Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 12 MAZDA                                                       Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 5

                                         Fahrzeughersteller                  MAZDA, Mazda Motor Corporation




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 38
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                                 och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung        in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         TTZK2BP38B541           PCD100 ET38                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2BP38D541           PCD100 ET38                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2BP38O541           PCD100 ET38                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA38B541           PCD100 ET38                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA38D541           PCD100 ET38                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA38O541           PCD100 ET38                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA38B541           PCD100 ET38                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
§22 51749*09, Korr. 01




                         TTZK2SA38D541           PCD100 ET38                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA38O541           PCD100 ET38                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : MAZDA, Mazda Motor Corporation
                         Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; DB; DE; DE 1; DEE; DW; EC; NA; NB
                                                                        127 Nm für Typ : DJ1
                          Verkaufsbezeichnung:     MAZDA DEMIO
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          DW           e1*97/27*0093*.., 46 - 55              195/45R15-78                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                        e1*98/14*0093*..                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74P

                          Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-3
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          EC           e13*96/79*0027*.. 65 - 79              195/55R15-83                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              205/50R15-85      11A; 24D                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              205/55R15-87      11A; 22B; 24D            721; 725; 73C; 74A;
                                                                  95 - 98     205/55R15         11A; 22B; 24D; 51G       74P


                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 12 MAZDA                                                 Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 2 von 5

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         NA           e2*93/81*0163*..  66 - 96       185/55R15-81        11A; 24C                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/50R15-82        11A; 24C                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      205/50R15-85        11A; 24C                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         NB            e11*96/79*0083*..,   81 - 107 195/50R15-82                                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                       e11*98/14*0083*..                                                          11H; 12K; 51A; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76Q

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 121
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         DB           F706              39 - 53       195/45R15-76        11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         DE           e13*2001/116*0254*.. 50 - 76    185/55R15 82        11A; 24M                Schrägheck;
§22 51749*09, Korr. 01




                         DE 1         e13*2001/116*0255*..            195/50R15 82        11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
                         DEE          e13*2007/46*1070*..             205/50R15 86        11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76Q

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         DJ1          e1*2007/46*1335*.. 55 - 85 175/65R15 84                                     Mazda 2;
                                                                 185/65R15 88                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76Q; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         BA           e13*96/27*0023*.. 52 - 65       195/50R15-82        11A; 22B; 24M           Mazda 323P;
                                                                      195/55R15-84        11A; 22B; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            54 - 65   185/55R15-81        11A; 22B; 5DV           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         BA            e13*96/27*0023*..,   52 - 84   195/50R15-82        11A; 22B                Mazda 323C/S;
                                       G878                           195/55R15-84        11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      205/50R15-85        11A; 22B                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            54 - 84   185/55R15-81        Ottomotor; 5DV          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 12 MAZDA                                                 Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 5
                         Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         BA           e13*96/27*0023*.., 65 - 84      185/55R15-81        5DV                     Mazda 323F;
                                       G878                           195/50R15-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/55R15-84                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      205/50R15-85                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         BJ            e1*97/27*0094*..,    52 - 96   195/50R15-82        nicht 74kW Diesel;      Stufenheck;
                                       e1*98/14*0094*..                                   11A; 22B; 5DK           10B; 11B; 11G; 11H;
                         BJD           e1*98/14*0181*..               195/55R15-84        11A; 22B                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24J;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          24M                     74P; 76Q
                         BJ            e1*97/27*0094*..,    52 - 96   195/50R15-82        nicht 74kW Diesel;      Schrägheck;
                                       e1*98/14*0094*..                                   11A; 22B; 24M; 5DK      10B; 11B; 11G; 11H;
                         BJD           e1*98/14*0181*..               195/55R15-84        11A; 22B; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      205/50R15-85        11A; 21B; 22B; 24D;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          24J                     74P; 76Q


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
§22 51749*09, Korr. 01




                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 12 MAZDA                                                  Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 4 von 5
                                Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                              Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              herzustellen.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 51749*09, Korr. 01




                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 950kg.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 12 MAZDA                                                  Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 5 von 5
                         5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 924kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
§22 51749*09, Korr. 01




                              Zentrierringe verwendet werden.
                         76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.