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							Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 39 KIA                                                       Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.07.2020
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                Fahrzeughersteller                 KIA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTZK2BP38B561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2BP38D561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2BP38O561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA38B561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA38D561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA38O561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA38B561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA38D561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA38O561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       588     1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FA
                                             110 Nm für Typ : FB
Verkaufsbezeichnung:     KIA SEPHIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
FA           e13*95/54*0021*.., 59 - 82            185/55R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
               G485                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA SHUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
FB           e4*96/27*0024*..,  65 - 85            185/55R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0024*..                    195/50R15 82                               12A; 33J; 51A; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 39 KIA                                                    Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
ANLAGE: 39 KIA                                                    Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.07.2020
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.