Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 11 TOYOTA                                                    Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                      Seite: 1 von 9

                                         Fahrzeughersteller              TOYOTA




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTZK2BP38B541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2BP38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2BP38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA38B541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2GA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA38B541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
§22 51749*09, Korr. 01




                         TTZK2SA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         TTZK2SA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : E12J1; L5; E11; AJ1(a); XP13M(a)-TMG; P1F; P2; E10;
                                                                      E12J; E12U; E11U; E12T; P1; XP9F(a); P9; XP13M(a); XP9(a)
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                      Typ : AB1
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AB1; AJ1(a); E10; E11; E11U; E12J; E12J1; E12T;
                                                                      E12U; XP13M(a); XP13M(a)-TMG; XP9(a); XP9F(a)
                                                                      110 Nm für Typ : L5; P1; P1F; P2; P9




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 11 TOYOTA                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 2 von 9
                         Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AYGO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         AB1          e11*2001/116*0236*.., 40 - 50 175/50R15 75          11A; 22I                bis
                                       e11*2007/46*0055*..
                                                                        195/45R15 78      11A; 22I                e11*2001/116*0236*10;
                                                                                                                  2-türig; 4-türig;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E; 4NC

                         Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         E10          e6*93/81*0005*.., 53 - 65 185/55R15-81                                      Frontantrieb;
                                      G072              53 - 84 185/55R15-82              5DK                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         E11           e6*95/54*0043*..      51 - 81    185/55R15         51G                     Frontantrieb;
                         E11U          e11*98/14*0102*..                195/55R15         51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P
§22 51749*09, Korr. 01




                         E12J          e11*2001/116*0180*.., 66 - 141   195/60R15 88                              Kombi; Stufenheck;
                                       e11*98/14*0180*..
                         E12T          e11*2001/116*0181*..,            205/55R15 88                              Schrägheck;
                                       e11*98/14*0181*..
                         E12U          e11*2001/116*0179*..,                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       e11*98/14*0179*..
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76Q

                         Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         E12J1        e11*98/14*0178*.. 66 - 99 195/60R15 88                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/55R15 88                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA IQ
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66       175/65R15   84    11A; 248                Frontantrieb;
                                                                        185/60R15   84    11A; 22I; 24J; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        195/55R15   85    11A; 22I; 24J; 248      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        195/60R15   88    11A; 22I; 24J; 248      721; 725; 73C; 74A;
                                                                        205/55R15   88    11A; 21P; 22B; 24J;     74P
                                                                                          244




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 11 TOYOTA                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 9
                         Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PASEO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         L5           e6*93/81*0019*..  66     185/55R15-81                                       Cabrio; Coupe;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA STARLET
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         P9           e6*93/81*0020*..  55     195/45R15-78               11A; 22B; 24M; 367      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         P1           e6*2001/116*0064*.., 48 - 78 185/55R15-82           11A; 21B; 22B           3-türig; 5-türig;
                                      e6*98/14*0064*..             195/50R15-82           11A; 21B; 22B; 24J;     Frontantrieb;
                         P1F          e2*2001/116*0248*..,                                367                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       e2*98/14*0248*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
§22 51749*09, Korr. 01




                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 98      185/60R15 84                                   Yaris TS;
                                                                   195/50R15 82           11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   195/55R15 85           11A; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   205/50R15 86           11A; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76U
                         XP9(a)        e11*2001/116*0248*.. 51 - 74   185/60R15   84                              Toyota Yaris;
                         XP9F(a)       e11*2001/116*0249*..           195/50R15   82      11A; 24M                Daihatsu Charade;
                                                                      195/55R15   85      11A; 24M                Frontantrieb;
                                                                      205/50R15   86      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS VERSO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         P2           e6*2001/116*0066*.., 55 - 78 185/55R15-82                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                       e6*98/14*0066*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 11 TOYOTA                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 4 von 9
                         Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.., 51 - 82 175/60R15 81                                   Schrägheck;
                                      e6*2007/46*0344*..           175/65R15 84                                   Frontantrieb;
                         XP13M(a)-T e13*2007/46*1722*..            185/55R15 82                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                         MG
                                                                   185/60R15 84                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   195/50R15 82           11A; 26P; 27I           721; 725; 73C; 74A;
                                                                   195/55R15 85           11A; 26P; 27I           74P; 76Q; 4A0
                                                                   205/50R15 86           11A; 24J; 26P; 27I


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§22 51749*09, Korr. 01




                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                              Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 11 TOYOTA                                                 Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 5 von 9
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kuns tstoffinnenkotflügel über
                              die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              herzustellen.
                         22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                des Reifens) herzustellen.
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§22 51749*09, Korr. 01




                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                              Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 11 TOYOTA                                                 Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 6 von 9
                         4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystem s mit Sensoren Art.
                              Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 42607 - 02030 ( nur e11*2001/116*0236*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                              System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 950kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§22 51749*09, Korr. 01




                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßi g laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 11 TOYOTA                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 7 von 9


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      TOYOTA
                                Fahrzeugtyp:     XP13M(a)
                                Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0344*..
                                Handelsbez.:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 320              y = 325                  VA
                                      26P                     x = 270              y = 275                  VA
                                      27B                     x = 300              y = 335                  HA
                                      27I                     x = 250              y = 285                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51749*09, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 300        y = 335             8                HA
                                      27F                  x = 300        y = 335            19                HA
                                      26N                  x = 320        y = 325             8                VA
                                      26J                  x = 320        y = 325            25                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 11 TOYOTA                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 8 von 9

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      TOYOTA
                                Fahrzeugtyp:     XP13M(a)
                                Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0152*..
                                Handelsbez.:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

                                Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 320              y = 325                  VA
                                      26P                     x = 270              y = 275                  VA
                                      27B                     x = 300              y = 335                  HA
                                      27I                     x = 250              y = 285                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51749*09, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 300        y = 335             8                HA
                                      27F                  x = 300        y = 335            19                HA
                                      26N                  x = 320        y = 325             8                VA
                                      26J                  x = 320        y = 325            25                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0279-17-WIRD/N9
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
                         ANLAGE: 11 TOYOTA                                                Radtyp: TTZK_4
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 9 von 9

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      TOYOTA
                                Fahrzeugtyp:     XP13M(a)-TMG
                                Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1722*..
                                Handelsbez.:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 320              y = 325                  VA
                                      26P                     x = 270              y = 275                  VA
                                      27B                     x = 300              y = 335                  HA
                                      27I                     x = 250              y = 285                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51749*09, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      27H                  x = 300        y = 335             8                HA
                                      27F                  x = 300        y = 335            19                HA
                                      26N                  x = 320        y = 325             8                VA
                                      26J                  x = 320        y = 325            25                VA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.