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							Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 18 HYUNDAI                                                      Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 20.07.2021
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                Fahrzeughersteller              HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI
                                                MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                    Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                         och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung             in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                         in kg      in mm     datum
TTZK2BP38B541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2BP38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2BP38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2GA38B541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2GA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2GA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2SA38B541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2SA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
TTZK2SA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                             EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : GB; GB-HME; IA; IA-HME; PA; PAG
                                             107 Nm   für   Typ : PB; PBT
                                             110 Nm   für   Typ : AC3; GB; MC; MCT; MX; MXI; TB; TBI
                                             120 Nm   für   Typ : BC3
 Verkaufsbezeichnung:     ACCENT
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 MC           e4*2001/116*0103*.. 71 - 83        185/55R15      82    11A; 24J; 51J              Stufenheck;
 MCT          e4*2001/116*0110*..                185/60R15      84    11A; 24J; 51J              Schrägheck;
                                                 195/50R15      82    11A; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/55R15      85    11A; 24J                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 205/50R15      86    11A; 24J; 24M              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74H; 74P; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ATOS,ATOZ,ATOS-PRIME,ATOZ-P RIM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
MX           e11*96/79*0092*.. 40 - 44 195/45R15-78 11A; 21B; 21L; 22B;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    24C; 24D; 54A                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI ATOS-PRIME
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
MXI          e11*2001/116*0220*.. 43 - 46 195/45R15 78         11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
TB           e4*98/14*0066*..  46 - 81 185/55R15 82            11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/50R15 82            11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                       205/50R15 86            11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24M                       74H; 74P
TBI           e4*2001/116*0123*.. 48 - 78    185/55R15 82      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/50R15 82      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                             205/50R15 86      11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24M                       74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI I10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
PA           e4*2001/116*0131*.. 49 - 63     175/50R15 75      11A; 24J; 24M; 5BV        Schrägheck;
PAG          e11*2001/116*0357*..            195/45R15 78      11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94    185/60R15 84      11A; 24J; 244             2-türig; 4-türig;
PBT          e11*2007/46*0129*..             195/55R15 85      11A; 22H; 241; 244;       Frontantrieb;
                                                               246                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/50R15 86      11A; 22H; 24C; 244        12A; 51A; 7AK; 71C;
                                             205/55R15 88      11A; 21P; 22H; 24C;       71K; 721; 725; 73C;
                                                               244                       74A; 74H; 74P; 76Q;
                                                                                         4CQ

Verkaufsbezeichnung:     i10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AC3          e5*2007/46*0090*..    49 - 74   175/55R15   77    12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             175/60R15   81    12R                       51A; 71C; 71K; 721;
                                             185/55R15   82    11A; 12A; 248             725; 73C; 74A; 74H;
                                             195/50R15   82    11A; 12A; 24J; 248;       74P; 76Q; 77E
                                                               26P; 27H




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     i10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
IA           e11*2007/46*1008*.., 49          165/60R15 77     11A; 24J; 248; 26N;       Schrägheck;
              e5*2007/46*1086*..                               26P                       Frontantrieb;
IA-HME        e13*2007/46*1602*..             165/65R15 81     11A; 24J; 248; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26P                       12A; 51A; 7GS; 71C;
                                    49 - 64   175/55R15 77     11A; 24J; 248             71K; 721; 725; 73C;
                                              175/60R15 81     11A; 24J; 248; 26N;       74A; 74H; 74P
                                                               26P
                                              175/65R15 84     11A; 24J; 248; 26N;
                                                               26P
                                              185/55R15 82     11A; 24J; 248; 26B;
                                                               26J; 27H
                                              185/60R15 84     11A; 24J; 248; 26B;
                                                               26J; 27H
                                              185/65R15 88     11A; 24J; 248; 26B;
                                                               26J; 27H
                                              195/45R15 78     11A; 24J; 248
                                              195/50R15 82     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26N; 26P; 27H
                                              195/55R15 85     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27H
                                              195/60R15 88     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27H
                                              205/50R15 86     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27F
                                              205/55R15 88     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27F
                                              215/50R15 88     11A; 24C; 244; 247;
                                                               26B; 26J; 27F
                                              225/50R15 91     11A; 24C; 24D; 26B;
                                                               26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
GB-HME       e13*2007/46*1603*.. 55 - 88      185/60R15   84   11A; 24J; 26N; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/65R15   88   11A; 24J; 26N; 26P        12A; 51A; 7MI; 71C;
                                              195/60R15   88   11A; 24J; 26N; 26P        71K; 721; 725; 73C;
                                              205/55R15   88   11A; 24J; 248; 26B;       74A; 74H; 74P; 76Q
                                                               26J
                                              215/55R15 89     11A; 24C; 248; 26B;
                                                               26J; 27H




