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							                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
                                       GM KOREA, GM Korea/Daewoo                              Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                                         Fahrzeughersteller              DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR
                                                                         CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO
                                                                         (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK)




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTZK2BP38B566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2BP38D566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2BP38O566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA38B566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
§22 51749*09, Korr. 01




                         TTZK2GA38D566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA38O566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA38B566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA38D566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA38O566           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                                                      LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
                                                                      Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK)
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : KLAS; KL1M; KLAJ; CHIA; KL1T; CHIS; CHIV
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJD4


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                      Typ : SUPJ; UU6J; KLAJ; SUPT; KLAT; KLEJ
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO1


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KLEJ; KL1M; SUPJ; SUPT;
                                                                      UU6J
                                                                      120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
                                       GM KOREA, GM Korea/Daewoo                          Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO ESPERO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         KLEJ         e13*93/81*0007*.., 66 - 77 185/55R15 82             FFY; 11A; 24M; 367;     nur ABV;
                                       e13*95/54*0007*..,                                 51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       H019                           195/50R15 82        FFY; 11A; 24M; 367      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO KALOS
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         KLAS         e4*98/14*0063*.. 53 - 69 185/55R15 82               11A; 24J                Nicht Aveo;
                                                                                                                  Schrägheck; 2-türig;
                                                                                                                  4-türig;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO LANOS
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         KLAT         e4*96/27*0017*.., 55 - 78 185/55R15-81              11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51749*09, Korr. 01




                                      e4*97/27*0017*..,         195/50R15-82              11A; 21M; 22B; 22F      12A; 51A; 71C; 71K;
                                       e4*98/14*0017*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                         SUPT          e4*96/27*0002*..,                                                          74P
                                       e4*98/14*0002*..

                         Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         KLAJ         e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 195/50R15-82           nicht Kombi; 11A;       Ab MJ 2000 (Facelift);
                                       e4*98/14*0018*..                                   22B; 24J; 5DK           Kombi; Stufenheck 4-
                                                                      195/55R15-85        11A; 21B; 22B; 24J      türig;
                                                                      205/50R15-86        11A; 21B; 22B; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          367                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; DF2
                         KLAJ          e4*96/27*0018*..,    66 - 98   195/50R15-82        nicht Kombi; 11A;       Bis MJ 1999; Kombi;
                                       e4*97/27*0018*..,                                  22B; 24J; 5DK           Stufenheck 4-türig;
                                       e4*98/14*0018*..               195/55R15-84        11A; 22B; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                         SUPJ          e4*96/27*0025*..               205/50R15-86        11A; 22B; 24J; 367      12A; 51A; 71C; 71K;
                         UU6J          e4*96/27*0004*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; DF1

                         Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO/CHEVROLET LANOS
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         KLAT         e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 185/55R15-81            11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  195/50R15-82            11A; 21M; 22B; 22F      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
                                       GM KOREA, GM Korea/Daewoo                          Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 7
                         Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         CHIA         e50*2007/46*0046*.. 53 - 69     185/55R15 82                                Aveo Variante SN./
                         KLAS         e4*2001/116*0063*..             195/50R15 82                                Version 4..; ab
                                                                      205/50R15 86        11A; 24J                e4*2001/116*0063*12;
                                                                                                                  Stufenheck 4-türig;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76Q
                         CHIA          e50*2007/46*0046*.. 55 - 74    185/55R15 82        11A; 21S                Aveo Variante SH./
                         KLAS          e4*2001/116*0063*..            195/50R15 82        11A; 21S; 24J; 24M      Version 5..; ab
                                                                      195/55R15 85        11A; 21P; 21T; 24J;     e4*2001/116*0063*18;
                                                                                          24M                     Schrägheck 4-türig;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         CHIV          e50*2007/46*0087*.. 63         185/65R15   88      12I; 51J                Stufenheck;
§22 51749*09, Korr. 01




                                                                      195/60R15   88      12I                     Schrägheck;
                                                                      195/65R15           12T; 51G                Frontantrieb;
                                                                      205/55R15   88      124                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      205/60R15   91      124                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      215/60R15   94      12A                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                  76Q; 4CU
                         KLAS          e4*2001/116*0063*.. 53 - 69    185/55R15 82        11A; 24J                Nicht Aveo; nur bis
                                                                                                                  e4*2001/116*0063*17;
                                                                                                                  Schrägheck; 2-türig;
                                                                                                                  4-türig;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         KLAS          e4*2001/116*0063*.. 53 - 69    185/55R15 82        11A; 24J                Nicht Aveo; nur bis
                                                                                                                  e4*2001/116*0063*11;
                                                                                                                  Stufenheck; 4-türig;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         KL1T          e4*2007/46*0270*..   51 - 74   185/65R15   88      12I; 51J                Stufenheck;
                                                                      195/60R15   88      12I                     Schrägheck;
                                                                      195/65R15           12T; 51G                Frontantrieb;
                                                                      205/55R15   88      124                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      205/60R15   91      124                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      215/60R15   94      12A                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                  76Q; 4CU




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
                                       GM KOREA, GM Korea/Daewoo                          Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 4 von 7
                         Verkaufsbezeichnung:     SPARK
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         CHIS         e50*2007/46*0006*.. 48 - 60     165/60R15   77      11A; 24J                4-türig; Frontantrieb;
                                                                      175/50R15   75      11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      175/55R15   77      11A; 24J; 248           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      185/55R15   82      11A; 21P; 22I; 242;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          245; 248; 270           74P; 4CU
                                                                      195/45R15 78        11A; 22I; 24J; 248

                         Verkaufsbezeichnung:     SPARK, M300, MATIZ
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         KL1M         e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 165/60R15        77      11A; 24J                4-türig; Frontantrieb;
                                                                 175/50R15        75      11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 175/55R15        77      11A; 24J; 248           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 185/55R15        82      11A; 21P; 22I; 242;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          245; 248; 270           74P; 4CU
                                                                      195/45R15 78        11A; 22I; 24J; 248


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 51749*09, Korr. 01




                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
                                       GM KOREA, GM Korea/Daewoo                           Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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                                Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                              auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                wird, möglich.
                         12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                              Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                              Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                              Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 51749*09, Korr. 01




                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1, 04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              herzustellen.
                         22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                des Reifens) herzustellen.
                         242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Bet riebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
                                       GM KOREA, GM Korea/Daewoo                           Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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                                Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Di e
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
§22 51749*09, Korr. 01




                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                              Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         4CU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 22853740 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 45 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO,
                                       GM KOREA, GM Korea/Daewoo                          Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 7 von 7
                         5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 950kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
§22 51749*09, Korr. 01




                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
                              Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/1?? für Stufenheck und
                              JW?/3?? für Kombi.
                         DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
                              Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/4?? für Stufenheck und
                              JW?/6?? für Kombi.
                         FFY) Durch Verlegen der Tankleitungen im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit
                              herzustellen.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.