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							Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 17 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.04.2018
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Fahrzeughersteller                         : MARUTI, Suzuki, SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTZK2BP38B541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2BP38D541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2BP38O541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA38B541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA38D541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2GA38O541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA38B541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA38D541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       588     1975    12/17
TTZK2SA38O541         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       588     1975    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MARUTI, Suzuki, SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : EW; MF; (Kegelbund)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MM; (nur bis e4*98/14*0042*06)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : ER; EZ; AZ; GF
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : MM; H00; (MM ab e4*2001/116*0042*07)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : MH; EX; MZ; NH



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 17 MARUTI, SUZUKI                                          Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 10.04.2018
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Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJK2
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; GF; MF; MH; MZ; NH
                                           100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
                                           100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : MM
                                           110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00; MM
Verkaufsbezeichnung:     ALTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
GF           e6*2001/116*0123*..    50        165/55R15 75        11A; 22I; 24J; 248      4-türig; Frontantrieb;
                                              175/50R15 75        11A; 22B; 241; 244;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  246                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/45R15 78        11A; 22B; 241; 244;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                  246; 247                74P

Verkaufsbezeichnung:     BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82       175/65R15 84                                Frontantrieb;
                                              185/60R15 84        11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15 85        11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                              195/60R15 88        11A; 245; 248; 26P; 27I 74A; 74P; 76Q
                                              205/55R15 88        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                  26N; 27I
                                              215/50R15 88        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                  26N; 27B; 27H
                                              215/55R15 89        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                  26N; 27B; 27H
                                              225/50R15 91        11A; 24C; 244; 26B;
                                                                  26J; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
MF           e4*2007/46*1162*..     66        175/65R15 84                                Allradantrieb;
                                              185/60R15 84                                Frontantrieb;
                                              185/65R15 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15 85        11A; 245; 248           12A; 51A; 6AA; 7AV;
                                              195/60R15 88        11A; 245; 248           71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69      185/55R15 82        11A; 22I; 24J; 24M      Frontantrieb;
                                              185/60R15 84        11A; 22I; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15 82        11A; 22I; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15 85        11A; 22I; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15 86        11A; 21P; 22B; 24D;     74P
                                                                  24J
                                              205/55R15 88        11A; 21P; 22B; 24D;
                                                                  24J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 17 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.04.2018
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 185/60R15 84            11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/50R15 82            11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                         195/55R15 85            11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74A;
                                         205/50R15 86            11A; 24C; 24D            74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73       185/60R15 84      11A; 24K                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R15 82      11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                               195/55R15 85      11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74A;
                                               205/50R15 86      11A; 24C; 24D            74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..  66 - 78         195/50R15 82      11A; 22L                 Stufenheck;
                                               195/55R15         11A; 22L; 51G            Schrägheck;
                                               205/50R15 86      11A; 21B; 21L; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22L                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68   185/60R15 84               11A; 24M                 nur bis
                                      195/50R15 82               11A; 24M                 e4*2001/116*0102*01;
                                      195/55R15 85               11A; 24M                 Allradantrieb;
                                      205/50R15 86               11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/55R15 88               11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   185/60R15 84                               nur bis
                                               195/50R15 82                               e4*2001/116*0102*01;
                                               195/55R15 85                               Frontantrieb;
                                               205/50R15 86      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88      11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   185/60R15 84                               ab
                                               195/50R15 82                               e4*2001/116*0102*02;
                                               195/55R15 85                               Frontantrieb;
                                               205/50R15 86      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88      11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 17 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.04.2018
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                                                                                                     Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68   185/60R15 84               11A; 24M                 ab
                                      195/50R15 82               11A; 24M                 e4*2001/116*0102*02;
                                      195/55R15 85               11A; 24M                 Allradantrieb;
                                      205/50R15 86               11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/55R15 88               11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15 81                               Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..              175/65R15 84                               Allradantrieb;
NZ             e4*2007/46*0155*..              185/55R15 82                               Radschrauben;
                                               185/60R15 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85      11A; 245                 12A; 51A; 573; 7EO;
                                               195/60R15 88      11A; 245                 71C; 71K; 721; 725;
                                               205/50R15 86      11A; 22I; 24J            73C; 74A; 74P; 76Q
                                               205/55R15 88      11A; 22I; 24J
FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15 81                               Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..              175/65R15 84                               Allradantrieb;
NZ             e4*2007/46*0155*..              185/55R15 82                               Radmuttern;
                                               185/60R15 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85      11A; 245                 12A; 51A; 573; 7EO;
                                               195/60R15 88      11A; 245                 71C; 71K; 721; 725;
                                               205/50R15 86      11A; 22I; 24J            73C; 74A; 74P; 76Q
                                               205/55R15 88      11A; 22I; 24J
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   185/60R15 84                               nur bis
                                               195/50R15 82                               e4*2001/116*0090*03;
                                               195/55R15 85                               Frontantrieb;
                                               205/50R15 86      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88      11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
MZ             e4*2001/116*0090*..   51 - 75   185/60R15 84      11A; 24M                 ab
                                               195/50R15 82      11A; 24M                 e4*2001/116*0090*04;
                                               195/55R15 85      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                               205/50R15 86      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
NZ             e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   175/60R15 81                               Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..              175/65R15 84                               Radmuttern;
                                               185/55R15 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/60R15 84                               12A; 51A; 7EM; 71C;
                                               195/55R15 85      11A; 245                 71K; 721; 725; 73C;
                                               195/60R15 88      11A; 245                 74A; 74P; 76Q
                                               205/50R15 86      11A; 22I; 24J
                                               205/55R15 88      11A; 22I; 24J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 17 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.04.2018
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
NZ           e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 175/60R15 81                                     Frontantrieb;
             e4*2007/46*0293*..          175/65R15 84                                     Radschrauben;
                                         185/55R15 82                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/60R15 84                                     12A; 51A; 7EM; 71C;
                                         195/55R15 85            11A; 245                 71K; 721; 725; 73C;
                                         195/60R15 88            11A; 245                 74A; 74P; 76Q
                                         205/50R15 86            11A; 22I; 24J
                                         205/55R15 88            11A; 22I; 24J

