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							               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 11 TOYOTA                                                    Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 08.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              TOYOTA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZK2BP38B541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2BP38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2BP38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA38B541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2SA38B541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2SA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
§22 51749*10




               TTZK2SA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        588      1975    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : E12J1; L5; E11; AJ1(a); XP13M(a)-TMG; P1F; P2; E10;
                                                            E12J; E12U; E11U; E12T; P1; XP9F(a); P9; XP13M(a); XP9(a)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : AB1
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AB1; AJ1(a); E10; E11; E11U; E12J; E12J1; E12T;
                                                            E12U; XP13M(a); XP13M(a)-TMG; XP9(a); XP9F(a)
                                                            110 Nm für Typ : L5; P1; P1F; P2; P9




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 11 TOYOTA                                                Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AYGO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AB1          e11*2001/116*0236*.., 40 - 50 175/50R15 75          11A; 22I                bis
                             e11*2007/46*0055*..
                                                              195/45R15 78      11A; 22I                e11*2001/116*0236*10;
                                                                                                        2-türig; 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E; 4NC

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               E10          e6*93/81*0005*.., 53 - 65 185/55R15-81                                      Frontantrieb;
                            G072              53 - 84 185/55R15-82              5DK                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               E11           e6*95/54*0043*..      51 - 81    185/55R15         51G                     Frontantrieb;
               E11U          e11*98/14*0102*..                195/55R15         51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               E12J          e11*2001/116*0180*.., 66 - 141   195/60R15 88                              Kombi; Stufenheck;
                             e11*98/14*0180*..
§22 51749*10




               E12T          e11*2001/116*0181*..,            205/55R15 88                              Schrägheck;
                             e11*98/14*0181*..
               E12U          e11*2001/116*0179*..,                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             e11*98/14*0179*..
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               E12J1        e11*98/14*0178*.. 66 - 99 195/60R15 88                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/55R15 88                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA IQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66       175/65R15   84    11A; 248                Frontantrieb;
                                                              185/60R15   84    11A; 22I; 24J; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              195/55R15   85    11A; 22I; 24J; 248      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              195/60R15   88    11A; 22I; 24J; 248      721; 725; 73C; 74A;
                                                              205/55R15   88    11A; 21P; 22B; 24J;     74P
                                                                                244




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 11 TOYOTA                                                Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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                                                                                                                  Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PASEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               L5           e6*93/81*0019*..  66     185/55R15-81                                       Cabrio; Coupe;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA STARLET
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P9           e6*93/81*0020*..  55     195/45R15-78               11A; 22B; 24M; 367      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P1           e6*2001/116*0064*.., 48 - 78 185/55R15-82           11A; 21B; 22B           3-türig; 5-türig;
                            e6*98/14*0064*..             195/50R15-82           11A; 21B; 22B; 24J;     Frontantrieb;
               P1F          e2*2001/116*0248*..,                                367                     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e2*98/14*0248*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
§22 51749*10




               Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 98      185/60R15 84                                   Yaris TS;
                                                         195/50R15 82           11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/55R15 85           11A; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/50R15 86           11A; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U
               XP9(a)        e11*2001/116*0248*.. 51 - 74   185/60R15   84                              Toyota Yaris;
               XP9F(a)       e11*2001/116*0249*..           195/50R15   82      11A; 24M                Daihatsu Charade;
                                                            195/55R15   85      11A; 24M                Frontantrieb;
                                                            205/50R15   86      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS VERSO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P2           e6*2001/116*0066*.., 55 - 78 185/55R15-82                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                             e6*98/14*0066*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 11 TOYOTA                                                Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.., 51 - 82 175/60R15 81                                   Schrägheck;
                            e6*2007/46*0344*..           175/65R15 84                                   Frontantrieb;
               XP13M(a)-T e13*2007/46*1722*..            185/55R15 82                                   10B; 11B; 11G; 11H;
               MG
                                                         185/60R15 84                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         195/50R15 82           11A; 26P; 27I           721; 725; 73C; 74A;
                                                         195/55R15 85           11A; 26P; 27I           74P; 76Q; 4A0
                                                         205/50R15 86           11A; 24J; 26P; 27I


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§22 51749*10




                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 11 TOYOTA                                                 Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
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               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kuns tstoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§22 51749*10




                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 11 TOYOTA                                                 Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 9
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystem s mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 ( nur e11*2001/116*0236*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 950kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
§22 51749*10




                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 11 TOYOTA                                                Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XP13M(a)-TMG
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1722*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 335                  HA
                            27I                     x = 250              y = 285                  HA
                            26B                     x = 320              y = 325                  VA
                            26P                     x = 270              y = 275                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51749*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 335             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 335            19                HA
                            26N                  x = 320        y = 325             8                VA
                            26J                  x = 320        y = 325            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 11 TOYOTA                                                Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XP13M(a)
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0344*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 335                  HA
                            27I                     x = 250              y = 285                  HA
                            26B                     x = 320              y = 325                  VA
                            26P                     x = 270              y = 275                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51749*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 335             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 335            19                HA
                            26N                  x = 320        y = 325             8                VA
                            26J                  x = 320        y = 325            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 11 TOYOTA                                                Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XP13M(a)
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0152*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 335                  HA
                            27I                     x = 250              y = 285                  HA
                            26B                     x = 320              y = 325                  VA
                            26P                     x = 270              y = 275                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51749*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 335             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 335            19                HA
                            26N                  x = 320        y = 325             8                VA
                            26J                  x = 320        y = 325            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.