Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 12 MAZDA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTZK2BP38B541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2BP38D541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2BP38O541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2GA38B541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2GA38D541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2GA38O541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2SA38B541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2SA38D541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 TTZK2SA38O541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 588 1975 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; DB; DE; DE 1; DEE; DW; EC; NA; NB 127 Nm für Typ : DJ1 Verkaufsbezeichnung: MAZDA DEMIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DW e1*97/27*0093*.., 46 - 55 195/45R15-78 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0093*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EC e13*96/79*0027*.. 65 - 79 195/55R15-83 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15-85 11A; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15-87 11A; 22B; 24D 721; 725; 73C; 74A; 95 - 98 205/55R15 11A; 22B; 24D; 51G 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NA e2*93/81*0163*.. 66 - 96 185/55R15-81 11A; 24C 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 24C 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-85 11A; 24C 721; 725; 73C; 74A; 215/45R15-82 11A; 24C; 66H 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 12 MAZDA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NB e11*96/79*0083*.., 81 - 107 195/50R15-82 10B; 10S; 11B; 11G; e11*98/14*0083*.. 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: MAZDA 121 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DB F706 39 - 53 195/45R15-76 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 185/55R15 82 11A; 24M Schrägheck; DE 1 e13*2001/116*0255*.. 195/50R15 82 11A; 24J; 24M Frontantrieb; DEE e13*2007/46*1070*.. 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: Mazda 2, Mazda CX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ1 e1*2007/46*1335*.. 55 - 85 175/65R15 84 Mazda 2; 185/65R15 88 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e13*96/27*0023*.. 52 - 65 195/50R15-82 11A; 22B; 24M Mazda 323P; 195/55R15-84 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 54 - 65 185/55R15-81 11A; 22B; 5DV 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P BA e13*96/27*0023*.., 65 - 84 185/55R15-81 5DV Mazda 323F; G878 195/50R15-82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15-84 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-85 721; 725; 73C; 74A; 74P BA e13*96/27*0023*.., 52 - 84 195/50R15-82 11A; 22B Mazda 323C/S; G878 195/55R15-84 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15-85 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 54 - 84 185/55R15-81 Ottomotor; 5DV 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 12 MAZDA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 96 195/50R15-82 nicht 74kW Diesel; 11A; Schrägheck; e1*98/14*0094*.. 22B; 24M; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H; BJD e1*98/14*0181*.. 195/55R15-84 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 24J 74P; 76Q BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 96 195/50R15-82 nicht 74kW Diesel; 11A; Stufenheck; e1*98/14*0094*.. 22B; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H; BJD e1*98/14*0181*.. 195/55R15-84 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 12 MAZDA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0279-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51749 ANLAGE: 12 MAZDA Radtyp: TTZK_4 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.