77 185/65R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A; 51A; 7ME; 71C;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 74C; 74U; 77E; 4B2
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
SD e2*2001/116*0314*.. 55 - 96 185/65R15 88 12O Dokker Stepway;
195/60R15 88 12O Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7ME; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74U; 76Q; 77E; 4B2
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/65R15 88 12O Logan MCV ab MJ
2013;
e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 12Q Logan (Stufenheck) ab
205/55R15 88 12A Mj 2013; Logan
205/60R15 91 12A (Kombi) ab Mj.2013;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7ME; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74U; 77E; 4B2
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J Logan (Stufenheck)
e2*2007/46*0030*.. 50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012;
185/65R15 88 Frontantrieb;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A; 51A; 7ME; 71C;
225/50R15 91 11A; 24M 71K; 721; 725; 73C;
74C; 74U; 77E; 4B2
SD e2*2001/116*0314*.. 59 - 96 185/65R15 12T; 51G Nicht Lodgy; Lodgy
195/60R15 88 11A; 12A; 27H Stepway; Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 27F 51A; 7ME; 71C; 71K;
205/65R15 94 11A; 12A; 26P; 27F 721; 725; 73C; 74C;
215/60R15 94 11A; 12A; 26B; 27F 74U; 76Q; 77E; 4B2
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.. 54 - 77 185/65R15 88 Sandero Stepway ab Mj
185/70R15 89 2013; Frontantrieb;
195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 7ME; 71C;
205/65R15 94 71K; 721; 725; 73C;
74C; 74U; 76Q; 77E;
4B2
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 74 185/65R15 88 12O Nicht Sandero Stepway;
e2*2007/46*0030*.. 195/60R15 88 12Q Sandero (Schrägheck)
205/55R15 88 12A ab Mj2013;
205/60R15 91 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7ME; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74U; 77E; 4B2
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/60R15 88 Logan MCV (Kombi) bis
e2*2007/46*0030*.. 185/65R15 88 Mj.2013; Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 7ME; 71C;
225/50R15 91 11A; 24D 71K; 721; 725; 73C;
74C; 74U; 77E; 4B2
SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 96 185/65R15 88 12O Nur Lodgy; nicht
195/60R15 88 12O Lodgy Stepway;
195/65R15 91 11A; 12A; 27H Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 12A; 27H 12A; 51A; 7ME; 71C;
215/60R15 94 11A; 12A; 27F 71K; 721; 725; 73C;
74C; 74U; 76Q; 77E;
4B2
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 64 DACIA Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.07.2020
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 64 DACIA Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.07.2020
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 19 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 64 DACIA Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, nur Dokker
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 325 y = 400 20 HA
27H x = 325 y = 400 8 HA
26J x = 330 y = 400 15 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 64 DACIA Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Lodgy
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 15 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.