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							Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM KOREA, GM Korea/Daewoo                              Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.07.2021
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                Fahrzeughersteller              DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR
                                                CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO
                                                (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTZK2BP38B566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2BP38D566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2BP38O566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2GA38B566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2GA38D566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2GA38O566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2SA38B566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2SA38D566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2SA38O566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                             LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
                                             Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : KLAS; KL1M; KLAJ; CHIA; KL1T; CHIS; CHIV
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJD4


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : SUPJ; UU6J; KLAJ; SUPT; KLAT; KLEJ
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KLEJ; KL1M; SUPJ; SUPT;
                                             UU6J
                                             120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM KOREA, GM Korea/Daewoo                          Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO ESPERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLEJ         e13*93/81*0007*.., 66 - 77 185/55R15 82           FFY; 11A; 24M; 367;       nur ABV;
              e13*95/54*0007*..,                               51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
              H019                           195/50R15 82      FFY; 11A; 24M; 367        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO KALOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAS         e4*98/14*0063*.. 53 - 69 185/55R15 82             11A; 24J                  Nicht Aveo;
                                                                                         Schrägheck; 2-türig;
                                                                                         4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAT         e4*96/27*0017*.., 55 - 78 185/55R15-81            11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
             e4*97/27*0017*..,         195/50R15-82            11A; 21M; 22B; 22F        12A; 51A; 71C; 71K;
              e4*98/14*0017*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
SUPT          e4*96/27*0002*..,                                                          74P
              e4*98/14*0002*..

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
KLAJ         e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 195/50R15-82         nicht Kombi; 11A; 22B; Ab MJ 2000 (Facelift);
              e4*98/14*0018*..                                 24J; 5DK               Kombi; Stufenheck 4-
                                             195/55R15-85      11A; 21B; 22B; 24J     türig;
                                             205/50R15-86      11A; 21B; 22B; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               367                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                      74P; DF2
KLAJ          e4*96/27*0018*..,    66 - 98   195/50R15-82      nicht Kombi; 11A; 22B; Bis MJ 1999; Kombi;
              e4*97/27*0018*..,                                24J; 5DK               Stufenheck 4-türig;
              e4*98/14*0018*..               195/55R15-84      11A; 22B; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ          e4*96/27*0025*..               205/50R15-86      11A; 22B; 24J; 367     12A; 51A; 71C; 71K;
UU6J          e4*96/27*0004*..                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                      74P; DF1

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAT         e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 185/55R15-81          11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/50R15-82          11A; 21M; 22B; 22F        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM KOREA, GM Korea/Daewoo                          Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CHIA         e50*2007/46*0046*.. 53 - 69     185/55R15 82                                Aveo Variante SN./
KLAS         e4*2001/116*0063*..             195/50R15 82                                Version 4..; ab
                                             205/50R15 86      11A; 24J                  e4*2001/116*0063*12;
                                                                                         Stufenheck 4-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76Q
CHIA          e50*2007/46*0046*.. 55 - 74    185/55R15 82      11A; 21S                  Aveo Variante SH./
KLAS          e4*2001/116*0063*..            195/50R15 82      11A; 21S; 24J; 24M        Version 5..; ab
                                             195/55R15 85      11A; 21P; 21T; 24J;       e4*2001/116*0063*18;
                                                               24M                       Schrägheck 4-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
CHIV          e50*2007/46*0087*.. 63         185/65R15   88    12I; 51J                  Stufenheck;
                                             195/60R15   88    12I                       Schrägheck;
                                             195/65R15         12T; 51G                  Frontantrieb;
                                             205/55R15   88    124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/60R15   91    124                       51A; 71C; 71K; 721;
                                             215/60R15   94    12A                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q; 4CU
KLAS          e4*2001/116*0063*.. 53 - 69    185/55R15 82      11A; 24J                  Nicht Aveo; nur bis
                                                                                         e4*2001/116*0063*17;
                                                                                         Schrägheck; 2-türig;
                                                                                         4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
KLAS          e4*2001/116*0063*.. 53 - 69    185/55R15 82      11A; 24J                  Nicht Aveo; nur bis
                                                                                         e4*2001/116*0063*11;
                                                                                         Stufenheck; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
KL1T          e4*2007/46*0270*..   51 - 74   185/65R15   88    12I; 51J                  Stufenheck;
                                             195/60R15   88    12I                       Schrägheck;
                                             195/65R15         12T; 51G                  Frontantrieb;
                                             205/55R15   88    124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/60R15   91    124                       51A; 71C; 71K; 721;
                                             215/60R15   94    12A                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q; 4CU




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM KOREA, GM Korea/Daewoo                           Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     SPARK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CHIS         e50*2007/46*0006*.. 48 - 60      165/60R15   77    11A; 24J                  4-türig; Frontantrieb;
                                              175/50R15   75    11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/55R15   77    11A; 24J; 248             12A; 51A; 71C; 71K;
                                              185/55R15   82    11A; 21P; 22I; 242;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                245; 248; 270             74P; 4CU
                                              195/45R15 78      11A; 22I; 24J; 248

Verkaufsbezeichnung:     SPARK, M300, MATIZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1M         e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 165/60R15         77    11A; 24J                  4-türig; Frontantrieb;
                                        175/50R15         75    11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                        175/55R15         77    11A; 24J; 248             12A; 51A; 71C; 71K;
                                        185/55R15         82    11A; 21P; 22I; 242;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                245; 248; 270             74P; 4CU
                                              195/45R15 78      11A; 22I; 24J; 248


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM KOREA, GM Korea/Daewoo                           Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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                                                                                                    Seite: 5 von 7
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Bet riebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM KOREA, GM Korea/Daewoo                           Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Di e
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4CU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 22853740 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
              GM KOREA, GM Korea/Daewoo                          Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
     Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/1?? für Stufenheck und
     JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
     Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/4?? für Stufenheck und
     JW?/6?? für Kombi.
FFY) Durch Verlegen der Tankleitungen im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit
     herzustellen.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.