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
H00          e1*2001/116*0311*.. 39 - 69 195/45R15 78            11A; 21B; 21J; 22B;      ab
MM           e4*2001/116*0042*..                                 22L; 24D; 24J; 367;      e4*2001/116*0042*07;
                                                                 80G
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Radschrauben;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
MM             e4*98/14*0042*..     39 - 56   195/45R15 78       11A; 21B; 21J; 22B;      nur bis
                                                                 22L; 24D; 24J; 367;      e4*98/14*0042*06;
                                                                 80G
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Radmuttern;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AZ           e4*2007/46*1205*.. 66 - 82       175/65R15 84       122                      Allradantrieb;
                                              185/60R15 84       122                      Frontantrieb;
                                              195/55R15 85       11A; 12A; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15 88       11A; 12A; 245            51A; 7AV; 71C; 71K;
                                              205/55R15 88       11A; 12A; 24J; 248       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 17 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.04.2018
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                                                                                                     Seite: 6 von 11
       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 17 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.04.2018
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 17 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.04.2018
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 17 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.04.2018
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                                                                                                     Seite: 9 von 11
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 17 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.04.2018
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                                                                                                    Seite: 10 von 11
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0279-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51749
ANLAGE: 17 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTZK_4
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.04.2018
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                                                                                                    Seite: 11 von 11


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    EW
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0177*..
       Handelsbez.:    BALENO

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26B                       x = 290             y = 300                   VA
             26P                       x = 240             y = 200                   VA
             27B                       x = 250             y = 300                   HA
             27I                       x = 200             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 300              8                VA
             26J                   x = 290       y = 300             30                VA
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
             27F                   x = 250       y = 300             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.