Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 10 KIA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : KIA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTZK2BP38B541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2BP38D541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2BP38O541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2GA38B541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2GA38D541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2GA38O541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2SA38B541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2SA38D541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2SA38O541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : YB; JA; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UB; YB; BA; DE; TA Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DC; (ab e11*98/14*0132*04) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 ab NT*04 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DC; (nur bis e11*98/14*0132*03) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 ab NT*03 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; DC; DE; TA; UB 117 Nm für Typ : JA 120 Nm für Typ : YB 127 Nm für Typ : YB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 10 KIA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: JB / Rio Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R15 84 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15 85 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 74P 205/55R15 88 11A; 21P; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: KIA RIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 175/55R15 77 nur bis 185/55R15 82 11A; 80L e11*98/14*0132*03; 195/50R15 82 11A; 80L 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 175/55R15 77 ab e11*98/14*0132*04; 185/55R15 82 11A; 80L 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 11A; 80L 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PICANTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e11*2007/46*3848*.. 49 165/60R15 77 11A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 49 - 62 175/55R15 77 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 7MV; 71C; 26P; 27H 71K; 721; 725; 73C; 185/55R15 82 11A; 24J; 24M; 26N; 74A; 74P; 76Q; 77E 26P; 27H 195/50R15 82 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27F 205/50R15 86 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: Picanto or Morning Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e4*2007/46*0256*.. 49 - 63 165/55R15 75 11A; 24J; 248; 26N; Schrägheck; 26P; 27F Frontantrieb; 175/50R15 75 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 185/45R15 75 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A; 26B; 26N; 27F 74P; 4CT 195/45R15 78 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: PICANTO, SA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e4*2001/116*0085*.. 44 - 48 175/50R15 75 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 44 - 55 195/45R15 78 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 916 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 10 KIA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: RIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UB e11*2007/46*0195*.. 51 - 80 185/60R15 84 12Q Schrägheck; 185/65R15 88 12Q Frontantrieb; 195/60R15 88 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 12A; 26N; 26P; 51A; 7AY; 7BC; 71C; 27H 71K; 721; 725; 73C; 215/50R15 88 11A; 12A; 248; 26N; 74A; 74P; 76Q; 4C2 26P; 27H Verkaufsbezeichnung: RIO, STONIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YB e11*2007/46*3777*.. 61 - 89 185/65R15 88 12R STONIC; 185/70R15 89 12A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 88 11A; 12A; 21P 51A; 71C; 71K; 721; 195/65R15 91 11A; 12A; 21P; 54A 725; 73C; 74A; 74P; 205/55R15 88 11A; 12A; 21P; 22I; 246 76Q; 77E 215/55R15 89 11A; 12A; 21B; 21N; 22I; 24J; 248 215/60R15 94 11A; 12A; 21B; 21N; 22I; 24J; 248; 54A 225/50R15 91 11A; 12A; 21B; 21N; 22B; 24J; 248 225/55R15 92 11A; 12A; 21B; 21N; 22B; 24J; 248 YB e11*2007/46*3777*.. 57 - 88 185/60R15 84 11A; 248; 26P RIO; 185/65R15 88 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 88 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P 721; 725; 73C; 74A; 205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26B; 74P; 76Q; 77E 26N 205/60R15 91 11A; 24J; 248; 26B; 26N 215/55R15 89 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 10 KIA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 10 KIA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 10 KIA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4C2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3X300 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 10 KIA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933-D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 10 KIA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: YB Genehm.Nr.: e11*2007/46*3777*.. Handelsbez.: RIO, STONIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 190 VA 26P x = 190 y = 140 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 240 y = 190 8 VA 26J x = 240 y = 190 26 VA 27H x = 250 y = 290 8 HA 27F x = 250 y = 290 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 10 KIA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: UB Genehm.Nr.: e11*2007/46*0195*.. Handelsbez.: RIO Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 340 y = 380 VA 26P x = 290 y = 330 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 340 y = 380 8 VA 26J x = 340 y = 380 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 33 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 10 KIA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JA Genehm.Nr.: e11*2007/46*3848*.. Handelsbez.: PICANTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 180 y = 160 VA 26B x = 230 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 210 8 VA 26J x = 230 y = 210 30 VA 27F x = 230 y = 310 30 HA 27H x = 230 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 10 KIA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: TA Genehm.Nr.: e4*2007/46*0256*.. Handelsbez.: Picanto or Morning Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 210 y = 250 VA 26B x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 260 y = 300 20 VA 26N x = 260 y = 300 8 VA 27F x = 400 y = 245 34 HA 27H x = 400 y = 245 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.