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							                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 36 HONDA                                                     Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                                         Fahrzeughersteller              HONDA




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTZK2BP38B561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2BP38D561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2BP38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA38B561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA38D561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA38B561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
§22 51749*09, Korr. 01




                         TTZK2SA38D561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH1


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                                                      GG6; GK; GP1; ZE2
                                                                      110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4;
                                                                      EM1; EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; GR; MA8;
                                                                      MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3
                          Verkaufsbezeichnung:     CIVIC AERODECK
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          MB8          e11*96/79*0087*..  55 - 85 185/55R15-81                nicht Dieselmotor;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              5DE
                          MB9           e11*96/79*0088*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                          MC1           e11*96/79*0089*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
                          MC3           e11*96/79*0091*..                                                              74P




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 36 HONDA                                                 Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                         EG2          e6*93/81*0017*..  118           185/55R15-81        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-82        11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/55R15-84        11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          24J                      74P
                         EG2           G069                 118       185/55R15-81        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-82        11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/55R15-84        11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          24J                      74P
                         EH6           e6*93/81*0016*..     92        185/55R15-81        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-82        11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/55R15-84        11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          24J                      74P
                         EH6           G070                 92        185/55R15-81        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-82        11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/55R15-84        11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          24J                      74P
                         EJ1           G623                 92        185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-81        HA8; 11A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                   74P
§22 51749*09, Korr. 01




                         EJ2           G624                 74        185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-81        HA8; 11A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                   74P
                         EJ6           e6*93/81*0013*..     77        185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-81        11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/55R15-83        11A; 22B; 24J; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                                      205/50R15-85        11A; 22B; 24J; 24M       74P
                         EJ8           e6*93/81*0014*..     92        185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-81        11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/55R15-83        11A; 22B; 24J; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                                      205/50R15-85        11A; 22B; 24J; 24M       74P
                         EJ9           e6*93/81*0006*..     55 - 66   185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-81        11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/55R15-83        11A; 22B; 24J; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                                      205/50R15-85        11A; 22B; 24J; 24M       74P
                         EK1           e6*93/81*0008*..     84        185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-81        11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/55R15-83        11A; 22B; 24J; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                                      205/50R15-85        11A; 22B; 24J; 24M       74P
                         EK3           e6*93/81*0007*..     84        185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-81        11A;   24J               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/55R15-83        11A;   22B;   24J; 54A   721; 725; 73C; 74A;
                                                                      205/50R15-85        11A;   22B;   24J; 24M   74P
                         EK4           e6*93/81*0009*..     118       195/50R15-81        11A;   24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                         EM1           e6*93/81*0060*..               195/55R15           11A;   22B;   24J; 51G   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      205/50R15-85        11A;   22B;   24J; 24M   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                   74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 36 HONDA                                                 Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 10
                         Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         EM2          e6*98/14*0080*..  88 - 92       195/60R15           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76Q
                         EP1           e11*98/14*0173*..    66 - 81   195/60R15 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                         EP2           e11*98/14*0174*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                         EP4           e11*98/14*0188*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
                         EU5           e11*98/14*0158*..                                                          74P; 76Q
                         EU6           e11*98/14*0159*..
                         EU7           e11*98/14*0160*..
                         EU8           e11*98/14*0161*..
                         EU9           e11*98/14*0189*..
                         MA8           e11*93/81*0018*..    55 - 66   185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/55R15-83        11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                      205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;     74P
                                                                                          24M
                         MA8           G916                 66        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/55R15-83        11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
§22 51749*09, Korr. 01




                                                                      205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;     74P
                                                                                          24M
                         MA8           e11*93/81*0018*..,   55 - 85   185/55R15-81        nicht Dieselmotor;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          5DV
                                       G916                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                         MA9           e11*93/81*0022*..,                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                       G917                                                                       74P
                         MB1           e11*93/81*0023*..,
                                       G918
                         MB2           e11*96/27*0067*..
                         MB3           e11*96/27*0068*..
                         MB4           e11*96/27*0069*..
                         MB7           e11*96/27*0071*..
                         MA9           e11*93/81*0022*..    66        185/55R15-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/55R15-83        11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                      205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;     74P
                                                                                          24M
                         MA9           G917                 66        185/55R15-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/55R15-83        11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                      205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;     74P
                                                                                          24M
                         MB1           e11*93/81*0023*..,   83 - 93   185/55R15-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                       G918                           195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      195/55R15-83        11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                      205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;     74P
                                                                                          24M
                                                            93        195/55R15           11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                                          51G



