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							               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 36 HONDA                                                     Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 08.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              HONDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZK2BP38B561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2BP38D561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2BP38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA38B561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA38D561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2SA38B561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2SA38D561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
§22 51749*10




               TTZK2SA38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                                            GG6; GK; GP1; ZE2
                                                            110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4;
                                                            EM1; EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; GR; MA8;
                                                            MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3
                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC AERODECK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                MB8          e11*96/79*0087*..  55 - 85 185/55R15-81                nicht Dieselmotor;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    5DE
                MB9           e11*96/79*0088*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                MC1           e11*96/79*0089*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
                MC3           e11*96/79*0091*..                                                              74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 36 HONDA                                                 Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
               EG2          e6*93/81*0017*..  118           185/55R15-81        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-82        11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-84        11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24J                      74P
               EG2           G069                 118       185/55R15-81        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-82        11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-84        11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24J                      74P
               EH6           e6*93/81*0016*..     92        185/55R15-81        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-82        11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-84        11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24J                      74P
               EH6           G070                 92        185/55R15-81        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-82        11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-84        11A; 22B; 22G; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24J                      74P
               EJ1           G623                 92        185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-81        HA8; 11A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
               EJ2           G624                 74        185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51749*10




                                                            195/50R15-81        HA8; 11A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
               EJ6           e6*93/81*0013*..     77        185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-81        11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-83        11A; 22B; 24J; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15-85        11A; 22B; 24J; 24M       74P
               EJ8           e6*93/81*0014*..     92        185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-81        11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-83        11A; 22B; 24J; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15-85        11A; 22B; 24J; 24M       74P
               EJ9           e6*93/81*0006*..     55 - 66   185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-81        11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-83        11A; 22B; 24J; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15-85        11A; 22B; 24J; 24M       74P
               EK1           e6*93/81*0008*..     84        185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-81        11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-83        11A; 22B; 24J; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15-85        11A; 22B; 24J; 24M       74P
               EK3           e6*93/81*0007*..     84        185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-81        11A;   24J               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-83        11A;   22B;   24J; 54A   721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15-85        11A;   22B;   24J; 24M   74P
               EK4           e6*93/81*0009*..     118       195/50R15-81        11A;   24J               10B; 11B; 11G; 11H;
               EM1           e6*93/81*0060*..               195/55R15           11A;   22B;   24J; 51G   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            205/50R15-85        11A;   22B;   24J; 24M   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 36 HONDA                                                 Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EM2          e6*98/14*0080*..  88 - 92       195/60R15           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q
               EP1           e11*98/14*0173*..    66 - 81   195/60R15 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
               EP2           e11*98/14*0174*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
               EP4           e11*98/14*0188*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
               EU5           e11*98/14*0158*..                                                          74P; 76Q
               EU6           e11*98/14*0159*..
               EU7           e11*98/14*0160*..
               EU8           e11*98/14*0161*..
               EU9           e11*98/14*0189*..
               MA8           e11*93/81*0018*..    55 - 66   185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-83        11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;     74P
                                                                                24M
               MA8           G916                 66        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-83        11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;     74P
                                                                                24M
§22 51749*10




               MA8           e11*93/81*0018*..,   55 - 85   185/55R15-81        nicht Dieselmotor;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                5DV
                             G916                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
               MA9           e11*93/81*0022*..,                                                         721; 725; 73C; 74A;
                             G917                                                                       74P
               MB1           e11*93/81*0023*..,
                             G918
               MB2           e11*96/27*0067*..
               MB3           e11*96/27*0068*..
               MB4           e11*96/27*0069*..
               MB7           e11*96/27*0071*..
               MA9           e11*93/81*0022*..    66        185/55R15-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-83        11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;     74P
                                                                                24M
               MA9           G917                 66        185/55R15-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-83        11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;     74P
                                                                                24M
               MB1           e11*93/81*0023*..,   83 - 93   185/55R15-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                             G918                           195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15-83        11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;     74P
                                                                                24M
                                                  93        195/55R15           11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                                51G