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     i20, Bayon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BC3          e5*2007/46*0121*..  62 - 88     185/65R15   88    11A; 246                  i20; Inkl.Hybrid;
                                             195/60R15   88    11A; 24J; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/65R15   91    11A; 24J; 26P             12A; 51A; 7MI; 71C;
                                             205/55R15   88    11A; 24J; 248; 26N;       71K; 721; 725; 73C;
                                                               26P                       74A; 74H; 74P; 76Q
                                             205/60R15 91      11A; 24J; 248; 26N;
                                                               26P
                                             215/55R15 89      11A; 242; 245; 248;
                                                               26B; 26N; 27H
BC3           e5*2007/46*0121*..   62 - 88   185/65R15   88    11A; 26P                  Bayon; Frontantrieb;
                                             185/70R15   89    11A; 26P                  inkl. Hybrid;
                                             195/60R15   88    11A; 26B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/65R15   91    11A; 26B                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/70R15   97    11A; 26B                  721; 725; 73C; 74A;
                                             205/55R15   88    11A; 24J; 248; 26B;       74H; 74P; 76Q
                                                               27H
                                             205/60R15 91      11A; 24J; 248; 26B;
                                                               27H
                                             205/65R15 94      11A; 24J; 248; 26B;
                                                               27H
                                             215/60R15 94      11A; 24J; 248; 26B;
                                                               26N; 27H
                                             225/50R15 91      11A; 24J; 248; 26B;
                                                               26N; 27H
                                             225/60R15 96      11A; 24J; 248; 26B;
                                                               26N; 27H

Verkaufsbezeichnung:     i20, i20 Active
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GB           e11*2007/46*1600*.., 55 - 88    185/60R15   84    12I                       i20 Active;
              e5*2007/46*1087*..             185/65R15   88    12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/60R15   88    12A                       51A; 7GT; 71C; 71K;
                                             205/55R15   88    12A                       721; 725; 73C; 74A;
                                             205/60R15   91    12A                       74H; 74P; 76Q
                                             215/55R15   89    11A; 12A; 26N; 26P;
                                                               27I
                                             225/50R15 91      11A; 12A; 26N; 26P;
                                                               27H; 27I
                                             225/55R15 92      11A; 12A; 26N; 26P;
                                                               27H; 27I
GB            e11*2007/46*1600*.., 55 - 88   185/60R15   84    11A; 24J; 26N; 26P        nicht i20 Active;
              e5*2007/46*1087*..             185/65R15   88    11A; 24J; 26N; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/60R15   88    11A; 24J; 26N; 26P        12A; 51A; 7GT; 71C;
                                             205/55R15   88    11A; 24J; 248; 26B;       71K; 721; 725; 73C;
                                                               26J                       74A; 74H; 74P; 76Q
                                             215/55R15 89      11A; 24C; 248; 26B;
                                                               26J; 27H




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 18 HYUNDAI                                                Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 18 HYUNDAI                                                Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeck t sein.



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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des K otflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 774kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewic hte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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7GS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 B2100 ( nur e11*2007/46*1008*..,e13*2007/ 46*1602*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7GT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 C1100 ( nur e11*2007/46*1600*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




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                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     IA
       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1086*..
       Handelsbez.:     i10

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 340                  VA
             26P                     x = 240              y = 290                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 340            30                VA
             26N                  x = 290        y = 340             8                VA
             27F                  x = 280        y = 360            25                HA
             27H                  x = 280        y = 360             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     AC3
       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*0090*..
       Handelsbez.:     i10

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 270              y = 220                  VA
             26P                     x = 220              y = 170                  VA
             27B                     x = 275              y = 255                  HA
             27I                     x = 225              y = 205                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 270        y = 220            10                VA
             26N                  x = 270        y = 220             8                VA
             27F                  x = 275        y = 255            20                HA
             27H                  x = 275        y = 255             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     BC3
       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*0121*..
       Handelsbez.:     i20, Bayon

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 220              y = 205                  VA
             26B                     x = 270              y = 255                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 270        y = 255            25                VA
             26N                  x = 270        y = 255             8                VA
             27F                  x = 270        y = 280            25                HA
             27H                  x = 270        y = 280             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     BC3
       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*0121*..
       Handelsbez.:     i20, Bayon

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 315                  VA
             26P                     x = 240              y = 265                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 315            20                VA
             26N                  x = 290        y = 315             8                VA
             27F                  x = 290        y = 290            15                HA
             27H                  x = 290        y = 290             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     GB
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*1600*..
       Handelsbez.:     i20, i20 Active

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             26P                     x = 250              y = 250                  VA
             27B                     x = 250              y = 250                  HA
             27I                     x = 200              y = 200                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 250        y = 250            20                VA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
             27F                  x = 250        y = 250            15                HA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     GB
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*1600*..
       Handelsbez.:     i20, i20 Active

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 300              y = 200                  VA
             26B                     x = 350              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 350        y = 250             8                VA
             26J                  x = 350        y = 250            25                VA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            25                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     IA
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*1008*..
       Handelsbez.:     i10

       Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 290              y = 340                  VA
             26P                     x = 240              y = 290                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 290        y = 340            30                VA
             26N                  x = 290        y = 340             8                VA
             27F                  x = 280        y = 360            25                HA
             27H                  x = 280        y = 360             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.