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							                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 42 MITSUBISHI                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                                         Fahrzeughersteller              MITSUBISHI,




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTZK2BP38B561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2BP38D561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2BP38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA38B561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA38D561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA38B561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
§22 51749*09, Korr. 01




                         TTZK2SA38D561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MITSUBISHI,
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH1


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 94 Nm für Typ : A00; A10
                                                                      100 Nm für Typ : CAO; CAOW; CJO
                          Verkaufsbezeichnung:     LANCER STATION WAGON
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          CAO          e1*96/79*0061*..  50 - 83 185/55R15-81                 11A; 22B                 Kombi; Frontantrieb;
                          CAOW         G230                      195/50R15-82                 11A; 22B; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 205/50R15-85                 11A; 22B; 24J; 367       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 42 MITSUBISHI                                            Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     Mitsubishi ATTRAGE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         A10          e1*2007/46*1230*..  59     175/55R15 77             12I                     Limousine;
                                                                 175/60R15 81             12A                     Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 7BA; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI COLT, LANCER
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         CAO          G005              50 - 103 185/55R15-81             11A; 22B; 22F           Frontantrieb;
                                                                 195/50R15-81             11A; 22B; 22F; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          24D                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      205/50R15-85        11A; 21M; 22B; 22F;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          24C; 24D                74P
                         CJO           e1*93/81*0031*..     66 - 76   185/55R15 82        11A; 22I                Colt; Schrägheck; 3-
                                                                      195/50R15-82        11A; 22B; 367           türig;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
§22 51749*09, Korr. 01




                         Verkaufsbezeichnung:     Space Star/Mirage
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         A00          e1*2007/46*0951*.. 52 - 59  165/55R15       75      11A; 26B; 26N; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  165/60R15       77      11A; 26B; 26N; 27I      12A; 51A; 7BA; 71C;
                                                                  175/50R15       75      11A; 26B; 26J; 27I      71K; 721; 725; 73C;
                                                                  175/55R15       77      11A; 26B; 26J; 27I      74A; 74P


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksicht igung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 42 MITSUBISHI                                             Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 3 von 5
                                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                wird, möglich.
                         21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
§22 51749*09, Korr. 01




                              Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              herzustellen.
                         22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                des Reifens) herzustellen.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 42 MITSUBISHI                                             Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                              Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
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                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         7BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 4250C275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 42 MITSUBISHI                                            Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      MITSUBISHI
                                Fahrzeugtyp:     A00
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0951*..
                                Handelsbez.:     Space Star/Mirage

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      27I                     x = 250              y = 250                  HA
                                      27B                     x = 300              y = 300                  HA
                                      26P                     x = 200              y = 300                  VA
                                      26B                     x = 300              y = 300                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51749*09, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                                      27F                  x = 300        y = 300            10                HA
                                      26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                                      26J                  x = 300        y = 300            25                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.