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							Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 36 HONDA                                                     Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.07.2020
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                Fahrzeughersteller              HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTZK2BP38B561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2BP38D561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2BP38O561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA38B561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA38D561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA38O561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA38B561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA38D561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA38O561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                             GG6; GK; GP1; ZE2
                                             110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4;
                                             EM1; EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; GR; MA8;
                                             MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3
Verkaufsbezeichnung:     CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
MB8          e11*96/79*0087*..  55 - 85 185/55R15-81                nicht Dieselmotor; 5DE 10B; 11B; 11G; 11H;
MB9          e11*96/79*0088*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
MC1          e11*96/79*0089*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
MC3          e11*96/79*0091*..                                                             74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EG2          e6*93/81*0017*..  118            185/55R15-81       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82       11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-84       11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J                      74P
EG2            G069                 118       185/55R15-81       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82       11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-84       11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J                      74P
EH6            e6*93/81*0016*..     92        185/55R15-81       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82       11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-84       11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J                      74P
EH6            G070                 92        185/55R15-81       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82       11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-84       11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J                      74P
EJ1            G623                 92        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81       HA8; 11A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EJ2            G624                 74        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81       HA8; 11A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EJ6            e6*93/81*0013*..     77        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81       11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83       11A; 22B; 24J; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85       11A; 22B; 24J; 24M       74P
EJ8            e6*93/81*0014*..     92        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81       11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83       11A; 22B; 24J; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85       11A; 22B; 24J; 24M       74P
EJ9            e6*93/81*0006*..     55 - 66   185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81       11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83       11A; 22B; 24J; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85       11A; 22B; 24J; 24M       74P
EK1            e6*93/81*0008*..     84        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81       11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83       11A; 22B; 24J; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85       11A; 22B; 24J; 24M       74P
EK3            e6*93/81*0007*..     84        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81       11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83       11A; 22B; 24J; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85       11A; 22B; 24J; 24M       74P
EK4            e6*93/81*0009*..     118       195/50R15-81       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
EM1            e6*93/81*0060*..               195/55R15          11A; 22B; 24J; 51G       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15-85       11A; 22B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EM2          e6*98/14*0080*..  88 - 92        195/60R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q
EP1            e11*98/14*0173*..    66 - 81   195/60R15 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
EP2            e11*98/14*0174*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
EP4            e11*98/14*0188*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
EU5            e11*98/14*0158*..                                                          74P; 76Q
EU6            e11*98/14*0159*..
EU7            e11*98/14*0160*..
EU8            e11*98/14*0161*..
EU9            e11*98/14*0189*..
MA8            e11*93/81*0018*..    55 - 66   185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83       11A; 21B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85       11A; 21B; 22B; 24J;      74P
                                                                 24M
MA8            G916                 66        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83       11A; 21B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85       11A; 21B; 22B; 24J;      74P
                                                                 24M
MA8            e11*93/81*0018*..,   55 - 85   185/55R15-81       nicht Dieselmotor; 5DV 10B; 11B; 11G; 11H;
               G916                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
MA9            e11*93/81*0022*..,                                                       721; 725; 73C; 74A;
               G917                                                                     74P
MB1            e11*93/81*0023*..,
               G918
MB2            e11*96/27*0067*..
MB3            e11*96/27*0068*..
MB4            e11*96/27*0069*..
MB7            e11*96/27*0071*..
MA9            e11*93/81*0022*..    66        185/55R15-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83       11A; 21B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85       11A; 21B; 22B; 24J;      74P
                                                                 24M
MA9            G917                 66        185/55R15-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83       11A; 21B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85       11A; 21B; 22B; 24J;      74P
                                                                 24M
MB1            e11*93/81*0023*..,   83 - 93   185/55R15-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
               G918                           195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83       11A; 21B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85       11A; 21B; 22B; 24J;      74P
                                                                 24M
                                    93        195/55R15          11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                 51G




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GD1          e6*98/14*0088*..     57 - 61     185/55R15 82                                 10B; 11B; 11G; 11H;
GD5          e6*98/14*0087*..                 195/50R15 82                                 12A; 51A; 71C; 71K;
GE2          e6*2001/116*0101*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
GE3          e6*2001/116*0102*..                                                           74P
GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73     175/65R15 84       11A; 24J                  Steilheck; 5-türig;
               e6*2007/46*0011*..             185/55R15 82       11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
GG1            e6*2001/116*0125*..,           185/60R15 84       11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*2007/46*0010*..             195/55R15 85       11A; 21P; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
GG2            e6*2001/116*0127*..,           195/60R15 88       11A; 21P; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
               e6*2007/46*0015*..             205/50R15 86       11A; 21P; 22I; 24C;       74P; 76Q; 4DT
GG3            e6*2001/116*0128*..,                              24D
               e6*2007/46*0016*..             205/55R15 88       11A; 21P; 22I; 24C;
GG5            e6*2001/116*0131*..,                              24D
               e6*2007/46*0013*..
GG6            e6*2001/116*0132*..,
               e6*2007/46*0014*..

Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65           175/65R15 84       11A; 21N                Schrägheck 4-türig;
                                              185/60R15 84       11A; 21N; 24J; 248      Frontantrieb;
                                              195/55R15 85       11A; 21J; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/60R15 88       11A; 21J; 22I; 24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW      Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GK           e6*2007/46*0162*..       75      185/60R15 84       11A; 24J; 26B; 26J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15 85       11A; 24J; 26B; 26J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/60R15 88       11A; 24J; 26B; 26J        721; 725; 73C; 74A;
                                              205/55R15 88       11A; 24J; 248; 26B;       74P; 76Q; 77E
                                                                 26J; 27I
GR             e6*2007/46*0415*..     72      185/60R15 84       11A; 24J; 26N; 26P        nicht Crosstar;
                                              195/55R15 85       11A; 24J; 248; 26J;       Frontantrieb; Hybrid;
                                                                 26P                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15 88       11A; 24J; 248; 26J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 26P                       721; 725; 73C; 74A;
                                              205/55R15 88       11A; 24J; 248; 26B;       74P; 76Q; 77E
                                                                 26J

Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GP1          e6*2007/46*0012*.. 65            175/65R15 84       11A; 24J                  Steilheck; 5-türig;
                                              185/55R15 82       11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                              185/60R15 84       11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76Q; 4DT




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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                                                                                                    Seite: 5 von 10
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 920kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 10
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    GK
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0162*..
       Handelsbez.:    JAZZ

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 150            y = 250                     VA
             26B                      x = 200            y = 300                     VA
             27I                      x = 200            y = 300                     HA
             27B                      x = 250            y = 350                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 200       y = 300              8                VA
             26J                   x = 200       y = 300             30                VA
             27H                   x = 250       y = 350              8                HA
             27F                   x = 250       y = 350             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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                                                                                                    Seite: 10 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    GR
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0415*..
       Handelsbez.:    JAZZ

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 240            y = 225                     VA
             26B                      x = 290            y = 275                     VA
             27I                      x = 195            y = 265                     HA
             27B                      x = 245            y = 315                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 275              8                VA
             27H                   x = 245       y = 315              8                HA
             26J                   x = 290       y = 275             30                VA
             27F                   x = 245       y = 315             10                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.