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 36 HONDA                                                 Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     HONDA       JAZZ
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         GD1          e6*98/14*0088*..        57 - 61   185/55R15 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                         GD5          e6*98/14*0087*..                  195/50R15 82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                         GE2          e6*2001/116*0101*..                                                         721; 725; 73C; 74A;
                         GE3          e6*2001/116*0102*..                                                         74P
                         GE6          e6*2001/116*0126*..,    66 - 73   175/65R15   84    11A;   24J              Steilheck; 5-türig;
                                       e6*2007/46*0011*..               185/55R15   82    11A;   24J; 24M         Frontantrieb;
                         GG1           e6*2001/116*0125*..,             185/60R15   84    11A;   24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       e6*2007/46*0010*..               195/55R15   85    11A;   21P; 24J; 24M    12A; 51A; 71C; 71K;
                         GG2           e6*2001/116*0127*..,             195/60R15   88    11A;   21P; 24J; 24M    721; 725; 73C; 74A;
                                       e6*2007/46*0015*..               205/50R15   86    11A;   21P; 22I; 24C;   74P; 76Q; 4DT
                         GG3           e6*2001/116*0128*..,                               24D
                                       e6*2007/46*0016*..               205/55R15 88      11A;   21P; 22I; 24C;
                         GG5           e6*2001/116*0131*..,                               24D
                                       e6*2007/46*0013*..
                         GG6           e6*2001/116*0132*..,
                                       e6*2007/46*0014*..

                         Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65            175/65R15 84      11A; 21N                Schrägheck 4-türig;
§22 51749*09, Korr. 01




                                                                        185/60R15 84      11A; 21N; 24J; 248      Frontantrieb;
                                                                        195/55R15 85      11A; 21J; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          248                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        195/60R15 88      11A; 21J; 22I; 24J;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          248                     74P; 76Q

                         Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         GK           e6*2007/46*0162*..      75        185/60R15   84    11A; 24J; 26B; 26J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        195/55R15   85    11A; 24J; 26B; 26J      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        195/60R15   88    11A; 24J; 26B; 26J      721; 725; 73C; 74A;
                                                                        205/55R15   88    11A; 24J; 248; 26B;     74P; 76Q; 77E
                                                                                          26J; 27I
                         GR            e6*2007/46*0415*..     72 - 79   185/60R15 84      11A; 24J; 26N; 26P      nicht CROSSTAR;
                                                                        195/55R15 85      11A; 24J; 248; 26J;     Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                          26P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        195/60R15 88      11A; 24J; 248; 26J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          26P                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                        205/55R15 88      11A; 24J; 248; 26B;     74P; 76Q; 77E
                                                                                          26J

                         Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         GP1          e6*2007/46*0012*.. 65             175/65R15 84      11A; 24J                Steilheck; 5-türig;
                                                                        185/55R15 82      11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
                                                                        185/60R15 84      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76Q; 4DT




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfäl lig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
§22 51749*09, Korr. 01




                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 6 von 10
                         22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              herzustellen.
                         22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                              Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                des Reifens) herzustellen.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
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                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkei t
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 7 von 10
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 51749*09, Korr. 01




                         54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                              Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                              wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                              berücksichtigen.
                         5DE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer z ulässigen
                              Achslast von 920kg.
                         5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 924kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 8 von 10
                         76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 51749*09, Korr. 01




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 36 HONDA                                                 Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 9 von 10


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      HONDA
                                Fahrzeugtyp:     GR
                                Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                                Handelsbez.:     JAZZ

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 240              y = 225                  VA
                                      26B                     x = 290              y = 275                  VA
                                      27I                     x = 195              y = 265                  HA
                                      27B                     x = 245              y = 315                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51749*09, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 290        y = 275            30                VA
                                      27F                  x = 245        y = 315            10                HA
                                      26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                                      27H                  x = 245        y = 315             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 36 HONDA                                                 Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      HONDA
                                Fahrzeugtyp:     GK
                                Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0162*..
                                Handelsbez.:     JAZZ

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 150              y = 250                  VA
                                      26B                     x = 200              y = 300                  VA
                                      27I                     x = 200              y = 300                  HA
                                      27B                     x = 250              y = 350                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51749*09, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                                      27F                  x = 250        y = 350            15                HA
                                      26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                                      26J                  x = 200        y = 300            30                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.