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 36 HONDA                                                 Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA       JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GD1          e6*98/14*0088*..        57 - 61   185/55R15 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
               GD5          e6*98/14*0087*..                  195/50R15 82                              12A; 51A; 71C; 71K;
               GE2          e6*2001/116*0101*..                                                         721; 725; 73C; 74A;
               GE3          e6*2001/116*0102*..                                                         74P
               GE6          e6*2001/116*0126*..,    66 - 73   175/65R15   84    11A;   24J              Steilheck; 5-türig;
                             e6*2007/46*0011*..               185/55R15   82    11A;   24J; 24M         Frontantrieb;
               GG1           e6*2001/116*0125*..,             185/60R15   84    11A;   24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                             e6*2007/46*0010*..               195/55R15   85    11A;   21P; 24J; 24M    12A; 51A; 71C; 71K;
               GG2           e6*2001/116*0127*..,             195/60R15   88    11A;   21P; 24J; 24M    721; 725; 73C; 74A;
                             e6*2007/46*0015*..               205/50R15   86    11A;   21P; 22I; 24C;   74P; 76Q; 4DT
               GG3           e6*2001/116*0128*..,                               24D
                             e6*2007/46*0016*..               205/55R15 88      11A;   21P; 22I; 24C;
               GG5           e6*2001/116*0131*..,                               24D
                             e6*2007/46*0013*..
               GG6           e6*2001/116*0132*..,
                             e6*2007/46*0014*..

               Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65            175/65R15 84      11A; 21N                Schrägheck 4-türig;
                                                              185/60R15 84      11A; 21N; 24J; 248      Frontantrieb;
                                                              195/55R15 85      11A; 21J; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51749*10




                                                                                248                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              195/60R15 88      11A; 21J; 22I; 24J;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                248                     74P; 76Q

               Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GK           e6*2007/46*0162*..      75        185/60R15   84    11A; 24J; 26B; 26J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              195/55R15   85    11A; 24J; 26B; 26J      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              195/60R15   88    11A; 24J; 26B; 26J      721; 725; 73C; 74A;
                                                              205/55R15   88    11A; 24J; 248; 26B;     74P; 76Q; 77E
                                                                                26J; 27I
               GR            e6*2007/46*0415*..     72 - 79   185/60R15 84      11A; 24J; 26N; 26P      nicht CROSSTAR;
                                                              195/55R15 85      11A; 24J; 248; 26J;     Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                26P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              195/60R15 88      11A; 24J; 248; 26J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                26P                     721; 725; 73C; 74A;
                                                              205/55R15 88      11A; 24J; 248; 26B;     74P; 76Q; 77E
                                                                                26J

               Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GP1          e6*2007/46*0012*.. 65             175/65R15 84      11A; 24J                Steilheck; 5-türig;
                                                              185/55R15 82      11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
                                                              185/60R15 84      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q; 4DT




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 10
               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 51749*10




                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenk ombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 51749*10




                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkei t
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 10
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
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                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5DE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer z ulässigen
                    Achslast von 920kg.
               5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 924kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 36 HONDA                                                  Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
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               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 51749*10




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 36 HONDA                                                 Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     GK
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0162*..
                      Handelsbez.:     JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 250                  VA
                            26B                     x = 200              y = 300                  VA
                            27I                     x = 200              y = 300                  HA
                            27B                     x = 250              y = 350                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51749*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 350            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 36 HONDA                                                 Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     GR
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:     JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 240              y = 225                  VA
                            26B                     x = 290              y = 275                  VA
                            27I                     x = 195              y = 265                  HA
                            27B                     x = 245              y = 315                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51749*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                            27H                  x = 245        y = 315             8                HA
                            26J                  x = 290        y = 275            30                VA
                            27F                  x = 245        y = 315            10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.